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Wohnung zwangsverwaltet

R

rosaschuh

Gast
im november 03 habe ich eine wohnung angemietet unter der voraussetzung, dass die wohnungen im frühjahr 05 saniert werden. 3 wochen nach unterzeichnung des mietvertrages bekam ich einen Brief vom Zwangsverwalter - die wohnanlage sei jetzt zwangsverwaltet. wie schnell wird eine zwangsverwaltung eingesetzt, hat der verwalter beim unterzeichnen des mietvertrages schon davon gewusst??? wie gesagt am 27.11. habe ich unterschrieben und am 18.12. bekam ich den brief vom zwangsverwalter. kann mir jemand helfen ?
 
U

Unreg

Gast
Keine Panik....ob der Vermieter es gewußt oder nicht gewußt hat..ist eigentlich egal..das Risiko des "Besitzer-/Verwalterwechsels gibts immer.

Wichtig: Dein Mietvertrag muß durch den Zwangsverwalter umgesetzt werden.Er ist also auch in der Pflicht,Zusagen(hoffentlich mit Zeugen/schriftlich) einzuhalten-Wenn Dir Nachteile entstehen,hat der Zwangsverwalter die Folgen zu tragen(als zeitweiliger Vertreter des Eigentümers).
Du hättest also Sonderkündigungsrecht evl.falls mit der Reno nun nicht begonnen wird.
Der Besitzer hat sich ja korrekt verhalten...er hat im Interesse z.B. von Kreditschulden das Eigentum bestmöglich vermietet.
Eine vorgesehene Reno kann aber immer scheitern...Pleite er Baufirma,versagter Umbaukredit...
Du hattest ja genug Zeit,Dir evl.neue Wohnung zu suchen?
wolltest Du wegen "nichtgehaltener Versprechung" klagen?Oder was ist das konkrete Problem?
 
R

rosaschuh

Gast
Danke für euere antworten. ich fühle mich von diesem verwalter verarscht. ich wäre doch gar nicht einezogen, wenn "die" nicht gesagt hätten, es wird saniert. die komplette wohnung sollte neu gemacht werden. fenster, laminat, bad neu, küche fliesen, neue türen und und und. bekomme hartz 4. der verwalter kann doch nicht sagen es wird alles neu gemacht und dann bekomme ich 3 wochen später ein schreiben : das die häuser zwangsverwaltet sind. ich habe das nicht schriftlich, aber einen zeugen vom jugendamt.
 
J

J_o_e

Gast
ich würde mir mal vom zeugen eine beglaubigte aussage holen, damit du überhaupt etwas schriftlich hast. weis aber nicht wo man das machen kann, evtl über einen anwalt oder bei der polizei.

stell dir vor, was man ja keinem wünscht, deinem zeugen passiert etwas. dann hast du gar nüscht.
 
U

Unreg

Gast
Najaaa...die Sanierung war "Absicht"...nicht "Vertrag"...im Mietvertrag steht ja als Mietsache die UNSANIERTE BUDE...
Ist fies...aber mit Zeugen etc.haste nichts gekonnt.
Dir bleibt die Abstimmung per "Fuß"...zieh aus.
Im Zweifel war es "Werbung"....
Der damalige Verfügungsberechtigte(Eigentümer) ist durch "höhere Gewalt"(Gericht) am Vertrag gehindert...denn ein Zwangsverwalter nimmt keine Umbaukredite auf !
Richtig schlimm ist der andere Fall...Du ziehst in ruhige Gegend...und dann gibts jahrelang nur Baulärm drumrum.
Gibts keine sanierten Wohnungen sonst bei Euch?
 
R

rosaschuh

Gast
die wohnung hat 45 qm, wir sind zwei personen und leben von alg 2. auch wenn es eine kleine whg ist, warum sollte das amt mir einen umzug genehmigen?! auch wenn ich diesen selber finanziere, ich finde doch keine whg die größer aber billiger ist. ob das amt es trotzdem genehmigt?
 
U

Unreg

Gast
Verbieten kann das Amt keinen Umzug.Im Gegenteil.
Die Wohnung kann man immer noch frei wählen.!!!.nur bezahlt wird nur bis zu einer Grenze was dazu--im Zweifel muß man was selbst davon tragen.
...Euch stehen ja wohl auch 60qm zu?!
Nur..klar...was gutes finden mußt Du.
Einen Umzug kann man ja auch mit Freunden zusammen machen.
kann man nicht beim Wohnungsamt nach "Sozialwohnungen" fragen...so 3,85 Eu ist doch die Kaltmietgrenze..oder ist das in jeder Stadt anders?
Ich denke...Du solltest Wohnungstausch versuchen...für eine einzelne Person ist Deine jetzige Bude perfekt!!!
Und--z.B. Studenten legen auf "unsaniert" sicher weniger Wichtung!
Guck mal auf "Studentenwohnbörsen"..da kann man kostenlos annoncieren.

Viel Glück!
 

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