ich habe mich beim weißen ring erkundigt.
alle renten die nach em bvg gesetz gezahlt werden sind nicht als einkommen anzurechnen.
un dies habe ich noch gefunden:
1.Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.08.2011 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
1.1 BSG, Urteil vom 23.08.2011, - B 14 AS 165/10 R -
Nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem SGB II, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen und Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden.
Hallo und wie würdest du uns nun dieses Gesetz erklären?
Was sind die Gesetze die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen?
Ausgleichsrente oder Berufsschadensausgleich oder oder??
Wem muss ich eigentl. eine Nachzahlung eines Berufsschadensausgl. oder der Ausgleichsrente
zurückzahlen, wenn ich in der Zeit entweder SGB II Leistungen oder ergänz. Hilfe z. Lebensunterhalt bekam??
Bekommen die Behörden das ganze Geld oder wie läuft das?
Ich habe meinen Bescheid erhalten und das sieht nach jahrelangen Warten, Klagen, Widersprüche einlegen nicht so dolle aus...
Ich bekam was das Thema BSA etc. zwar Recht ergo steht mir wohl solange ich EM Rente bekomme nun auch BSA und Ausgleichsrente zu. Wie hoch das weiß kein Mensch da hüllen sie sich in schweigen.
Auch ab wann das gelten soll. Ich finde diese Bescheide echt verwirrend, gut dass ich da nun einen Anwalt mittlerweile habe. Ach ja, man kann auf Antrag auch Anwaltskosten nun sich beim VA erstatten lassen.
Man bekommt aber keine vollen Kosten wenn ich das richtig gelesen habe, da dies bei mir nun nur ein Teilabhilfebescheid war.
Das Thema besondere berufl. Betroffensein wurde auch anerkannt, das bed. dass ich zu den 50 gds noch 10 dazubekomme.
Leider verbleibt mein 50 gds....wir hatten auf 70 widersprochen.
Ich denke das wird ein Jahrelanger Proz. und viele Gutachten später kann man viell. etwas erreichen oder auch nicht....
Es ist doch wahnsinn, da versterben doch viele Menschen eher, als dass sie Recht bekommen!
Wollte ich euch nur schnell mitteilen....ich komme vor lauter Ängste nicht zur Ruhe. Habe Angst, dass ich nun auch noch für Gerichtskosten belangt werde wo ich damals eine PKH hatte....Ich denke mit BSA fällt man gerade mal so aus dem Sozialsystem, aber man hat trotzdem nicht mehr Geld...im Gegenteil, man muss nun alles selbst bestreiten.
Mir wäre echt lieber gewesen sie hätten meine and. Erkrankungen anerkannt und die Grundrente wäre allg. gestiegen.
Das berufl. Betroffensein habe ich allerd. nur bekommen weil die DRV ganz klar sagt meine EM Rente bekomme ich schädigungsbedingt!
Nur zur Info für alle, die da im Kampf stecken!
Was ich dich noch fragen wollte:
Berufsschadensausgl. ist doch Einkommensabhängig ergo wird die sehr
wohl bei SGB II angerechnet und umgekehrt oder?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand BSA, ARente und SGB II
bekommt! Man fällt ja meist schon aus dem System weil BSA und Ausgleichsrente insges. etwas
höher sind als was ein SGB IIler oder in dem Fall einer der Grusi bekommt, weil
das H4 Amt nicht mehr zuständig, wenn man nicht arbeitsfähig ist....