O
OtA
Gast
Hallo,
ich habe im letzten Jahr im Juli (2004) Wohngeld beantragt. Der Antrag wurde Dezember 2004 abgelehnt, wegen nicht Nachkommen der Mitwirkungspflicht. Fristgemäß hab ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde, jetzt ENDE Mai abgelehnt.
Was kann ich tun? Kann ich neu Wohngeld beantragen? Oder sollte ich noch mal Widerspruch einlegen? Oder wie oder was?
Ich habe versucht alle Dinge abzugeben. Jedoch habe ich telefonisch abgesprochen, dass ich auf das Amt komme, wenn ich nicht arbeiten muss. Dann kommt plötzlich eine Ablehnung.
was kann ich machen?
ich bin schüler (berufsfachschule) zahle fast 200 euro schulgeld im monat. vorher habe ich studiert (bis einschließlich 4. semester) und bafög bezogen.
es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
mfg OtA
ich habe im letzten Jahr im Juli (2004) Wohngeld beantragt. Der Antrag wurde Dezember 2004 abgelehnt, wegen nicht Nachkommen der Mitwirkungspflicht. Fristgemäß hab ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde, jetzt ENDE Mai abgelehnt.
Was kann ich tun? Kann ich neu Wohngeld beantragen? Oder sollte ich noch mal Widerspruch einlegen? Oder wie oder was?
Ich habe versucht alle Dinge abzugeben. Jedoch habe ich telefonisch abgesprochen, dass ich auf das Amt komme, wenn ich nicht arbeiten muss. Dann kommt plötzlich eine Ablehnung.
was kann ich machen?
ich bin schüler (berufsfachschule) zahle fast 200 euro schulgeld im monat. vorher habe ich studiert (bis einschließlich 4. semester) und bafög bezogen.
es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
mfg OtA