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Wohin mit mir???

Rose_masacre

Neues Mitglied
Hallo zusammen, ich hoffe es gehört hier rein...


Zu mir und meiner Lebenssituation:


Ich bin weiblich, 23 Jahre alt, und in einer schulischen Ausbildung.
Ich bin bei meiner Mutter angemeldet und lebte bis letzte Woche bei ihr und ihrem Freund.
Durch den Vorfall der sich letzte Woche ereignete, kann ich nicht länger bei ihr leben und weiß nicht wohin ich mich noch wenden soll.

Ihr Freund ist Alkoholiker, der regelmäßig trinkt und dann zur Aggressivität und Gewalt neigt.

Letzten Sonntag ist es dann eskaliert und er hat mich verprügelt, worauf ich die Polizei verständigt habe.

Früher hat er mich auch schon geschlagen und ich habe meiner Mutter zu Liebe nichts unternommen... aber es war noch nie so schlimm.

Meine Mutter steht selbst nach diesem Vorfall immer noch hinter ihm, weshalb ich von ihr keine Hilfe erwarten kann.


Ich brauche dringend einen Ort zum Leben, ich verdiene in meiner Ausbildung noch nichts und bin daher auf Hilfe angewiesen.
Momentan bin ich bei einem Freund untergekommen, der selbst wenig Platz hat und es deshalb keine Dauerlösung ist.
In zwei Wochen schreibe ich meine Abschlussprüfung und diese ganze Situation belastet mich. Danach kommen noch Klausuren, Facharbeitspräsentation und mündl. Prüfungen auf mich zu und ich komme nicht zur Ruhe...


Beim Jugendamt wurde mir gesagt, dass ich mit 23 Jahren zu alt bin und sie nicht mehr für mich zuständig sind.
Beim Jobcenter wurde mir gesagt, dass sie auch nicht für mich zuständig sind, da ich nicht mehr bei meiner Mutter in dem Ort wohnhaft bin und ich mich erst ummelden muss, in der Stadt in der ich mich tatsächlich aufhalte. Jedoch wechselt sich mein Wohnort, da ich nirgendwo dauerhaft bleiben kann.
Ich bin wirklich verzweifelt und weiß nicht was ich noch unternehmen kann!

Die Polizei hat mich an eine Beratungsstelle weitervermittelt (Gewalt gegen Frauen), hoffentlich bringt das was.


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. ich bin gerade echt mit meinem Latein am Ende!


Liebe Grüße,
rose_masacre
 

Rainer-JGS

Aktives Mitglied
Du muß Dich obdachlos melden, denn dann ...

... muß Dir die Stadt eine Notwohnung geben, oder Dich in einer Pension unterbringen!

Die Wohlfahrtsverbände z.B. die Caritas haben extra Beratungsstellen für Menschen mit Wohnungsproblemen, auch dort wird man Dir helfen.

Das wichtigste ist, daß Du bei dem städtischen Sozialamt auf Dein gesetzliches Recht der Unterbringung bestehst und Dich nicht abwimmeln läßt. Melde Dich im Notfall beim Amtsleiter!

Das sagt Dir ein langjähriger Sozialpädagoge eines freien Wohlfahrtsverbandes!

Rainer-JGS
 
Zuletzt bearbeitet:

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo Rose_masacre,
Das ist echt schlimm was du erleben mußtest:(
Ja, wende dich an das Frauenhaus in deiner Stadt. Eine Anzeige hast du die gemacht?
Jedenfalls hat mich damals das Frauenhaus aufgenommen.
Notfalls geh zu einem Rechtsanwalt und suche dir dort Hilfe.
Aber auch die Caritas muß dir eine Meldeadresse geben, wenn du Obdachlos bist. Von dort aus, kannst du dann eine Wohnung suchen. Vorrübergehend bei deinem Freund aufhälst, das du bei Bekannten unterschlüpfst, aber das eben nicht mehr lange so geht.

Theoretisch müßte dir das Jobcenter ein Zimmer und sei es in einer Pension vermitteln, wenn keine Wohnung oder Zimmer zur Verfügung stehen. Dafür ist es gut Rechtsberatung zu haben.
Auch gibt es ein Wohnhilfebüro, meist im Rathaus eurer Stadt zu finden, da kannst du nachfragen ob sie etwas für dich hätten.

Trotzdem, ich weiß ich rate häufig zum RA, aber in deinem Falle ist es wichtig möglichst schnell untergebracht zu werden, damit du dich auf deine Abschlussprüfung vorbereiten kannst. Der Rechtanwalt für Sozialrecht, kann das in einem Eilverfahren durchkriegen, das du ein Zimmer in einer Pension mieten kannst.

Ich hoffe es ist eine Lösung dabei.

