Anzeige(1)

wird ausgleichsrente angerechnet?

strek

Mitglied
hallo zusamnen,

ich beziehe volle EMrente, Grundsicherung, Grundrente nach oeg und bald ausgleichsrente...

wird die ausgleichsrente voll auf die grundsicherung angerechnet?
 
Hallo Strek,
heißes Thema, was du hier frägst.
Ich kann dir nur sagen, wie es laut den Betroffenen gehandhabt wird.
Sie wird angerechnet, weil Grundsicherung oder auch ergänz. Hilfe z. Lebensunterhalt
eine Leistung ist, die man nur bekommt, wenn man sonst absolut nix hat...
Zumindest wurde mir das so erklärt und deshalb wird AR angerechnet.
Ich bekomme noch keine und weis auch gar nicht, ob das VA je eine bezahlt.
Ich kenne Niemanden, wo AR nicht angerechnet wurde.
Warum bekommst du bald AR und keinen Berufsschadensausgleich?
Denn bisher meinte ich, man bekäme nur AR, wenn man Anspruch auf BSA hat..😕
Du siehst, es hat sich niemand gemeldet zu dem Thema....ich hoffe es meldet sich noch
Jemand, der das zu 100 Prozent weiß.
Ach ja, im Bescheid vom VA las ich schon, dass wenn jemand BSA bekommt man nen Freibetrag
hätte, wobei das Zusammenwirken von BSA, AR, Grusi oder HLU (Hilfe z. Lebensunterhalt)
echt eine schwierige Berechnung ist.
Ich bekomme z.B. schon Belastungen positiv reinberechnet in der Berechnung von HLU.
Andere bekommen dies nicht...keine Ahnung ich hab den Eindruck, dass hier sehr unterschiedlich
gearbeitet wird!
 
hallo vermisst,

ja ich weiß, schwieriges thema. ich weiß nur, dass ich die AR bewilligt bekommen habe, die höhe weiß ich noch nicht. und mir der antrag auf BSA zugeschickt wird...

meim fall schein kompliziert zu sein, da ich bei antragstellung auf OEG Leistungen nicht mehr berufstätig war.

so gibt es wohl ein BSA für Hausfrauen 😕
 
Es gibt auch BSA auch für diejenigen, die aufgrund der psychischen Beschwerden keine Berufsausbildung abschliessen konnten.
Der zuständige Paragraph fällt mir spontan nicht ein, müsste ich nachschauen, wenn Interesse besteht.
 
ich habe mich beim weißen ring erkundigt.

alle renten die nach em bvg gesetz gezahlt werden sind nicht als einkommen anzurechnen.

un dies habe ich noch gefunden:

1.Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.08.2011 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

1.1 BSG, Urteil vom 23.08.2011, - B 14 AS 165/10 R -

Nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem SGB II, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen und Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden.
 
ich habe mich beim weißen ring erkundigt.

alle renten die nach em bvg gesetz gezahlt werden sind nicht als einkommen anzurechnen.

un dies habe ich noch gefunden:

1.Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.08.2011 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

1.1 BSG, Urteil vom 23.08.2011, - B 14 AS 165/10 R -

Nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem SGB II, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen und Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden.

