Ein Lottogewinn ist nicht steuerbar.
Das Einkommensteuergesetz ist eine abschließende Aufzählung. Lotto u. Totogewinne sind nicht aufgelistet.
Die Vermögenssteuer gibt es ja nicht, weil verfassungswidrig.
Marned meinte:
"es geht keine Information an das Finanzamt, egal bei welcher Höhe, weil die Gewinne in Deutschland steuerfrei sind."
Im Übrigen ist der Begriff 'steuerfreie Lottogewinne' steuerlich gesehen nicht ganz richtig. Es ist nicht steuerfrei, da der Gewinn nicht steuerbar ist. Erst wenn etwas steuerbar ist, unterteilt man - einkommensteuertechnisch gesehen - in steuerfrei und steuerpflichtig.
Das Zitat ist demzufolge falsch.
Kommt jedoch so gut wie auf das Gleiche raus.
Der Gewinn wird nicht versteuert, da nicht steuerbar.
😉
.
Das FA interessiert sich eher wohl dafür, was man mit diesen plötzlichen Kapital alles anfängt, Häuserkauf + Vermietung, Kapitalerträge etc.
Spätenstens bei einigen Objektkäufen wird das FA aufmerksam, woher das Kapital stammt (könnte ja aus illegalen Mittel kommen, ein Lottogewinn ist ja nicht so häufig) und wird den Betreffenden anschreiben und bitten Stellung dies bezüglich zu nehmen.
Anders sieht es natürlich auch aus, wenn man Steuernachzahlungen beim FA hat. Wenn das FA von diesem Geld weiß, wird es natürlich (wieder) Zahlungsaufforderungen verschicken und bei Bedarf das Vollstreckungsverfahren einleiten.
(Immer brav die Steuern zahlen, ja?
😀)
Mir ist jedoch nicht bekannt, dass dem FA mitgeteilt wird, wenn ein Stpfl. ein Lottogewinn hat. Um es ganz ehrlich auszudrücken: Ich halte es für unwahrscheinlich, kenne jedoch nicht den genauen Ablauf, wenn man plötzlich Millionär ist. ^.^
hilfe-schlumpf meinte:
Wie gesagt, die Meinungen differieren, noch. Ich hoffe da ganz auf steuerkundige wie z.B. Schneeblüte ... 😉
Hab ich mir schon einen Namen gemacht?
😀
Oder wie hat man das zu verstehen?