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Wie lange muss Sohn, 21, unterstützt werden??

Marlene84

Mitglied
Hallo,

ich schreibe nun, sozusagen, im Namen meiner Eltern. Es geht um meinen Bruder. Der ist nun 21 Jahre alt und amcht eine Ausbildung..warum Unterstützen?? Kurzer Rückblick:

Mein Bruder hat schon sein Leben lang Schwierigkeiten sein Leben zu ordnen bzw. auf eigenen Füßen zu stehen. Sicherlich ist das nicht seine alleinige Schuld. So erlitt er mit 10 Jahren einen schweren Unfall, lag 1 Jahr in Gips und ist seitdem Inkontinenz. Gerade in dieser Zeit wo alle gebangt haben und meine Eltern nebenbei kurz zuvor eine Restaurant eröffnet hatten wurde er auch extrem verwöhnt (schlechtes Gewissen)...in der Schule hatte er, ich denke bedingt durch seine Inkontinenz- Probleme, kaum Freunde...Meine Eltern tat das extrem leid, haben sich immer eingesetzt, waren leider aber auch extrem inkonsiquent. Schaffte er den Mathe- Erweiterungskurs (Gesamtschule) durfte er ohne viel Stress in den Grundkurs wechseln. Hatte er keine Lust in den Konfirmandenunterricht zu gehen, brauchte er es nicht..das führte dazu das er alles, aber auch alles abbrach (Lehre, Schule..etc.). Er versteckte sich hinter seinen PC, ging kaum raus. Meine Eltern waren verzweifelt, probierten viel aus, steckten aber irgendwann in einer Art Sackgasse..das änderte sich, als sie ein neues Restaurant aufmachten und mein Bruder "gezwungen" war auszuziehen..naja er wollte es ja auch..und hey er hatte sogar eine Ausbildung bekommen, mit der er endlich glücklich scheint. Jetzt das Problem:eek:bwohl alles toll zu laufen scheint, bekommen wir gerade mit das er REchnungen nicht bezahlt, Mahnungen bekommt...leider bürgen meine Eltern für die Wohnung..auch wissen wir nicht ob er immer zur Schule geht während der Ausbildung.Er hat einfach so oft gelogen..mir tut es selber weg, aber ich kann ihn kaum vertrauen. Meine Tante hat ihm jetzt ein Auto gekauft, dass er aber nicht halten kann und wieder verkauft. Immer haben ihn alle etwas zugesteckt, so dass er nie die Konsequenzen für sein Fehlverhalten spüren konnte..nun ist das Desaster groß 1,500 Euro Schulden und meine Eltern die selber kaum Geld haben, können ihn da nicht raushelfen.Jetzt haben wir Angst das da noch mehr nach kommt..und was ist wenn er wieder die Ausbildung schmeisst? Müssen meine Eltern wirklich bis 25 Jahren für ihn aufkommen?? Sie haben ja selbst nix??

Danke für jede helfende Antwort
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

an sich sind die Eltern 25 Jahre lang und bis der Sohn eine abgeschlossene Berufsausbildung hat unterhaltspflichtig.

Nähere Angaben aus dem Internet, u.a.:

Treffpunkt Eltern - Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Wenn die Eltern nachweisbar nicht zahlen können tritt ggf. der Staat ein, also Hartz IV, aber da werden deine Eltern genau unter die Lupe genommen und sie werden auch durch Widerspruchsverfahren und ggf. Klage gehen müssen ehe sie befreit sind.

Mein Rat: deine Eltern sollten endlich ihren Erziehungsdienst ordentlich leisten und ihr (nicht dein!) Problem selber lösen. Sie können sich an eine Lebens- oder Familienberatungsstelle von Caritas oder Diakonie oder sonstigen Organsisationen wenden, an Erziehungsberatungsstellen oder Verhaltenspsychologen.

Es wäre Quatsch das Bürschchen erneut zu verwöhnen indem man seine Schulden bezahlt. Ihr solltet ihn arbeiten schicken. Es gibt überall Jobs, in denen man auch ohne Ausbildung Geld verdienen kann. Auf dem Bau z.B....mit einigen Monaten Arbeit, ggf nur 1-2 Monate Vollzeit könnte er seine 1.500,- EUR Schulden selber bezahlen.
Oder andere Variante: Ratenabzahlungsplan entwerfen mit dem oder den Schuldnern reden (Kommunikation!!) und er stottert die Schulden ratenweise ab.
Ich habe damals im Alter deines Bruders neben einer Vollzeitberufsausbildung noch gejobbt....das kann dein Bruder auch um seine Schulden abzuzahlen. Das wäre sehr wichtig für ihn...damit er lernt, dass er allein verantwortlich für seinen Kram ist...wenn die Eltern oder Tante wieder zahlen ist der Lerneffekt im Eimer.
Und: Da er das Auto ohnehin verkauft hat er ja eh Geld!

Deine Eltern brauchen neben erzieherischer und psychosozialer Beratung auch einen Anwalt der sie da mal aufklärt.
Im Grunde tun sie dem Jungen (vom Stand seines Sozialverhaltens scheint er ja eher Kleinkind) sich selber und der Gesellschaft keinen Gefallen Leistungsverweigerung einfach so durchgehen zu lassen.
Leistungsverweigerung kann man mit ganz einfachen Erziehungsmitteln verhindern, z.B durch Strukturgebung, einem Sanktions-Belohnungssystem. Wenn er mitarbeitet Belohnung, wenn nicht Sanktion (Privilegien weg, ggf. Wohnung einkassieren od.ä.)

