B
_BabyMiss_
Gast
Hallo!
Wie ja einige von euch schon wissen, ist mein Kind seit mehreren Monaten schon in Pflege, wegen der Wohnsituation bei meiner Mutter und ihrem Partner.
Nun hat sich alles ja ziemlich verändert.
Wir wohnen noch im gleichen Haus, aber haben verschiedene Wohnungen. Ich habe also auch einen eigenen Mietvertrag für die Wohnung. Ich sehe sie kaum noch. Gehe sie vllt 1-2 Mal die Woche für ne halbe Stunde 'besuchen' und auch das möglichst, wenn ihr Freund nicht da ist.
Damals ging es ja darum, dass ich mit im Haushalt meiner Mutter wohnte und mein Kind und ich 'zwangsweise' immer Kontakt zu ihr und ihrem Partner haben. Da sie beide dem Alkohol nicht abgeneigt sind, streiten sie sich auch gerne mal und auch gerne mal lauter. -.-
Da wir schon eine JA-Betreuung hatten und die Nachbarn sich da natürlich einfach die haarsträubensten Geschichten ausgedacht haben, war das JA lieber ein Mal mehr zu vorsichtig, als einmal zu wenig.
Ich sollte also eine 'Hilfe zur Erziehung' beantragen....freiwillig(!).
Und so lange der Kleine in Pflege ist, alles regeln.
Es liegen schwere Zeiten hinter mir. Ich war lange krank und depressiv.
Nun geht es mir wieder besser, ich habe an meinem Leben gearbeitet und die Dinge in die Hand genommen und geregelt.
Wenn meine Mutter und ihr Kerl sich nun streiten, kann es mir und meinem Verlobten egal sein.
Denn wir haben ja (gott sei dank!) nichts mehr damit zu tun.
Wir haben auch ALG2 beantragt. Denn ansonsten bekomme ich mit unter 25 noch keine Unterstützungen.
Das JA kann mir natürlich eine Bescheinigung geben, dass es wegen meiner Mutter nicht geht, dass ich zuhause wohne.
Nun möchte ich mein Kind natürlich zurück. Besser heute als morgen.
Aber scheinbar planen die vom JA eher, dass der Kleine bei den Pflegeeltern bleibt und hoffen, dass ich mit der Zeit das 'Interesse' verliere. Die eine Dame hat meinen Termin um 6 Wochen(!) verschoben. -.- Mein lieber Ex-Freund bekam aber einen termin MIT Kind (ich ohne!) und seiner wurde komsicher weise nicht abgesagt. Er wohnt zwar 550km weit weg....aber trotzdem! Wenn sie angeblich so viele Eiltermine hat.
Nun habe ich, nach einem totalen Floppgespräch mit einer Anwältin, den Bewilligungsbescheid von damals noch einmal rausgeholt und mehrmals durch gelesen.
Ich hoffe, dass ihr vllt wisst,. wie meine Chancen stehen.
Drin steh:
Sehr geehrte Frau ****,
auf Ihren Antrag vom 05.03.2008 bewilligen wir für ihren Sohn Hilfe zur Erziehung gem. §33 SGB VIII in einer Pflegefamilie.
Die Hilfe beginnt am 29.02.2008 (wie soll denn das bitte gehen?? in die vergangenheit geplant oder wie!?).
Die Hilfemaßnahme kann jederzeit beendet werden, wenn ihr Zweck erreicht oder anderweitig sichergestellt ist bzw. wenn die Beendigung aus anderen Gründen erforderlich ist oder von Ihnen gewünscht wird.
Begründung:
Sie haben am 05.03.2008 einen Auftrag auf Unterbringung für Ihren Sohn ****** in einer Pflegefamilie gestellt.
Sie gaben an, mit der Erziehung und Versorgung von ****** überfordert zu sein. Eine Hilfe für Mutter und Kind in einer entsprechenden Einrichtung wurde Ihnen angeboten, kam für sie jedoch nicht in Betracht. (Gründe waren damals bedacht und abgesprochen.)
Aufgrund der festgestellten Unterversorgung Ihres Sohnes und der eigenen Einschätzung mit der Versorgung von ****** überfordert zu sein, liegen die Vorraussetzungen für eine Unterbringung ihres Sohnes gem. §33 SGB VIII vor.
Was sagt ihr?
Dann köpnte ich ja im Grunde genommen mein Kind jeder Zeit abholen.
Was ich natürlich allesn Beteiligten zu liebe nicht tuen werde/würde.
Wir denkt ihr? Oder hat noch jemand hier das shcon einmal durch?
