Hallo!
Ich wollte gerne einen §5 Schein beantragen, habe mir aus dem Internet so ein Formular ausgedruckt. aber ich weis leider nicht ob ich den überhaupt bekommen würde. darum wollte ich mal gerne wissen wieviel man dafür eigentlich verdienen darf? kann mir jemand helfen? 😕
Hallo Ninchen,
Du meinst sicherlich den Berechtigungsschein nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz.
Die Einkommensgrenzen sind im § 9 Wohnraumförderungsgesetz geregelt:
§ 9 WoFG, Einkommensgrenzen
(1) Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen die Grenzen für das jährliche Einkommen, die in Absatz 2 bezeichnet oder von den Ländern nach Absatz 3 abweichend festgelegt sind, nicht überschreiten. Bei der Ermittlung des Einkommens sind die §§ 20 bis 24 anzuwenden.
(2) Die Einkommensgrenze beträgt:
für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro,
für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro,
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 Euro.
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze nach Satz 1 für jedes Kind um weitere 500 Euro.
Falls Du in Hessen leben solltest, erhöht sich die Einkommensgrenze aufgrund einer landesrechtlichen Regelung um 10 %.
Hoffe, dass ich Dir mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.