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Wohnung ohne Heizung

S

sonjab

Gast
Hallo!

Also, mein Mann und ich haben folgendes Problem:

als wir im Mai in unsere neue Wohnung eingezogen sind, wussten wir, dass keine Heizung vorhanden ist, sind aber trotzdem rein, weil unser Vermieter versprochen hat, im Juni eine neue Heizung einzubauen. Vorher gab es nur Nachtstromspeicherdinger, die er aber vorher hat ausbauen lassen, da diese asbestverseucht waren.

Jetzt wollen wir, dass der Vermieter die Heizungen einbaut, aber er kommt nicht in die Pötte (der Einbau kostet ja schliesslich Geld, was er zwar zu genüge hat, aber nicht für den Bau verwenden will, ist ja schließlich ein alter Bau). Können wir da, vorausgesetzt wir haben dann ne neue wohnung, fristlos deswegen (wegen fehlender heizung) kündigen?

Danke im voraus für (hoffentlich einigermaßen sachliche) Antworten
 
Hi,

seit ihr zufällig in der ver.di? die haben eine Mietrechtsberatung.

Zahl ihr denn Nebenkosten für Heizung?
Ist der Einbau irgendwo schriftlich im Mietvertrag eingetragen?
Ich würde mich mal ans Mietrecht oder den Mieterschutzverein wenden an eurer Stelle, schließlich wird es auch Winter... .

Wie es Mietrechtlich genau aussieht, kann ich euch leider nicht sagen.

Mieterschutzbund e.V.

wer-weiss-was - Experten-Forum

LG

Feli
 
Wenn vereinbart ist (schriftlich) das die Wohnung eine Heizung hat, dann habt ihr gute Karten.

Gibt es diese Vereinbarung (und auch die Heizkostenvorauszahlung) nicht, sieht es schlecht aus.

Das Versprechen des Vermieters Heizung einzubauen muß beweisbar sein 🙁

Man kann eine Wohnung nämlich auch ohne Heizung vermieten, es gibt keine Verpflichtung "vermieterseits" eine Heizung zu stellen.
 
Ich würde "fristlos" wg.zugesagter Heizung und vorsorglich fristgerecht kündigen!

Wenn Du Glück hast,gibt es keinen frühen harten Kälteeinbruch...

Dann kannst Du immer noch den MV genau unter die Lupe nehmen lassen o.überlegen,wann wie vor welchen Zeugen der Vermieter den Heizungseinbau zusagte.

Was steht konkret im MV?

Möglich wäre auch,Ihr laßt durch einen Fachbetrieb Heizung ein Angebot für Etagenheizung erstellen --und fragt den Vermieter...

Der Vermieter wird kaum OHNE HEIZUNG ab 1.12. einen Neumieter finden.
Es ist in seinem Interesse,die Hz einzubauen.

Außerdem kann er die Kosten in seiner BWA steuerlich geltend machen.

Was sind denn die Eckdaten der Wohnung bzw.des Hauses ?
Größe, Geschoßzahl,Eure Etage,Stärke der Mauern u.gedämmt/ungedämmt...
Gibt es Gasanschluß,gibt es alte Schornsteine etc.?
Wohnt der Vermieter mit drin?
 
Schriftliche Mängelrüge stellen per Einschreiben mit Fristsetzung und Hinweis der Mietkürzung bei Nichteinhaltung.

Passiert in dieser Frist nichts darf er wenn es optimal für euch läuft auch euren Umzug zahlen 🙂

Bei Fristablauf unbedingt anwältlichen Rat holen...siehe letzter Absatz.
 
Wenn sie aber ausdrücklich OHNE HEIZUNG angemietet haben und nur "die Absicht" geäußert wurde,dann mal...im Juni oder so eine Heizung einzubauen, wäre die "Mängelrüge" völlig sinnfrei!

Denn rügen kann man nur "versteckte oder später aufgetretene" Mängel.

Es kommt auf den genauen WORTLAUT des MV an!

Mit fristgerechter Kündigung dürfte es aber kein Problem geben.
 
Wenn sie aber ausdrücklich OHNE HEIZUNG angemietet haben und nur "die Absicht" geäußert wurde,dann mal...im Juni oder so eine Heizung einzubauen, wäre die "Mängelrüge" völlig sinnfrei!

Denn rügen kann man nur "versteckte oder später aufgetretene" Mängel.

Es kommt auf den genauen WORTLAUT des MV an!

Mit fristgerechter Kündigung dürfte es aber kein Problem geben.

Das sind eben die 2 Seiten Micky.

Wenn ich den Eröffnungsthread richtig im Kopf habe kam die Aussage des Vermieters betreff Heizung an beide, also Zeugen. Immerhin etwas. Außerdem sagt mir der gesunde Menschenverstand: Wer mietet eine nicht beheizbare Wohnung in unseren Breitengraden?

Aber rein recht gesehen ist es so eine Sache, ich schreibe halt so wie mein gesunder Menschenverstand tickt.

Muß aber anmerken das ich mir grundsätzlich alles schriftlich geben lasse. Dann habe ich im Streitfall etwas in der Hand.

Edit---------

@ Micky
Wie ist es denn wenn die Mieter ,falls Aussage betreff Einbau einer Heizungsanlage vor Zeugen und Ablauf der gesetzten Frist, selbst einen Heizungsbauer auf Kosten des VM beauftragen? Das wäre sehr interessant zu wissen.
 
Wie ist es denn wenn die Mieter ,falls Aussage betreff Einbau einer Heizungsanlage vor Zeugen und Ablauf der gesetzten Frist, selbst einen Heizungsbauer auf Kosten des VM beauftragen? Das wäre sehr interessant zu wissen.

Wer bestellt, der zahlt auch.

Kündigen und ausziehen oder einen preiswerten Radiator kaufen, aber nie selbst so einen teuren Auftrag erteilen. Wenn der Vermieter bösartig ist, kann er die Herstellung des Originalzustands fordern.
 
Wer bestellt, der zahlt auch.

Kündigen und ausziehen oder einen preiswerten Radiator kaufen, aber nie selbst so einen teuren Auftrag erteilen. Wenn der Vermieter bösartig ist, kann er die Herstellung des Originalzustands fordern.

Oje.
Da fällt mir nicht mehr viel ein. Also am Vermieter dran bleiben sonst wird der Winter kalt oder schnell weg 🙁
 

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