LG, _BabyMiss_
Wie ja einige von euch schon wissen, ist mein Kind seit mehreren Monaten schon in Pflege, wegen der Wohnsituation bei meiner Mutter und ihrem Partner.
Nun hat sich alles ja ziemlich verändert.
Wir wohnen noch im gleichen Haus, aber haben verschiedene Wohnungen. Ich habe also auch einen eigenen Mietvertrag für die Wohnung. Ich sehe sie kaum noch. Gehe sie vllt 1-2 Mal die Woche für ne halbe Stunde 'besuchen' und auch das möglichst, wenn ihr Freund nicht da ist.
Damals ging es ja darum, dass ich mit im Haushalt meiner Mutter wohnte und mein Kind und ich 'zwangsweise' immer Kontakt zu ihr und ihrem Partner haben. Da sie beide dem Alkohol nicht abgeneigt sind, streiten sie sich auch gerne mal und auch gerne mal lauter. -.-
Da wir schon eine JA-Betreuung hatten und die Nachbarn sich da natürlich einfach die haarsträubensten Geschichten ausgedacht haben, war das JA lieber ein Mal mehr zu vorsichtig, als einmal zu wenig.
Ich sollte also eine 'Hilfe zur Erziehung' beantragen....freiwillig(!).
Und so lange der Kleine in Pflege ist, alles regeln.
Es liegen schwere Zeiten hinter mir. Ich war lange krank und depressiv.
Nun geht es mir wieder besser, ich habe an meinem Leben gearbeitet und die Dinge in die Hand genommen und geregelt.
Wenn meine Mutter und ihr Kerl sich nun streiten, kann es mir und meinem Verlobten egal sein.
Denn wir haben ja (gott sei dank!) nichts mehr damit zu tun.
Wir haben auch ALG2 beantragt. Denn ansonsten bekomme ich mit unter 25 noch keine Unterstützungen.
Das JA kann mir natürlich eine Bescheinigung geben, dass es wegen meiner Mutter nicht geht, dass ich zuhause wohne.
Nun möchte ich mein Kind natürlich zurück. Besser heute als morgen.
Aber scheinbar planen die vom JA eher, dass der Kleine bei den Pflegeeltern bleibt und hoffen, dass ich mit der Zeit das 'Interesse' verliere. Die eine Dame hat meinen Termin um 6 Wochen(!) verschoben. -.- Mein lieber Ex-Freund bekam aber einen termin MIT Kind (ich ohne!) und seiner wurde komsicher weise nicht abgesagt. Er wohnt zwar 550km weit weg....aber trotzdem! Wenn sie angeblich so viele Eiltermine hat.
Nun habe ich, nach einem totalen Floppgespräch mit einer Anwältin, den Bewilligungsbescheid von damals noch einmal rausgeholt und mehrmals durch gelesen.
Ich hoffe, dass ihr vllt wisst,. wie meine Chancen stehen.
Drin steh:
Sehr geehrte Frau ****,
auf Ihren Antrag vom 05.03.2008 bewilligen wir für ihren Sohn Hilfe zur Erziehung gem. §33 SGB VIII in einer Pflegefamilie.
Die Hilfe beginnt am 29.02.2008 (wie soll denn das bitte gehen?? in die vergangenheit geplant oder wie!?).
Die Hilfemaßnahme kann jederzeit beendet werden, wenn ihr Zweck erreicht oder anderweitig sichergestellt ist bzw. wenn die Beendigung aus anderen Gründen erforderlich ist oder von Ihnen gewünscht wird.
Begründung:
Sie haben am 05.03.2008 einen Auftrag auf Unterbringung für Ihren Sohn ****** in einer Pflegefamilie gestellt.
Sie gaben an, mit der Erziehung und Versorgung von ****** überfordert zu sein. Eine Hilfe für Mutter und Kind in einer entsprechenden Einrichtung wurde Ihnen angeboten, kam für sie jedoch nicht in Betracht. (Gründe waren damals bedacht und abgesprochen.)
Aufgrund der festgestellten Unterversorgung Ihres Sohnes und der eigenen Einschätzung mit der Versorgung von ****** überfordert zu sein, liegen die Vorraussetzungen für eine Unterbringung ihres Sohnes gem. §33 SGB VIII vor.
Was sagt ihr?
Dann köpnte ich ja im Grunde genommen mein Kind jeder Zeit abholen.
Was ich natürlich allesn Beteiligten zu liebe nicht tuen werde/würde.
Wir denkt ihr? Oder hat noch jemand hier das shcon einmal durch?
LG, _BabyMiss_