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Wohngeld

P

Padme

Gast
Hallo,

mein Vater hat vor einiger Zeit seine Arbeit verloren. Da er sich zu spät gemeldet hat, gab es eine Minderung des Arbeitslosengeldes auf 740 Euro für 2 Monate. Anschließend bekommt er das Doppelte.
Unsere Wohnung kostet insgesamt mit Nebenkosten ca. 700 Euro.
Er ist also zum Sozialamt gegangen um Wohngeld zu beantragen.
Aber dort wurde ihm gesagt, dass die Wohnung für uns zu teuer ist und sie nicht zuzahlen werden. Sie werden nur ein halbes Jahr lang die ganze Miete bezahlen unter der Bedingung, dass wir innerhalb dieses halben Jahres eine billigere Wohnung finden. Aber wenn mein Vater ja in 2 Monaten sein Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 1500 Euro bekommt, wären wir ja schon imstande die Miete zu bezahlen. Es geht ja nur um die 2 Monate davor.
Wird uns das Sozialamt dann später nichts mehr zuzahlen? Haben wir kein Recht dazu?
Denn ich will ja schließlich hier bleiben und nicht in eine kleinere Wohnung ziehen!
Könntet Ihr mir also sagen, wie das Ganze abläuft?
 
Hallo Padme,

schau mal hier: Wohngeld.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
T

tillie77

Gast
Hallo,

also zunächst mal keine Panik! Die Ämter sind dazu verpflichtet sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten und auf angemessenen Wohnraum aufmerksam zu machen.
Als angemessene Wohnungsgröße wird für eine Person ca 45 qm, für 2 Personen rd. 60 qm etc angesehen. Auch die Kosten dürfen nur eine gewisse Höhe haben und müssen sich am örtlichen Mietspiegel orientieren
Die genauen Zahlen habe ich nicht im Kopf, da müßt ihr mal selber im Netz (bei google Stichwort "angemessener Wohnraum ALGII" od.ä. eingeben) recherchieren, oder einfach beim Sozialamt anfragen.
Falls die Wohnung tatsächlich unangemessen zu groß oder zu teuer sein sollte ( wie groß ist sie und wieviele Personen leben darin?) muß das Amt erst mal dazu auffordern, das ihr euch nach angemessenem Wohnraum umseht. Ihr müsst ggf. eure Bemühungen nachweisen (Zeitungsannoncen mit Telefonnummern von Whgs.Inseraten, wo man auch tatsächlich angerufen hat, ggf. detaill. Telefonrechnung, wo Anrufe erfaßt sind, oder schriftl. Bestätigung zu Wohnungsbesichtigungen etc)....Und das Amt muß bei gegebenen Beweisen, dass Ihr euch bemüht habt, aber erfolglos wart auf jeden Fall die volle Miete inklusive Heizkosten zahlen, auch wenn ihr vielleicht 1 -2 Jahre sucht!
Aber vorher würde ich erstmal überprüfen, ob eure Wohnung nicht doch angemessen ist und ggf. schriftlichen Widerspruch zu dem Bescheid des Sozialamtes verfassen. Das muß innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides und auf jeden Fall schriftlich geschehen! Der Bescheid des Amtes nur ein halbes Jahr die volle Miete zahlen zu wollen ist an sich bereits unzulässig (denn wer garantiert, dass man innerhalb eines halben Jahres tatsächlich eine angemessene Wohnung finden kann? Das kann niemand!)und von daher bereits widerspruchsreif.

Gruß
tillie77
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

denke zu erst einmal, dass dein Vater nicht Wohngeld, sondern Grundsicherung beantragt hat, da eure Familie momentan sicherlich nicht mit 40,-- Euro im Monat leben kann. Wohngeld wird in diesem Fall als pauschaliertes Wohngeld berechnet, was allerdings nicht mit dem Wohngeld des Wohnungsamtes zu vergleichen ist.

Die Größe der jeweiligen Wohnung wurde zwar schon mal angegeben, aber hier nochmal: Als angemessener Wohnraum wird bezeichnet: bei 1 Person 45 qm, bei 2 Personen 60 qm, 3 = 75 qm, 4 = 90 qm. Die Miete muss dem entsprechen, was vergleichbar ein Arbeiter mit geringem Einkommen bezahlen könnte. Also die Wohnung darf bei diesem Vergleich keine Luxuswohnung sein. Zu DM-Zeiten lag der Preis/qm bei höchsten 10,-- DM incl. Nebenkosten. Wie es jetzt zu Euro-Zeiten ist, weiß ich leider nicht genau, schätze mal so bei 6,-- bis 7,-- Euro/qm.

Das Amt ist verpflichtet, dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, dass eine Wohnung als nicht angemessen gilt (s.o.). Ebenso, dass die Miete in vollem Umfang nur für ein halbes Jahr gezahlt werden kann, damit dem Hilfeempfänger Zeit bleibt geeigneten Wohnraum zu suchen und mit Genehmigung des Amtes (nach Vorlage einer Mietbescheinigung) anzumieten.

Bei einem Einkommen von 1500,-- Euro und einer Miete von 700,-- Euro wären knapp 50% nur für die Miete aufzubringen. Je nach Personenzahl im Haushalt würden ca. 800,-- Euro u.U. nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Und da greift wiederum, dass diese Wohnung zu teuer wäre und der Hilfeempfänger sich bei einem Nichtumzug selber in Not bringen würde. So könnte die Einstellung von Zahlungen aufgrund einer nicht geleisteten Mitwirkungspflicht erfolgen. Das Gleiche würde gelten, wenn irgendwann Hartz IV bei deinem Vater in Betracht kommen würde, was ich euch nicht wünsche. Da stündet ihr wieder vor der gleichen Problematik, wie jetzt.

Also, genau nachrechnen, wieviel euch noch zum Leben bleibt, ausgegangen von den verschiedensten Situationen, die ja im Härtefall eintreten könnten. Danach solltet ihr entscheiden, ob ihr nicht doch die Wohnung wechseln möchtet oder nicht.

Mehr kann ich dazu jetzt nicht schreiben, da es ja eher spekulativ ist, da ich nicht weiß, wieviele Personen ihr seid, bzw. wie groß die Wohnung wirklich ist.

Hier ist noch ein Link des Sozialamtes D'dorf, in dem sogar nur von ca. 3 Monaten geschrieben wird:
http://www.duesseldorf.de/sozialamt/sozialhilfe/fin_hilfen/miete_unterkunftskosten.shtml
 

Micky II

Aktives Mitglied
Ups, jetzt warst du schneller als ich.

Mit 113 qm wäre eure Wohnung also um 23 qm zu groß, das ist Fakt. Den Mietpreis, den du aus dem Link entnehmen kannst, ist allerdings städte- bzw. mietspiegelabhängig. Zum Qm-Preis kann euch das zuständige Sozialamt bzw. das Wohnungsamt nähere Auskunft geben.
 
U

Unregis

Gast
Er schrieb aber:ALG...nicht ALG2!Denn dort gäbs auch keine Kürzung.

Also:Wohngeld für 1/2 Jahr..und in 2 Monaten viel mehr Einkommen(ist doch super).Durch die Minderung bekommt Ihr sogar mehr..erstmal!

Zum ALG (gibts sicher 1Jahr,oder?) kommt ja noch Kindergeld u.evl.anderes Einkommen..je nach Familie(Frau+große Kinder?).
Falls Aussicht auf Arbeit nicht rosig ist...bleibt das gucken nach kleinerer Wohnung..oder z.B. Untervermietung.

Ich würde gegen 2 Monate Minderung trotzdem in Einspruch gehen..ist nicht 2 Wochen üblich?
Wie alt seid Ihr Kinder? Was macht die Mutter?

Also...in Zukunft immer gleich zum Amt..naja...war sicher erst mal ein Schock mit der Arbeitslosigkeit.

Gruß!
 
T

tillie771

Gast
Hallo,

nicht ganz korrekt Micky II. Die angegebenen Quadratmeter gelten nur als Circa-Einheit.
113 qm für 4 Personen könnten an der Grenze liegen und sind ja auch beileibe keine Luxuswohnungsgröße! Und die Kosten: ebenfalls grenzwertig, kommt auf den Wohnort (z.B. in München, Düsseldorf, Köln oder Münster sind 700,- € warm für ne 90 qm-Whg. nachweisbar Billigpreise ) und den Mietspiegel an.
Grundsätzlich würde ich jedoch auf doppelte Sicherheit gehen:

Erstmal fristgerecht einen formalen Widerspruch einlegen, mit dem Vermerk dass man sich nach anderem, preiswerterem Wohnraum umsieht (=Mitwirkung signalisieren!) und eine ausführliche Widerspruchs-Begründung nachreicht. Ich würde zusätzlich das Sozialamt auffordern seinerseits mitzuwirken und konkrete "genehmigte Wohnungen" zu nennen. Dann Belege sammeln: Zeitungsartikel etc. Man dürfte sehr schwer ne exakte 90 oder 95-qm-Wohnung finden oder diese könnten i.d.R. noch teurer sein als die jetzige 113 qm-Wohnung! Dazu muß man die Beweise sammeln und dem Amt vor die Nase halten. Wenn man sich ausreichend bemüht hat aber an den Realitäten des Wohungsmarktes gescheitert ist, kann einem dies keiner auf diesem Planeten, auch nicht das Sozialamt zur Last legen!

Also ob die 113 qm Wohnung tatsächlich zu teuer ist (und das ist letzlich ausschlaggebend, nicht eine exakte angemessene Quadratmeterzahl, die es ohnehin real so gut wie nie gibt) muß erstmal auf Basis der realen Daten (sprich Mietspiegel bzw. die realen Wohnungsmarktpreise, die in der Zeitung oder Wohnbaugesellschaften etc. zu finden sind) ermittelt werden.
Das würde ich auf jeden Fall selber und unabhängig vom Sozialamt tun, deren rechnerische Basis stets mindestens (!) um ein Jahrzehnt hinter den Realitäten hinterherhinkt.
Also Leute, ab auf die Kampfstationen, den Kampf mit den Ämtern kann man an sich recht leicht gewinnen, wenn man sich an die Spielregeln hält!
Und bei der 113 qm Wohnung sehe ich die Aussichten als ausgeprochen gut (Falls Dachgeschoss dabei: können noch einige qm abgezogen werden, schon bedacht?)

Gruß
tillie
771
 
T

tillie772

Gast
Hallo nochmal,

noch ein Tipp hinterher: ihr könnt mit den Einkommensbelegen des Vaters zum örtlichen Amtsgericht und dort einen Baratungshilfeschein abholen und damit zu einem Anwalt für Sozialrecht und euch auch dort zusätzlich noch beraten lassen. Der überprüft und kann auch beim Formulieren einer Widerspruchsbegründung helfen.


Gruß
tillie772
 

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