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Will mit meiner Freundin zusammen ziehen - welche förderungen möglich

B

bautzer

Gast
ich (21) habe vor mit meiner freundin (18) zusammen zuziehen - sie bekommt BAB in voller höhe da ihre Eltern ALG II beziehen, da ich von einem Bekannten gehört habe das man als Azubi auch Hartz IV beantragen kann hab ich mal versucht die beiden Berechnungen gegenüberzustellen

vieleicht hat jemand ja noch ne idee was man anders machen könnte oder sieht irgendwelche berechnungsfehler

Unterhaltsberechnung
1440 Eheleute
435 Pro kind
5.00% Pro kind
50.00% Grundfreibetrag
4000 Einkommen meiner eltern
510 Auswärtiger Unterkunft
3690
310
217
93 Unterhalt von meinen Eltern
4 Schulkinder
+ 1 Bruder der zurzeit ALG bekommt

BAB Berechnung
310.00 Grundbedarf
197.00 Miete
11.00 Arbeitskleidung
100.00 Fahrkosten (Berufschule + zuhause)

618.00 Bedarf
154.00 Kindergeld
265.00 Lohn
93.00 Unterhalt von meinen Eltern nicht möglich
-52.00 Freibetrag Auswärtige unterbringung
106.00 BAB

525.00 Zur Verfügung

Hartz IV Berechnung
265.00 Lohn
154.00 Kindergeld
93.00 Unterhalt von meinen Eltern nicht möglich
512.00 Einkommen
-15.33 Werbungskosten
-100.00 Fahrkosten (Berufschule + zuhause)
-30.00 Private Versicherungen
366.67 Nettoeinkommen
-55.00 Freibetrag 15%
311.67 Anzurechnendes Einkommen

297.50 Max partnerschaft im osten 595
225.00 Miete + Heizkosten
30.00 Strom

240.83 Hartz IV Anspruch

659.83 Zur Verfügung
 
T

Trulla

Gast
Würde mich auch mal interessieren, ob man als Azubi Hartz IV bekommen kann. Man hat doch sein Azubi-Einkommen.
Oder ist das ergänzende Hilfe ?
 
U

Unregis

Gast
Anmerkung:
Wenn Ihr zusammenzieht,ist es wohl günstiger,eine WG zu bilden!

Denn:bei offizieller Lebensgemeinschaft wird z.B. die Wohnung immer hälftig angerechnet...bei "WG" kann man z.B. asymetrischen WG-Mietvertrag machen...d.h. bei wem mehr Förderung greift,der bekommt auch die größere Wohnungshälfte(z.B. 2 Zi:1Zi).
Habt Ihr schon eine Wohnung?
Könnte also auch Deine Freundin den Mietvertrag abschließen 2 1/2-3RW(max.Förderung) und gibt Dir ein Zimmer ab.Du bekommst bestimmt weniger Wohngeld?Wenn überhaupt?
Außerdem ist so ein Mietvertrag auch besser durch EINEN kündbar(falls doch mal Streit...).
Muß allerdings gestehen,Deinen Berechnungen nicht so folgen zu können....
Liegt an der späten Stunde...
 

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