P
Padme
Gast
Hallo,
mein Vater hat vor einiger Zeit seine Arbeit verloren. Da er sich zu spät gemeldet hat, gab es eine Minderung des Arbeitslosengeldes auf 740 Euro für 2 Monate. Anschließend bekommt er das Doppelte.
Unsere Wohnung kostet insgesamt mit Nebenkosten ca. 700 Euro.
Er ist also zum Sozialamt gegangen um Wohngeld zu beantragen.
Aber dort wurde ihm gesagt, dass die Wohnung für uns zu teuer ist und sie nicht zuzahlen werden. Sie werden nur ein halbes Jahr lang die ganze Miete bezahlen unter der Bedingung, dass wir innerhalb dieses halben Jahres eine billigere Wohnung finden. Aber wenn mein Vater ja in 2 Monaten sein Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 1500 Euro bekommt, wären wir ja schon imstande die Miete zu bezahlen. Es geht ja nur um die 2 Monate davor.
Wird uns das Sozialamt dann später nichts mehr zuzahlen? Haben wir kein Recht dazu?
Denn ich will ja schließlich hier bleiben und nicht in eine kleinere Wohnung ziehen!
Könntet Ihr mir also sagen, wie das Ganze abläuft?
mein Vater hat vor einiger Zeit seine Arbeit verloren. Da er sich zu spät gemeldet hat, gab es eine Minderung des Arbeitslosengeldes auf 740 Euro für 2 Monate. Anschließend bekommt er das Doppelte.
Unsere Wohnung kostet insgesamt mit Nebenkosten ca. 700 Euro.
Er ist also zum Sozialamt gegangen um Wohngeld zu beantragen.
Aber dort wurde ihm gesagt, dass die Wohnung für uns zu teuer ist und sie nicht zuzahlen werden. Sie werden nur ein halbes Jahr lang die ganze Miete bezahlen unter der Bedingung, dass wir innerhalb dieses halben Jahres eine billigere Wohnung finden. Aber wenn mein Vater ja in 2 Monaten sein Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 1500 Euro bekommt, wären wir ja schon imstande die Miete zu bezahlen. Es geht ja nur um die 2 Monate davor.
Wird uns das Sozialamt dann später nichts mehr zuzahlen? Haben wir kein Recht dazu?
Denn ich will ja schließlich hier bleiben und nicht in eine kleinere Wohnung ziehen!
Könntet Ihr mir also sagen, wie das Ganze abläuft?