Hallo und wie würdest du uns nun dieses Gesetz erklären?
Was sind die Gesetze die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen?
Ausgleichsrente oder Berufsschadensausgleich oder oder??
Wem muss ich eigentl. eine Nachzahlung eines Berufsschadensausgl. oder der Ausgleichsrente
zurückzahlen, wenn ich in der Zeit entweder SGB II Leistungen oder ergänz. Hilfe z. Lebensunterhalt bekam??
Bekommen die Behörden das ganze Geld oder wie läuft das?
Ich habe meinen Bescheid erhalten und das sieht nach jahrelangen Warten, Klagen, Widersprüche einlegen nicht so dolle aus...
Ich bekam was das Thema BSA etc. zwar Recht ergo steht mir wohl solange ich EM Rente bekomme nun auch BSA und Ausgleichsrente zu. Wie hoch das weiß kein Mensch da hüllen sie sich in schweigen.
Auch ab wann das gelten soll. Ich finde diese Bescheide echt verwirrend, gut dass ich da nun einen Anwalt mittlerweile habe. Ach ja, man kann auf Antrag auch Anwaltskosten nun sich beim VA erstatten lassen.
Man bekommt aber keine vollen Kosten wenn ich das richtig gelesen habe, da dies bei mir nun nur ein Teilabhilfebescheid war.
Das Thema besondere berufl. Betroffensein wurde auch anerkannt, das bed. dass ich zu den 50 gds noch 10 dazubekomme.
Leider verbleibt mein 50 gds....wir hatten auf 70 widersprochen.
Ich denke das wird ein Jahrelanger Proz. und viele Gutachten später kann man viell. etwas erreichen oder auch nicht....
Es ist doch wahnsinn, da versterben doch viele Menschen eher, als dass sie Recht bekommen!
Wollte ich euch nur schnell mitteilen....ich komme vor lauter Ängste nicht zur Ruhe. Habe Angst, dass ich nun auch noch für Gerichtskosten belangt werde wo ich damals eine PKH hatte....Ich denke mit BSA fällt man gerade mal so aus dem Sozialsystem, aber man hat trotzdem nicht mehr Geld...im Gegenteil, man muss nun alles selbst bestreiten.
Mir wäre echt lieber gewesen sie hätten meine and. Erkrankungen anerkannt und die Grundrente wäre allg. gestiegen.
Das berufl. Betroffensein habe ich allerd. nur bekommen weil die DRV ganz klar sagt meine EM Rente bekomme ich schädigungsbedingt!
Nur zur Info für alle, die da im Kampf stecken!

Was ich dich noch fragen wollte:
Berufsschadensausgl. ist doch Einkommensabhängig ergo wird die sehr
wohl bei SGB II angerechnet und umgekehrt oder?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand BSA, ARente und SGB II
bekommt! Man fällt ja meist schon aus dem System weil BSA und Ausgleichsrente insges. etwas
höher sind als was ein SGB IIler oder in dem Fall einer der Grusi bekommt, weil
das H4 Amt nicht mehr zuständig, wenn man nicht arbeitsfähig ist....
 
Zuletzt bearbeitet:
also dass gesetzt sagt für mich aus, dass grund -und ausgleichsrente nicht als einkommen angerechet werden dürfen.

es ist total verwirrend, dass es so viele unterschiedliche meinungen dazu gibt, auch bei den behörden.

das kann doch nicht sein...

ich werde alles über einen anwalt klären lassen...

grusi und ausgleichsrente ok... ohne ausgleichsrente habe ich ja nichts davon, wenn sie angerechnet wird, sie soll doch eigentlich den finziellen schaden ausgleichen, oder?
 
Hallo Strek,
weißt du wie lange ich noch rechnen muss, bis ich weiß, wie hoch der BSA und die Ausgleichsrente sein wird?
Ich wurde nur informiert dass ich definitiv zwar die Ausgleichsrente nach dem gds bekomme wobei die 50 und 60 gleich wären aber ich den vollen Betrag nicht bekomme, da man die AR in den BSA mit einrechnet.
Ich dachte bisher ich bekomme den vollen Satz der AR der ja im Gesetz verankert ist.
Muss mal schauen ob ich Tabelle finde, was man Anspruch hat....müssten bei 50 od. 60 gds um die 380 Euro sein...
BSA wird dann nochmal interessant. Mir bringt das denke ich alles nichts, denn meine EM Rente wird da mit voll angerechnet ergo hätte ich sagen wir mal 1200 Euro Anspruch auf BSA ich bekomme EM Rente 700 dann bleiben einem nur noch 500 Euro.
Mit HLU über das VA bekomme ich ähnliches, da meine ganzen Beträge die besondere Belastung darstellen reingerechnet werden, ergo habe ich absolut keinen Vorteil davon...Ich hoffe, dass da wenigstens 100 Euro mehr dabei rauskommen!
Sonst hat sich der ganze Jahrelange Kampf nicht gelohnt.
Denn sobald die EM Rente wegfällt, zahlt auch das VA nicht mehr....daran sieht man sehr wohl,
dass die da miteinander zus.arbeiten.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Hajooo Strom-/ Gas-/ Ölpreis, wie wird er sich entwickeln ? Finanzen 13

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben