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Wohngeld / Betriebskosten wird das von Wohnungsamt übernommen?

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Gast

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hallo wenn jemand Wohngeld bewilligt bekommt , wird das Heiz-und Betriebskosten von der Wonhgeldstelle übernommen ? die Nachzahlung meine ich Jetzt denn das ist doch Bestandteil der Mieter oder ? ist das nicht so. Betriebskosten die wir am Ende des Jahren mit Nachzahlung vom Vermieter bekommen . mein Schwester bekommt Wohngeld aber ihr wurde die Betriebskosten Nachzahlung nicht übernommen abgelehnt kennt sich jemand damit aus ?


dies Jahr bekommt Sie auch Betriebskosten Wieder Nachzahlung ca,700 EUr. muss dies aus Ihr eigene Tasche bezahlen oder wird das Wohngeldstelle/ Wohnungsamt
übernehmen müssen ?? Danke
 
Hallo Gast danke dir für dein Antwort bist du dir sicher dass es nicht übernommen wird ? gehört das nicht zu Miete oder ist das nicht der Bestandteil der Miete ??
 
Ja, ich bin sicher. Wohngeld ist ein Mietkostenzuschuss und keine Gesamtkostenübernahme. Bei der Beantragung von Wohngeld mussten alle dafür benötigten Unterlagen eingereicht werden, auf Grund derer die Übernahme errechnet wurde.

Weder Nachzahlungen für Betriebskosten noch Heizkosten haben etwas mit Wohngeld zu tun.
 
Die Betriebskostennachzahlungen haben sehr wohl mit der Höhe vom Wohngeld zu tun.
Sie erhöhen (im Nachhinein) die monatliche
Bruttokaltmiete und sind
(im Nachhinein) voll in die Berechnung des Wohngeldes einzubeziehen.
Nachzahlungen von Betriebskosten ergeben eine Neuberechnung /Nachzahlung von Wohngeld.

Heizkosten werden seit Anfang 2009 mit einer pro Kopf Pauschale bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt,das Wohngeld erhöhte sich zu diesem Zeitpunkt durch die Wohngeldreform.
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld-,1567.10591


L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo deichgräfin also wird das Übernommen?? Betriebskosten und Heizkosten Nachzahlung wird von der Wohnungsamt übernommen? habe Nachzahlung erhalten das ist 559 Euro zu viel . soll die an das Wohngeldstelle weiterleiten?
 
Das Wohnungsamt teilte mir auf schriftliche Nachfrage schriftlich mit, dass solche Nachzahlungen nicht übernommen werden können -sondern nur laufende Kosten
 

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