Du mußt ruhig und systematisch vorgehen!
So schlecht sieht das nicht aus für Dich--im Gegenteil!
Die Bank müßtest Du rausbekommen--wenn Ihr BEIDE im Grundbuch steht,müßte eigentlich das Darlehen auf Euch beide laufen?
Du hast derzeit kein Einkommen (richtig?),also sind die Chancen auf einen Beratungsschein vom AG sehr groß .
Nimm Deine Einkommemsnachweise (o."Nichtnachweise") mit und 10 Eu. Du gibst an,Dein Mann hat sich getrennt (Tag festlegen) und Du willst zum RA für Familienrecht !
Würde da auch UNBEDINGT hingehen,mir einen guten RA suchen--selbst,wenn Ihr euch wieder versöhnt,ist ein Rechtsrat für Dich angebracht.
Natürlich benötigst Du Auskünfte--entweder kannst Du Dir verschiedenes kopieren-
GEMEINSAME verschlossene Schränke kann man aufbrechen---mit SEINEN Dingen sieht das etwas anders aus.
Aber...
Eine ganze Reihe von Informationen bekommst Du völlig legal--auch ohne seine "Mithilfe"--
geh zum Finanzamt,zu Euerm Steuerberater,zur Bank -auch zu der,wo ihr Girokonten habt.
Ach so--und weise auf das Diskretionsgebot hin: Keine Info an Deinen Mann!
Überall dort läßt Du Dir in Kopie Steuererklärungen
mit allen Anlagen übergeben.
Dort findest Du Antwort auf etliche Fragen--Darlehenshöhe,Zinsbelastung,Kosten,Rechnungsempfänger...
Und auf SEIN EINKOMMEN.
Da Ihr gemeinsame Veranlagung habt (vermute ich),hast Du ein Anrecht darauf.
Würde Dir raten, überall mit einer vertrauenswürdigen Person hinzugehen--auch zum RA! Ist MEINE Erfahrung,daß das gut ist.
Hast Du eigenen Konten?
Habt Ihr "gemeinsame" Konten?
Falls es "Vollmachten gibt,dann geh zur Bank und widerrufe HEUTE NOCH die Vollmacht--
also: eventuelles "ODER"-Konto in "UND"-Konto umwandeln--oder bei DEINEN Konten ihm Karte sperren,Genehmigung für Abbuchungen etc.entziehen.
Will NICHT damit sagen: finanzielles Debakel anrichten--sondern: jede Rechnung/Zahlung ab sofort nur nach Prüfung u.ausdrücklicher Genehmigung!
Macht bissel Mühe--ist aber klüger!
Du hast wegen des Erbfalls Unterlagen?
Sonst geh zum damals eingeschalteten Notar.
Du benötigst die Urkundennummern der Übertragungs-u.ggf.Kaufverträge.
Dort findest Du auch die
Grundbuchnummer und das Grundbuch (also--den ORT), in einer Stadt z.B. gibt es für jeden Stadtteil ein anderes Grundbuch.
Geh (heute noch) zum Grundbuchamt,
unter Vorlage Deines PA und der Grundbuchnummer kannst Du im Einsichtenraum Einblick in das elektronische GB nehmen--und Dir für 10 Eu einen "unbeglaubigten Grundbuchauszug" drucken lassen.
Die Einsicht ist kostenlos!
Der unbeglaubigte Ausdruck genügt für Deine Zwecke--einen beglaubigten brauchst Du noch nicht.
Dort steht GENAU,wer welchen Eigentumsanteil hat,welche Lasten eingetragen wurden--
auf WESSEN Teil der Kredit liegt!
Und--dort findest Du den Namen der Bank
Was mir nämlich unklar ist:
Du hast 50% geerbt.
Das ist Deins--und dürfte auch LASTENFREI sein?!
Hat Dein Mann 50% oder habt Ihr die 50% GEMEINSAM erworben vom anderen Erben?
Da muß es einen Notarvertrag geben!
Helfen kann Dir da der Miterbe! Das ist doch DEIN VERWANDTER?!
Wichtig ist: auf wessen Anteil liegt das Darlehen!