Wenn du eine für dich angemessene Wohnung findest, kannst du Ausbildungsbeihilfe für die restliche Ausbildungszeit beantragen.

Liebe Grüße Pecky
 

Querdenker

Aktives Mitglied
Hallo,

oh je, das muss ja total grausam sein, du hast mein vollstes Mitgefühl. Du hast es absolut richtig gemacht und Reißaus genommen. Ich kann deine Mutter beim besten Willen nicht verstehen, wie kann sie dich nur so im Stich lassen.

Neben Rainers Vorschlägen empfehle ich dir einen Anruf bei der Hotline (findest hier oben unter Soforthilfe), die könne dir sicher weitere Tipps geben.

Alles Gute & Liebe Grüße
 

Andi4

Aktives Mitglied
AW: Du muß Dich obdachlos melden, denn dann ...

... muß Dir die Stadt eine Notwohnung geben, oder Dich in einer Pension unterbringen!

Die Wohlfahrtsverbände z.B. die Caritas haben extra Beratungsstellen für Menschen mit Wohnungsproblemen, auch dort wird man Dir helfen.

Das wichtigste ist, daß Du bei dem städtischen Sozialamt auf Dein gesetzliches Recht der Unterbringung bestehst und Dich nicht abwimmeln läßt. Melde Dich im Notfall beim Amtsleiter!

Das sagt Dir ein langjähriger Sozialpädagoge eines freien Wohlfahrtsverbandes!

Rainer-JGS
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Unterbringung von Obdachlosen. Ein Anrecht auf eine Wohnung oder Unterbringung in einer Pension hat man nicht. Wir haben ein Haus für die Obdachlosen. Das ist ein heruntergekommenes Gebäude. Mehr als ein Dach über den Kopf darf man nicht erwarten und eine Gemeinschaftstoilette/Bad.
 

cucaracha

Urgestein
Das ist eine schlimme Notsituation..

Im Internet kannst du nach dem Sozialpsychiatrischen Dienst in eurem Ort googeln.
Die sind für Leute über 18 J zuständig,welche für das Jugendamt zu alt sind.
Dieser Dienst hilft auch in Lebensnotlagen und bei der Wohnungssuche.


Auch kannst du nach Frauenhäusern goggeln.....sie helfen auch bei der Finanzierung und Wohnungssuche.

Ich denke,du hast einen Anspruch auf eigenes Geld und eine eigene Wohnung.

Der Ratschlag mit dieser Beratungsstelle von der Polizei und der Tipp mit Caritas ist auch gut.

Rainer und pecky sue haben hilfreiche Gedanken in ihren Beiträgen .
 
Zuletzt bearbeitet:

strandstuermer

Aktives Mitglied
es wäre sicherlich schlau den betreffenden Ort mal zu nennen.....jede gemeinde organisiert das anders und Dein Ziel wird ja vermutlich nicht sein in einer Obdachlosenunterkunft zu laden.

Einen Anspruch auf eine Wohnung als Notunterkunft hast Du in der Tat nicht, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wenn Du den Ort schreibst, kann ich Dir vielleicht die richtigen Stellen nennen.....
 

Rainer-JGS

Aktives Mitglied
In Deutschland ist es gesetzlich verankert, ...


... daß niemand auf der Straße übernachten, oder sogar wohnen muß!

Leider kennen viele Menschen dieses Gesetz gar nicht, aber es genügt, wenn man zum Sozialamt, oder nach Büroschluß zur Polizei geht und sich dort obdachlos meldet!

Man muß dabei unterscheiden zwischen kurzfristiger Unterbringen im Obdachlosenasyl, oder wenn man sich Wohnungslos meldet, aber in der Stadt wohnen möchte, dann steht einem eine sofortige Notwohnung zu, wobei Frauen und Mütter mit Kinder dann auch vorübergehend in Pensionen untergebracht werden müssen, falls keine Notwohnung frei ist!
Männer müssen dann manchmal einige Tage im Asyl aushalten.

Ich war lange Zeit als Sozialpädagoge bei der Caritas und solche Dingen waren mein täglich Brot.

Viele Menschen wissen auch gar nicht, daß die freien Wohlfahrtsverbände
(Caritas, Diakonie, AWO usw.) in allen größeren Städten und allen Landkreisen gut bezahlte und studierte Fachkräfte vorhalten, um in Not geratene Menschen kostenlos, umfassend und fachkundig beraten und ihnen auch konkret mit Geld, Kleidung und Unterkunft helfen.

Doch laut und deutlich um Hilfe bitten und auf die Gesetzeslage hinweise muß man immer selber. Wenn man von subalternen Mitarbeiter schnöde abgewiesen wird, dann muß man sich beim Dienststellenleiter melden, dann geht meist alles sehr rasch und reibungslos.