Eine Bürgschaft kann man ohne weiteres auch wieder zurücknehmen. Ich würde die Bürgschaft an gewisse Bedingungen knüpfen.

Meiner Ansicht nach ist die gesamte Familie mitverantwortlich dafür, dass er nicht aus den Puschen kommt..es wird ihm ja hinten und vorne immer wieder reingesteckt. HÖRT AUF DAMIT! Damit verschärft ihr nur das Schmarotzerdilemma in dem ihr gerade steckt!
Unterstützung geben finde ich o.k. aber das sollte halt auch immer an gewisse ANforderungen geknüpft sein. Und manchmal bedeutet Unterstützung, sinnvolle Unterstützung auch ihn mal alleine klarkommen zu lassen.

Deine Eltern sollten ihre Elternrolle endlich auch übernehmen. Tun sie es nicht wird ihr Sohn lebenslang abhängig von ihnen sein...manchen Eltern wollen ja gerade das, tun sich selber und auch ihren Kindern aber keinen Gefallen damit.

Und was ist eigentlich mit dir? Kriegst du genauso viel Aufmerksamkeit und Unterstützung wie dein Bruder? Du solltest das einfordern, damit den Eltern ggf. mal die Augen aufgehen.

Tyra

P.S. An sich sind 1.500,- EUR sehr wenig Schulden...wenn der Sohn die nicht abbezahlen kann soll er zur Schuldnerberatung und von dort Hilfe anfordern...sie werden mit ihm einen Ratenplan entwerfen, seinen Haushalt mal checken und durchorganisieren..ist ggf. besser wenn sie es tun als deine Eltern
 
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Micky

Sehr aktives Mitglied
Hallo,
während einer zügig betriebenen ERSTAUSBILDUNG hat er Anspruch auf Unterhalt ,wenn er selbst nicht genug Ausbildungsvergütung hat.
Also: z.B 640 Eu -Azubigeld+90Eu .

Deinen Eltern steht ein Ausbildungsnachweis zu ,nicht jedoch Rechenschaft über "tägliche Teilnahme",da er volljährig ist.

Erst bei Rauswurf aus der Lehre entfiele der Unterhalt.
Zu beachten ist auch der Selbstbehalt der Eltern (1100Eu jw.)--sie müssen nix zahlen,wenn sie selbst nicht genug Einkommen haben.

Da Dein Bruder mit Einverständnis der Eltern schon ALLEIN wohnt,müssen sie auch nicht "freies Wohnen" bieten,falls er ALG2-Empfänger wird wegen Abbruch der Lehre.
Wenn er noch bei den Eltern wohnen würde,wäre das anders.Dort sind die Bestimmungen geändert worde.Das ist sicher Deine Frage?

Bis zum 25Lj. wäre er beim Arbeitsamt in der Spezialbetreuung --junge Arbeitslose sollen vorrangig in Ausbildung/Arbeit/1-Euro-jobs vermittelt werden. Falls er da keinen Bock hätte,entfiele das ALG2 und ihm stünde nur noch "Sozialgeld" zu.Voraussetzung für Leistungen sind aber:Melden seinerseits und Anträge.

In Frage kommt noch: er ist durch die Vorerkrankung dauerhaft eingeschränkt gesundheitlich .Auch eine psychische Erkrankung ist möglich?
Für diesen Fall gäbe es weitere Varianten.

An Deiner Stelle würde ich mal nach Beratungsangeboten für junge Erwachsene suchen.Gibt auch Wohngruppen. Er braucht offenbar jemanden,der ihm erst mal bestimmte Alltagshilfen gibt und auch die Geldausgaben lenkt. Wenn er nie sowas lernen mußte,ist es verständlich,daß er nix im Griff hat.
Die Eltern oder Du seid da sicher nicht geeignet (dies ist KEINE Kritik !),
da sich gerade in dieser Altersgruppe der Wille auf Zuhören gegenüber der ganz nahen Familie in Grenzen hält.Er würde es als Bevormundung deuten.
Er braucht eine konsequente Begleitung,bis er gelernt hat,sich zu organisieren.
Großzügige Geschenke finde ich hinderlich,besser wären klare Absprachen: wieviel Unterhalt geben die Eltern zu,was für Minimal-Auflagen hält er ein (Ausbildung,Zahlungsplan...).

Gegenseitige Unterstützung bei Not ist NICHT an Alterszeiten gekoppelt,wenn es sich um "Verwandte ersten Grades " handelt.
Das ergibt sich aus dem BGB.Sowohl Deine Eltern gegenüber Euch als auch Ihr gegenüber den Eltern seid lebenslang dazu verpflichtet...je nach Sachlage,Bedarf und eigenem Einkommen..
Beispiel: Zahlungen fürs Pflegeheim der Eltern,Zahlung bei Einkommenslosigkeit --wenn kein Amt zahlen will bzw.die Angehörigen SEHR gut verdienen.

Gruß!
Micky
 
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