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Wird auch Unterhalt bei Kontopfändung einbehalten.

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Hallo,

ich habe eine Kontopfändung erhalten. Ich zahle aber per Dauerauftrag Unterhalt für 2 Kinder. Weiß jemand ob dieser Dauerauftrag trotzdem ausgeführt wird ?

Vielen Dank
 
Wenn nach der Pfändung noch Buchgeld vorhanden ist werden auch die DA noch ausgeführt. Notfalls ins Dispo, aber wenn keins vereinbart wurde, ist bei 0,00 Schluss.
 
Unterhaltsverbindlichkeiten sind IMMER !!!!!!!!!!!!! vorrangig 😉

Egal ob da ein Auto , ein Haus oder was auch immer dahinter stecken !
 
Unterhaltsverbindlichkeiten sind IMMER !!!!!!!!!!!!! vorrangig 😉

Egal ob da ein Auto , ein Haus oder was auch immer dahinter stecken !

stimmt nicht.

wenn er nicht vorher sowohl ein p konto eingerichtet hat und dazu auch noch den erhöhten pfändungsfreibetrag formfehlerfrei der bank mitgeteilt hat (schaffen die wenigsten) wird trotz unterhaltszahlungen voll durchgepfändet.

diese zeitlich vorher liegende pfändung ist auch irreversibel!
 
LOL

Die Kontopfändung erfolgt so oder so. Der TE hat einen Dauerauftrag für den KU eingerichtet. Nirgends ist die Rede davon, das der KU ebenfalls gepfändet werden würde. Was sollen also die Aussagen hier stellenweise? 😕

Die Pfändung interessiert sich doch nicht für etwaige andere Verpflichtungen oder teilt diese nach Dringlichkeit ein. Es ist Sache des TE, dies in die richtige Reihenfolge zu setzen und dafür zu sorgen das die Pfändung nachrangig behandelt wird, sofern sein bereinigtes Netto unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
 
LOL

Die Kontopfändung erfolgt so oder so. Der TE hat einen Dauerauftrag für den KU eingerichtet. Nirgends ist die Rede davon, das der KU ebenfalls gepfändet werden würde. Was sollen also die Aussagen hier stellenweise? 😕

Die Pfändung interessiert sich doch nicht für etwaige andere Verpflichtungen oder teilt diese nach Dringlichkeit ein. Es ist Sache des TE, dies in die richtige Reihenfolge zu setzen und dafür zu sorgen das die Pfändung nachrangig behandelt wird, sofern sein bereinigtes Netto unter der Pfändungsfreigrenze liegt.

Es gibt einen Selbstbehalt, der ist von der Pfändung ausgeschlossen.
Nach Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) steht Ihnen ab 1. Juli 2015 ein monatlicher Freibetrag von 1.073,88 Euro zur Verfügung, der nicht gepfändet werden darf.
Unterhaltsverpflichtungen erhöhen den Freibetrag derzeit um 404,16 Euro für den ersten Unterhaltsberechtigten und um jeweils 225,17 Euro für den zweiten bis fünften.
Davon wird der Unterhalt, bezahlt sonst nix!
Pfändungen sind da immer zweitrangig, da hast du selbst keine Einfluß drauf.
 
Die einzige richtige Antwort ist diese hier drunter.

Alle links von Google zur allgemeinen Pfändungsgrenze kannst du weglassen, weil bei Unterhalt 850 d und nicht c in der ZPO gilt.

Diese Pfändung geht durch und zwar unabänderlich. Die Nächsten Monat kannst du aber vielleicht verhindern, wenn deine Grenzen passen und du die Mitteilung an die Bank per Fax machst. Nie mündlich oder per email!

stimmt nicht.

wenn er nicht vorher sowohl ein p konto eingerichtet hat und dazu auch noch den erhöhten pfändungsfreibetrag formfehlerfrei der bank mitgeteilt hat (schaffen die wenigsten) wird trotz unterhaltszahlungen voll durchgepfändet.

diese zeitlich vorher liegende pfändung ist auch irreversibel!
 

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