Hallo,
leider bist Du weder registriert (keine PN möglich) noch schreibst Du,was Du derzeit machst.
Ich tippe also mal: Du bist über 18 (da Du selbst klagst) und Schüler?
Oder Studentin ohne Baföganspruch?
Zuerst mal: mein Mitgefühl ! Kenne solche Szenarien (jahrelange Aushungerversuche) - es ist schlicht eine Riesenschweinerei ,was da z.T. vor Familiengerichten läuft.
Du hast Anspruch auf vorrangigen Unterhalt,wenn Du noch Schüler bist.Das heißt: der Freibetrag des "Vaters" ist niedriger als bei einem Azubi/Student.
Bist Du anwaltlich vertreten?
Wenn ein Verfahren so ewig dauert (von was ernährst Du Dich? ) kannst Du auch beantragen,daß durch einstweilige Anordnung OHNE GELTENDMACHEN DES UNTERHALSVERBRAUCHES Dir z.B. ab sofort 200Eu gezahlt werden müssen.
Versuchen würde ich es! Das geht als formloser Antrag (in zweifacher Ausfertigung) ..und ich würde auch die lange Verfahrensdauer kritisieren.
Das hätte zur Folge,daß der ausgeurteilte Betrag (laß es mal noch 4Monate dauern oder so...) dann zwar ab Verzugstag (wann Du ihn aufgefordert hattest ) festgesetzt wird,die Vorauszahlung aber angerechnet/verrechnet wird.
Wenn im Endurteil WENIGER (170Eu z.B.) stehen,wäre es im Prinzip Dein Recht,erhaltene Überzahlungen als "verbraucht" zu erklären.
Ein Richter wird also im laufenden Verfahren oft nur dann einer "Zahlung ab sofort " zustimmen,wenn Du diese Klausel vorschlägst.
Generell gilt für Schüler/Studenten : sie haben keine Erwerbspflicht !
In erster Linie sollen sie lernen. Auch,damit sie später mal Steuern zahlen können die den Eltern zugute kommen---bzw. damit sie später deren Altersheimplatz als unterhaltspflichtige Angehörige ersten Grades bezuschussen können...
Wenn Du Ferienarbeit oder Nebenjobs machst (ein "ordentliches Arbeitsverhältnis" ist nicht drin!) ,ist das Einkommen daraus "überobligatorisch" .
Es würde evl.die KG-Kasse interessieren und die KK ,wenn Du Verdienstgrenzen überschreiten würdest.(Dort mußt Du es angeben).
Vor Gericht mußt Du es m.E. nicht mal angeben. Natürlich kannst Du sagen: ich geh ab und zu für ein Taschengeld jobben.
Gegenrechnen darf es der Vater nicht! siehe oben.
Nur alle"nachhaltigen Einkünfte" sind anrechenbar..also im bestimmten Grad die Rente und das KG,falls Du es auch erhältst. Oder er hat es zuzüglich zum Unterhalt durchzureichen...also z.B.: 350Eu KU+ 154 Eu KG+ 166 Eu Waisenrente = 670Eu Anspruch.
Ab dem Tag der Ausurteilung wirst Du ja sicher mit voller Kraft NUR noch lernen...der Nebenjob ist ja lediglich eine Übergangslösung gegen den akuten Hunger...
Ich kenne auch Studenten,die Ware (Wissen)/Ware(Essen/Brennstoffe) Nachhilfe geben!
Tip: wenn Du gesund bist,melde Dich zum Plasmaspenden bei Blutspendediensten.Das Entgelt ist ebenso nichtanrechenbar.
Gruß!
Micky