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[QUOTE="CAT, post: 4284147, member: 65611"]

Ich denke das hier ist gemeint, und die TE spricht von Sparen im Sinne von während des Bezuges jeden Monat z.B. 15 Euro vom Regelbedarf in den Strumpf zu werfen.


ZITAT:

Was ändert sich bei Vermögen und Wohnung? Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf seit 1. Januar im ersten Jahr des Leistungsbezugs, der sogenannten Karenzzeit, das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist.


[URL unfurl="true"]https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774#:~:text=Was%20%C3%A4ndert%20sich%20bei%20Verm%C3%B6gen,h%C3%B6her%20als%2040.000%20Euro%20ist[/URL].

[/QUOTE]

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