Anzeige(1)

Wohngeld abgelehnt - Widerspruch auch - WAS TUN?

  • Starter*in Starter*in OtA
  • Datum Start Datum Start
O

OtA

Gast
Hallo,

ich habe im letzten Jahr im Juli (2004) Wohngeld beantragt. Der Antrag wurde Dezember 2004 abgelehnt, wegen nicht Nachkommen der Mitwirkungspflicht. Fristgemäß hab ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde, jetzt ENDE Mai abgelehnt.

Was kann ich tun? Kann ich neu Wohngeld beantragen? Oder sollte ich noch mal Widerspruch einlegen? Oder wie oder was?

Ich habe versucht alle Dinge abzugeben. Jedoch habe ich telefonisch abgesprochen, dass ich auf das Amt komme, wenn ich nicht arbeiten muss. Dann kommt plötzlich eine Ablehnung.

was kann ich machen?

ich bin schüler (berufsfachschule) zahle fast 200 euro schulgeld im monat. vorher habe ich studiert (bis einschließlich 4. semester) und bafög bezogen.

es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

mfg OtA
 
Hallo OtA
schau mal lieber hier www.jurathek.de , oder mit geld-ausgeben: www.frag-einen-anwalt.de
komplizierte Sache wahrscheinlich, ich schätze, die wollen dir an den kragen, weil du dein studium zu spät abgebrochen hast, laut einschlägiger urteile wird im normalfall erwartet nach 2 semestern abzubrechen, wenn dir das studium nicht passt, dann gibts noch so spezialgründe(z.b berufsunfähig zwecks allergie, unfall, etc., oder längere krankheit), aber da brauchste so gut wie immer nen anwalt und kannst dich auf lange verfahren einrichten. die werden einfach sagen, "erstausbildung beendet", weil selbst zu spät abgebrochen, oder so, und ich schätz ja mal wohngeld ist nur, wenn erstausbildung besteht.
alles fucking jura-zeugs, hab selbst damit ne janze menge stress.
ansonsten grundsätzlich noch die empfehlung, geh zu deinem zuständigen amtsgericht, mit gehaltsnachweisen, evtl. mietkostennachweisen (mietvertrag+3Monate Überweisungsbelege); da kriegst du einen "anwaltlichen Beratungsschein" , dein Grund den du angibst "Unterhaltsangelegenheiten" ; dann kannst du mit dem schein zu jedem anwalt (am besten natürlich sozial oder familienrecht) und der wird dir ne stunde lange deine fragen beantworten, für 10euro zuzahlung von dir. dafür ist es aber sinnvoll zu wissen, was man fragen muss, vorher also mal mindestens in kostenlosen jura-foren mal darlegen, und alles schön aufschreiben beim richtigen termin, spezielle formulierungen wortwörtlich, der wird dir auch sagen, ob du schon dafür prozesskosten-(o.gerichtskosten-)hilfe kriegst und den damit komplett dafür beauftragen kannst, was besser wäre, aber dafür sollte man die chancen vorher abschätzen, damit man nicht zeit und kraft verschwendet, anwälte räumen verfahren auch gerne höhere chancen als real ein, von wegen erstmal überhaupt was arbeiten. Heißt: sei vorsichtig mit anwälten, aber besser hat man einen. Und nicht überrumpeln lassen, z.B. sich einen Mandantenvertrag aufschwatzen lassen, bevor man nicht die Sache überschlafen hat, am besten immer einen Freund dabeihaben als Zeugen (ist bei allen offiziellen sachen günstig).

mein Beileid,
Max
PS: Ach so, du hast doch schon einen Schulabschluss, wenn du schon studiert hast? Dann ist das jetzt praktisch dein zweiter Schulabschluss? Also nicht mehr erste Berufsausbildung (was ein Schul und ein Berufsabschlus beinhaltet, glaub ich), sondern die zweite. Das könnte der knackpunkt sein, naja, frag nen kompetenten anwalt.
 
danke für die schnelle antwort...

soweit ich mich erinnern kann, (bin in schule, hab zettel nicht mit) ist der antrag abgelehnt worden, weil ich der mitwirkungspflicht zum eigentlichen termin nicht nachgekommen bin, und sich genau diese tatsache durch den einspruch nicht geändert hat, auch wenn ich mein restliches zeug, welches fehlte, noch abgegeben habe.

wie ist es, wenn ich eine neue wohnung beziehe? kann ich dann neu wohngeld beantragen?

oder wie sieht es mit sozialhilfe/hartz iv aus? kann ich sowas beantragen?

habe abi gemacht
dann 4 semester studiert
jetzt schulische ausbildung zum "programmierer" (ca. 180 euro schulgeld/monat)

bitte helft mir weiter!