Wenn nur Dein Mann den Kredit zahlt--hieße das vielleicht günstigstenfalls:
nur SEIN Anteil (maximal 50% ?!) sind belastet...Deine 50% sind unbelastet!
Dann hätte ER ein riesiges Problem!
Dann würde die Bank an Dich nie rantreten--und nur SEIN Eigentumsanteil wäre "versteigerungsgefährdet".
Egal was--Du mußt/solltest erst mal hier diese Informationen einstellen,sonst kann man Dir nicht wirklich raten!
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Ich würde Dir UNBEDINGT raten,auch wenn Dir (noch) nicht nach Trennung/Scheidung zu mute ist,beim RA einen Text aufsetzen
zu lassen:
Sehr geehrter Herr XY,
Frau XY war heute wegen Beratung in der Kanzlei,Vollmacht anliegend.
Sie teilte mit,daß Sie sich seit dem 1.August(?) von ihr getrennt haben und die Scheidung anstreben.
Da Frau XY wie Ihnen ja bekannt ist,über kein (ausreichendes?) Einkommen verfügt ,fordern wir sie hiermit auf,gemäß §1605 BGB durch Vorlage der kompletten Unterlagen Ihr Einkommen de letzten 12 Monate (oder bei Selbstständigen 3 kompl.STBescheide) etc.etc. (das weiß der RA natürlich) vorzulegen .
Ab August 09 setzen wir sie bezüglich eines angemessenen Trennungsunterhaltes gemäß § 1601 BGB in Verzug.
Einen vorläufigen Trennungsunterhalt in Höhe von 500 Eu(?) für August zahlen Sie bitte zu Händen meiner Mandantin bis zum 31.8.09 und für September bis zum 3.9.09 auf das KontoXXXX.
Das ist natürlich weglassbar,wenn Du weißt,er hat netto weniger als den Selbstbehalt!
Ich bitte Ihrerseits um dezidierte Vorschläge zu den Fragen der Hausrats-u.Vermögenstrennung,zum gemeinsamen Immobilieneigentum und dessen Nutzung etc.etc....((Alles ,was Dir dazu einfällt!))
Alle gegebenen Vollmachten werden vorsorglich mit dem heutigen Tag als entzogen erklärt.
(sonst könnte er noch "Rechtsgeschäfte" in Deinem Namen als Ehemann machen!!!)
Antwort bis (14 Tagen) --> unbedingt immer einen Termin setzen!
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Dann würde ich mir noch für ARGE,Behörden...Sozialamt...was weiß ich einen Schriebs tippen lassen:
" Frau XY ist seit Tag B.B. meine Mandantin.
Am Tag CC.hat sich ihr Ehemann von ihr getrennt ,das Trennungsjahr läuft--sie verfügt derzeit über kein eigenes (ausreichendes) Einkommen ,die Fragen dazu müssen noch geklärt werden. "
Damit kannst Du im Zweifelsfall den vollen Satz an Hilfe bekommen (da ALLEINSTEHEND!),damit ist ggf.auch Wohngeld beantragbar etc.
Sonst läufst Du nämlich im Kreis--weil Du als "verheiratet" giltst und durch alle Lücken fällst!
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(Was ist mit dem Sohn? Wohnt er in eigener Wohnung im ZFH? Wer gibt ihm ggf.Unterhalt? Zahlt die ARGE? )
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Würde an Deiner Stelle KEINE frucht-u.sinnlosen Diskussionen mit dem Mann führen!
Falls Ihr Euch wieder versöhnt,ist alles fein.
Jetzt würde ich vorsorglich nur EIGENE ANGELEGENHEITEN sichten !
Und nicht drüber schwadronieren!
Nutze Deine Zeit zur Sortierung Deiner Unterlagen,ggf. bring diese an einen Ort,wo niemand sie zerwühlt,zerstört,entwendet.
Jeglicher Kleinkrieg ist völlig müßig!
Falls Du das möchtest,stell die erhaltenen Infos in Kurzform hier rein und dann kann man konkreter überlegen!
Wichtig sind die vertragsrechtlichen Hintergründe--wer hat was,wer bürgt wofür,wer ist Schuldner,wer zahlt welche Rechnungen...
Also: Kopf hoch und ans Werk!
Gruß!
Micky