Da sich manche Bedienstete und auch manche Gemeinden nicht immer ausreichend um Obdachlose bemühen, kümmern sich die Wohlfahrtsverbände mit staatlicher Unterstützung in besonderer Weise um obdachlose und sonstig notleidende Menschen und in sozialen Dingen als Rechtsanwalt für diese Menschen aufzutreten.

Ich selbst habe schon so manche Streitsache gegen unsere Kreisstadt gewonnen und konnte auch überschuldeten Menschen durch eine Privatinsolvenz gut helfen.
 

Andi4

Aktives Mitglied
AW: In Deutschland ist es gesetzlich verankert, ...


... daß niemand auf der Straße übernachten, oder sogar wohnen muß!

Leider kennen viele Menschen dieses Gesetz gar nicht, aber es genügt, wenn man zum Sozialamt, oder nach Büroschluß zur Polizei geht und sich dort obdachlos meldet!

Man muß dabei unterscheiden zwischen kurzfristiger Unterbringen im Obdachlosenasyl, oder wenn man sich Wohnungslos meldet, aber in der Stadt wohnen möchte, dann steht einem eine sofortige Notwohnung zu, wobei Frauen und Mütter mit Kinder dann auch vorübergehend in Pensionen untergebracht werden müssen, falls keine Notwohnung frei ist!
Männer müssen dann manchmal einige Tage im Asyl aushalten.

Ich war lange Zeit als Sozialpädagoge bei der Caritas und solche Dingen waren mein täglich Brot.

Viele Menschen wissen auch gar nicht, daß die freien Wohlfahrtsverbände
(Caritas, Diakonie, AWO usw.) in allen größeren Städten und allen Landkreisen gut bezahlte und studierte Fachkräfte vorhalten, um in Not geratene Menschen kostenlos, umfassend und fachkundig beraten und ihnen auch konkret mit Geld, Kleidung und Unterkunft helfen.

Doch laut und deutlich um Hilfe bitten und auf die Gesetzeslage hinweise muß man immer selber. Wenn man von subalternen Mitarbeiter schnöde abgewiesen wird, dann muß man sich beim Dienststellenleiter melden, dann geht meist alles sehr rasch und reibungslos.

Da sich manche Bedienstete und auch manche Gemeinden nicht immer ausreichend um Obdachlose bemühen, kümmern sich die Wohlfahrtsverbände mit staatlicher Unterstützung in besonderer Weise um obdachlose und sonstig notleidende Menschen und in sozialen Dingen als Rechtsanwalt für diese Menschen aufzutreten.

Ich selbst habe schon so manche Streitsache gegen unsere Kreisstadt gewonnen und konnte auch überschuldeten Menschen durch eine Privatinsolvenz gut helfen.
es wird bei Obdachlosigkeit nicht unterschieden, ob männlich oder weiblich. Wenn bei mir einer im Büro steht und sich Obdachlos meldet, der bekommt ein Zimmer in unserem Obdachlosenasyl. Dann kann er/sie sich nach einer Wohnung umschauen. Natürlich wird auch, falls derjenige z.B. Alkoholkrank ist, versucht ihm mit Hilfe spezieller Institutionen, zu helfen. Wohnungslos ist in dem Fall obdachlos. Wenn jemand bei Freunden untergekommen ist, ist derjenige nicht obdachlos. Wohnungen können wir nicht herzaubern. Gerade in der heutigen Flüchtlingslage. Natürlich muss niemand auf der Straße übernachten, wenn er nicht will. Aber Anspruch auf eine Wohnung hat er nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo Rose_masacre,
Du hast geschrieben du verdienst nichts in der Ausbildung, ist das eine schulische Ausbildung?
Meine Tochter verdient gut in der Ausbildung, und auch einer meiner Söhne hatte über 300 und den großen BAB.
Du könntest das beantragen, wende die an die AWO oder Caritas, damit die dir behilflich sind bei den bürokratischen Formalitäten.
Wie gesagt bei Wohnungslosigkeit, gibt es eine Stelle, die mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, das läuft über die Caritas, die melden dich als Wohnugslos, oder geben dir sonst Ratschläge, was du zuerst tun kannst.

Weiß ja nicht, was du für eine Ausbildung machst.
Von dem Geld das du bekommst als Wohnungsloser, ca. 360, aber geteilt durch vier weil wöchentlich ausgezahlt wird, kannst du eventuell in eine Jugendherberge gehen.
Versuche ein Zimmer in einer WG mieten, dann steht dir auch wieder Wohnungsleistungen, seitens des JC zu.

Gib nicht auf. Sei verzweifelt und dann fass neuen Mut. AWO und Caritas solltest du auf deinem Schirm haben, als Anlaufstelle.

Alles Gute Pecky
 

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