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Wieviel Arbeitslosengeld steht mir zu?

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NRWlerin

Gast
Hallo,
ich wollte mal fragen, wieviel Arbeitslosengeld mir zusteht. Ich arbeite jetzt seit 1,5 Jahren ununterbrochen, aber zu 99% wird mein Vertrag am 30.September nicht verlängert. Hab mich jetzt vorsorglich schonmal arbeitslos gemeldet zum 1.10. Is ja so ne neue Regel. Hatte vergessen beim Arbeitsamt zu fragen, wieviel Arbeitslosengeld ich bekommen würde.
Ich verdien im Moment knapp 900 EUR, bekomm davon ~720 EUR raus. Kann mir jemand sagen, wieviel AG ich dann bekommen würd in etwa??
 
Zitat:

Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist das Brutto-Arbeitsentgelt, das man in den letzten 52 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung verdient hat. Die Agentur für Arbeit errechnet daraus ein durchschnittliches, pauschales Nettoentgelt pro Woche. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt davon 60 Prozent. Wer ein oder mehr Kinder hat, erhält einen erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent. Als Faustregel: Man kann davon ausgehen, dass man etwa 60 beziehungsweise 67 Prozent des bisherigen berücksichtigungsfähigen Nettoentgelts zur Verfügung hat. Bei höheren Einkommen gibt es jedoch eine Höchstgrenze.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
http://www.ausbildungberufchancen.de/webcom/show_page.php/_c-1200/_nr-1/i.html

Wenn du mehr Infos haben möchtest oder sogar eine Berechnung, dann gehe mal auf diese Seite.
 
Hallo,
ich wollte mal fragen, wieviel Arbeitslosengeld mir zusteht. Ich arbeite jetzt seit 1,5 Jahren ununterbrochen, aber zu 99% wird mein Vertrag am 30.September nicht verlängert. Hab mich jetzt vorsorglich schonmal arbeitslos gemeldet zum 1.10. Is ja so ne neue Regel. Hatte vergessen beim Arbeitsamt zu fragen, wieviel Arbeitslosengeld ich bekommen würde.
Ich verdien im Moment knapp 900 EUR, bekomm davon ~720 EUR raus. Kann mir jemand sagen, wieviel AG ich dann bekommen wird in etwa??
Zirka 432 Euro. Da wirst du wahrscheinlich noch ergänzend ALG2 beantragen müssen, je nach deinem Familienstand und falls liiert oder verheiratet nach dem Einkommen des anderen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Lucia,

die Frage hat sich evtl. schon erübrigt. Der Beitrag ist von 2005.

Naja die Frage wird sich für NRWlerin wahrscheinlich erübrigt haben, aber wenn man auf die Arbeitslosenzahlen schaut ist es wohl trotzdem ein aktuelles Thema. Und auch jetzt dürfte es wohl einige Leute geben, die sich dafür interessieren.

Und wenn hier jemand schreibt, der damit jetzt Erfahrung hat und den anderen noch Tipps geben kann ist das doch super.
Aber sei mir jetzt bitte nicht böse Micky II, ist nur meine Meinung.
 
Hallo Schneehase,

warum sollte ich dir böse sein. Ne, ne, da würde schon was ganz anderes zugehören, um mich böse zu kriegen.

Hatte halt nur dran gedacht, dass die NRWlerin da bestimmt keine Infos mehr braucht und andere, die Infos suchen, machen meistens einen eigenen Thread auf.
 
Ja hast du ja auch irgendwie recht. Viele lesen aber auch einfach nur ohne zu fragen und sind dann froh, wenn sie noch ne Info finden.

Aber trotzdem schön das du mir nicht böse bist... Danke!!!🙂
 
Zitat:

Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist das Brutto-Arbeitsentgelt, das man in den letzten 52 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung verdient hat. Die Agentur für Arbeit errechnet daraus ein durchschnittliches, pauschales Nettoentgelt pro Woche. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt davon 60 Prozent. Wer ein oder mehr Kinder hat, erhält einen erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent. Als Faustregel: Man kann davon ausgehen, dass man etwa 60 beziehungsweise 67 Prozent des bisherigen berücksichtigungsfähigen Nettoentgelts zur Verfügung hat. Bei höheren Einkommen gibt es jedoch eine Höchstgrenze.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
ABC - Meine Chance -

Wenn du mehr Infos haben möchtest oder sogar eine Berechnung, dann gehe mal auf diese Seite.

Hi,
dazu habe ich auch mal eine Frage:
- wie berechnet sich das Arbeitslosengeld, wenn man vor der Arbeitslosigkeit 3 Jahre in Erziehungsurlaub war und der Arbeitgeber keinen Job mehr für einen hat?
- Kündigung war fristgemäss (also für 2 Monate altes Bruttogehalt von vor 3 Jahren erhalten) und ich wurde gleich freigestellt.
- Wird das Arbeitslosengeld vom Bruttogehalt von vor 3 Jahren gerechnet oder nur aus den 52 Wochen, wo ich nichts (2 Moante) verdient hatte.
- Wenn nur die 52 Wochen zählen, dann bekomme ich nur Arbeitslosengeld von den 2 Monaten Kündigungsfrist und davon nur 67% runtergerechnet auf 16Std die ich jetzt arbeiten kann?
- Oder doch die 67% vom Bruttogehalt von vor 3 Jahren runtergerechnet auf 16Std?
Würde mich auf eine Antwort freuen,
Gruss Sussi
 
Hallo!Du bekommst 63% von deinem Nettolohn.Aber du hättest dich schon vor 3 monaten arbeitssuchend melden müssen falls du da schon wusstest das Vertrag ausläuft.Wenn sie es böse mit dir meinen bekommst direkt sperrzeit.Viel Glück
 

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