mfg OtA
 
Da Du zur Zeit NICHT arbeitssuchend bist(bzw.die Schule sicher VOLLZEIT ist),wird hier für Dich das Sozialamt zuständig sein.Du mußt "Sozialgeld" erhalten.
Dir steht ein Grundbedarf zum Leben zu.(Da ist b.Sozi auch Wohngeld enthalten?)
Aber...hm..Du hast ja nur 4Semester studiert...also KEINE abgeschlossene "Erstausbildung"????
Dann...sind normalerweise(da Du mit Deinen eigenen Einkünften NICHT den Lebensunterhalt bestreiten kannst!) Deine Eltern zur Auskunft ü.ihr Einkommen---und zur Zuzahlung an Dich verpflichtet.
Voraussetzung ist--sie haben oberhalb des Selbstbehaltes Einkommen(aber ..dagegen spräche Dein damaliges Bafög??),Du bist zügig und fleißig NOCH IMMER in der ersten Ausbildung(d.h.:Schule-Beruf)..und Du hast selbst nicht genug.
Dir stünde INSGESAMT 640Eu zu(wird gerade angepaßt v.600..).
Da Du sicher noch nicht 27 bist...müßte in Deiner Situation auch an Deine Eltern noch (auf Antrag) das Kindergeld v.154 Eu gezahlt werden(das kann man evl.auch beantragen,selbst zu erhalten..)

Wovon lebst Du jetzt?
wenn VÖLLIG abgebrannt,geh mit einem Freund(nie ohne Zeugen..) zum Sozialamt...bis andere Stellen evl.zahlen steht Dir SOFORTIGE VORAUSLEISTUNG zu !!! Ggf.Essensgutscheine...

Versuch mal trotzdem,den abweisenden Bescheid ANZUFECHTEN(Widerspruch,Einsetzen in vorherigen Stand...vielleicht hast Du plausiblen Grund fürs Versäumnis...Post weggekommen,Krankheit,Mitbewohner hats als Werbung weggeworfen...Hund hats gefressen...Dein Antwortbrief kam dort nie an,obwohl Du GARANTIERT einen schriebst..)
Gruß!
 
jepp, das zählt vielleicht als zweiter gesonderter antrag, der dann halt erst ab diesem monat gelten würde.

Du meinst, du bist berufsschüler? ist ja was anderes als schüler, hätte ja sein können, du hattest nur ein fachabi und könntest irgendwo noch ein volles nachholen, was dann auf jedenfall zweitausbildung wäre und die wird halt nur in sonderfällen noch irgendwie gefördert (wäre bildungskredit vllt. denkbar, ist aber die frage ob die nicht nur an studenten vergeben werden).
Naja, wie gesagt, nach dem 4.Semester wechseln, würde zumindest bei Elternunterhalt (in studium und berufsausbildung), oder Studenten-Bafög ziemliche Probleme machen, bzw. kann zu keinerlei finanziellen unterstützung (noch nichtmal vom soziamt) führen.

Weißt du, was die speziell unter "Mitwirkungspflicht" verstehen? Was noch gefehlt hat, oder so?
Woher kommt dein restliches Einkommen?, vom Kindergeld kannste ja noch nichtmal die schulgebühr bezahlen.

Gruß Max
 
kindergeld bekomme ich.
eltern tragen nix zu meinem überleben bei.
mit großvater hab ich nen darlehensvertrag - hat bei antrag (vor ablehnung) gefehlt, wurde aber nachgereicht.
sonst geh ich neben schule arbeiten!

also werd ich jetzt einfach noch mal neu beantragen!

ich meld mich noch mal, wenn ich was neues hab, damit die anderen forumuser auch noch was in der hand haben ;-)

habt ihr sonst noch irgendwelche tipps?

mfg OtA
 
also ehrlich gesagt habe ich nach zwei drei sätzen aufgehört die kommentare hier zu lesen, denn die personen haben offenbar keine ahnung davon, wie wohngeld (seit dem 1.1.05) abläuft. (wenn es dir nur um die monate bis zum 1.1.05 geht, lies einfach nicht weiter).

tatsache ist, dass die begründung ein wenig genauer sein müsste. nur "nicht nachgekommener mitwirkungspflicht" genüg nicht, da muss schon genauere info kommen.

für das wohngeld ist auch egal ob du schüler, student oder wasweißich bist, allein dein einkommen zählt ... und die miethöhe.

sieh dir doch mal die infos unter www.bmvbw.de an ...
 
noch eine ungenauigkeit die ich berichtigen muss: dein einkommen darf nicht aus transferleistungen stammen ... kindergeld wird brigens nicht angerechnet, sofern du es persönlich bekommst.
 
Wir haben am 01.06.2011 wohngeld beantragt und alles eingereicht und nun am 04.06.2011 die ablenung bekommen,das ist nun in kurzerzeit die 2ablenung nur warùm???Wir brauchen hilfe nun
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben