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Wieviel darf man für einen §5 Schein verdienen?

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Ninchen20

Gast
Hallo!

Ich wollte gerne einen §5 Schein beantragen, habe mir aus dem Internet so ein Formular ausgedruckt. aber ich weis leider nicht ob ich den überhaupt bekommen würde. darum wollte ich mal gerne wissen wieviel man dafür eigentlich verdienen darf? kann mir jemand helfen? 😕
 
das ist ein sozialschein(glaub ich🙄 ) auf jeden fall kann man damit vergünstige Wohnungen bekommen.
 
Meinst du etwas den Wohnberechtigungsschein "WBS" ?

Das kommt darauf an , wie viel man im Monat an Lohn.-Gehalt bezieht
und Wohnungsgröße nach Personen !

Viele Grüße , Ollie
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Ich wollte gerne einen §5 Schein beantragen, habe mir aus dem Internet so ein Formular ausgedruckt. aber ich weis leider nicht ob ich den überhaupt bekommen würde. darum wollte ich mal gerne wissen wieviel man dafür eigentlich verdienen darf? kann mir jemand helfen? 😕

Hallo Ninchen,

Du meinst sicherlich den Berechtigungsschein nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz.

Die Einkommensgrenzen sind im § 9 Wohnraumförderungsgesetz geregelt:

§ 9 WoFG, Einkommensgrenzen

(1) Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen die Grenzen für das jährliche Einkommen, die in Absatz 2 bezeichnet oder von den Ländern nach Absatz 3 abweichend festgelegt sind, nicht überschreiten. Bei der Ermittlung des Einkommens sind die §§ 20 bis 24 anzuwenden.

(2) Die Einkommensgrenze beträgt:

für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro,
für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro,

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 Euro.

Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze nach Satz 1 für jedes Kind um weitere 500 Euro.


Falls Du in Hessen leben solltest, erhöht sich die Einkommensgrenze aufgrund einer landesrechtlichen Regelung um 10 %.

Hoffe, dass ich Dir mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
 
Hallo !

Lag ich mit meiner Vermutung doch richtig 😀


Paragraph 5 Schein

Diesen Wohnberechtigungsschein erhält man beim Einwohnermeldeamt unter bestimmten Bedingungen.
Ihr dürft ein festgelegtes Einkommen nicht überschreiten, müsst aktuell als Student eingeschrieben sein,
und bei manchen Wohnungen ist es erforderlich mit dem Lebensgefährten dort einzuziehen (manchmal muss auch diese
Person Student sein) und ihr dürft dann ein gemeinsames Einkommen nicht überschreiten.

Als Erwerbsloser* darf eine Einzelperson in Einkommen von jährlich ~11800€ nicht überschreiten.
Als erwerbloses Päarchen darf man zusammen ein Einkommen von jährlich ~17000€ nicht überschreiten.
Ob ihr eine Chance auf diesen Schein habt und wie hoch die aktuellen Zahlen sind, erfahrt ihr
beim Einwohnermeldeamt 🙂


Viele Grüße Ollie


 
Hallo !

Lag ich mit meiner Vermutung doch richtig 😀


Paragraph 5 Schein

.
Als Erwerbsloser* darf eine Einzelperson in Einkommen von jährlich ~11800€ nicht überschreiten.
Als erwerbloses Päarchen darf man zusammen ein Einkommen von jährlich ~17000€ nicht überschreiten.


Ob ihr eine Chance auf diesen Schein habt und wie hoch die aktuellen Zahlen sind, erfahrt ihr
beim Einwohnermeldeamt 🙂

Viele Grüße Ollie

Muss leider berichtigen:

Das sind die richtigen Einkommensgrenzen, wie schon gepostet:

Die Einkommensgrenze beträgt:

für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro,
für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro,

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 Euro.

Und die genauen Auskünfte, wie sie auch im Gesetz stehen, die erteilt das Wohnungsamt und nicht das Einwohnermeldeamt.

Nur dieser Hinweis, um unnötige Wege zu ersparen.

Und im übrigen hatte ich den Gesetzestext zitiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und in Hessen gibt es 10% mehr. Dieser Koch schmeißt doch tatsächlich in jede Richtung sein Geld raus....


Wieso wird da Geld herausgeworfen? Kein müder Cent.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird lediglich ein wenig erweitert. Und bei diesen Einkommensgrenzen ist das wirklich nicht viel.
 
Muss leider berichtigen:

Das sind die richtigen Einkommensgrenzen, wie schon gepostet:

Die Einkommensgrenze beträgt:

für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro,
für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro,

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 Euro.

Und die genauen Auskünfte, wie sie auch im Gesetz stehen, die erteilt das Wohnungsamt und nicht das Einwohnermeldeamt.

Nur dieser Hinweis, um unnötige Wege zu ersparen.

Und im übrigen hatte ich den Gesetzestext zitiert.
😱


Hat jemand Raubkopie begangen ? Ich habe von dir
nichts abgeschrieben !

§ 5 Schein ist ein WBS 😉

Ollie

P.S.: Einwohnermeldeamt ist im Volkesmunde die übliche redensweise.
 
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