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Wohngeld?

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U

ulla

Gast
Wir müssen/wollen Wohngeld beantragen, brauchten wir noch nie. Nun hat die Wohngeldstelle sich gemeldet, das wir noch so einen Schriebs vom Vermieter unterschreiben lassen sollen. Das wollen wir aber nicht, muss der Vermieter über unsere "Finanzkraft" Bescheid wissen, wir zahlen immer pünklich unsere Miete und das Wohngeld kommt auch nur zustande, weil ich Einnahmen habe, die nicht beim Wohngeld mit angerechnet werden und mein Mann einen Haufen Werbungskosten (Fahrtkosten). Wir haben den Mietvertrag kopiert dorthin geschickt, dann einen Kontoauszug über die überweisende Miete. Wir wohnen mit unseren Vermieter in einem haus zusammen, haben ein gutes Verhältnis und ich will nicht, das es dadurch Schaden nimmt und sie denken, wir haben kein Geld für die Miete mehr. Ich komme mir da blöd vor. Bei einem "anonymen" Vermieter währ mir das egal, aber wenn man sich tagtäglich im selben haus begegnet? Was meint ihr?
 
Hallo ulla,

schau mal hier: Wohngeld?. Hier findest du was du suchst.
Hallo,

der Schrieb vom Wohngeldamt ist ein amtliches Formblatt über die Höhe der Miete, Größe der Wohnung etc. und stellt einen Beleg dar, dass ihr die angegebenenWohnung auch aktuell (Mietvertrag kann ja schon älter sein) wirklich bewohnt. Allerdings habt ihr das ja schon mit dem aktuellen Kontoauszug schon erledigt. Sprecht doch einfach mal mit den Wohngeld-Sachbearbeiter. Vielleicht hat der ein Einsehen und verzichtet auf das Formblatt auf Basis der vorgelegten Ersatzbelege?
An sich ist diese Bescheinigung neutral gestaltet d.h. es ist nicht ersichtlich für was für einen Zweck sie bestimmt ist. Kann ja für sonstwas sein. Für Finanzamt oder so....

Gruß
kleo
 
Wenn da nirgens "Wohngeldstelle" draufsteht( also---ich kenn das Formular nicht!),dann wäre ein Grund für "Mietnachweis" auch z.B.ein Kreditantrag.
Da braucht man auch für die Selbstauskunft die bestätigte Miethöhe.
Könntet ja was von "wollen-Auto-kaufen" erzählen.

Eigentlich...sieht es ein Vermieter aber echt gern,wenn der Mieter sich kümmert um seine Zahlungsfähigkeit!
Dann ist die Miete nämlich SICHERER!!

Und...der Vermieter ist vielleicht auch gar nicht so bewandert in den Formularen...
Vielleicht reicht auch eine Zahl von Einzahlungsquittungen?
WAS soll der Vermieter denn bestätigen?
 
ne, da steht oben noch dick und fett Wohngeldantrag drauf auf dem Formular, was der Vermieter ausfüllen soll. Und das finde ich schon, naja geht wohl am Datenschutz etwas vorbei.
 
Hm...versuchs mit "Anlage"...einer formlosen Erklärung des Vermieters..Du schreibst die Fragen ab...so wie das auf dem Formular draufsteht...und heftest es bei...
Füg Deine Einzahlungsbeleg/Mietvertrag zu...das erfüllt doch den gleichen Zweck?
Hast schon Recht.."gläserner Bürger"...langsam erwacht ungutes Handeln(siehe "Kontroll-Besuche" der Ämter,Fragen zu intimen Sachen,Lebensgewohnheiten...)DAS ist datenschutzrechtlich bedenklich...
Falls dann aus diesem Grund(falsch ausgefülltes Formular) eine SCHRIFTLICHE Ablehnung kommt..könntest Du mit Hinweis auf den Datenschutz kontern.
 
(-: Ich glaube..ICH würde die oberste Zeile abschneiden...und wieder anheften....wer will Dir beweisen...daß es nicht "aus Versehen" kaputt ging...
Ist doch sowieso KINDERGARTEN...also...fröhliches Mitspielen...
(-:
 
Hallo Ulla,

dieser Wohngeldantrag ist doch wirklich nicht schlimm. Da wird vom Vermieter ausgefüllt, wie groß die Wohnung ist, wie hoch der Preis/qm, wie hoch im Einzelnen die Nebenkosten sind und was im Endeffekt dazugehört. Ist für keinen Vermieter eine Aussage darüber, wie finanzkräftig ihr seid. Mal keine falsche Scham. In der Regel ist es jedem Vermieter egal, ob seine Mieter Wohngeld beantragen (was einem im Bedarfsfall ja wohl zusteht), Hauptsache, die bekommen ihre Miete. Also mach dir über die Gedanken deines Vermieters mal keine Sorgen.
Denk mal dran, wieviele Menschen in D heute solche Leistungen beziehen. Bei der Wirtschaftslage doch kein Wunder. Da sind die Vermieter sogar froh darüber, wenn sich die Leute drum kümmern, dass sie die Miete aufbringen können.

Denke ehrlich, da gibt es Schlimmeres. Also Augen zu und durch.
 

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