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Wenn du aufgrund deiner Vergangenheit kein eigenes Gewerbe aufmachen darfst, kannst DU dich ohnehin nicht selbstständig machen. Dazu bräuchtest du zunächst mal einen Partner, der das Gewerbe beantragt (und natürlich auch was dafür haben will). Zumal es nichts bringt, wenn du selber nicht weißt, was für ein Gewerbe du machen könntest.


Also vergiss die Selbstständigkeit gleich mal. Wenn du dich in der Lage fühlst, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen (wenn selbst Fahrradkurier in Betracht käme, bist du körperlich wohl noch einsatzfähig), solltest du auch dazu in der Lage sein, eine nichtselbstständige Tätigkeit auszuüben. Du bist in meinen Augen nicht erwerbsunfähig (du gibst ja selber zu, dass du arbeiten KÖNNTEST), sonder schwer (bis gar nicht) vermittelbar.

Sprich: such dir einen Job. Und wenn du in einer Schnellfressbude Tische putzen gehst.


Oder schau, dass du erst mal einen Schulabschluss hinkriegst. Falls die 93 in deinem Nick dein Geburtsjahr ist, sollte dir noch die ein oder andere staatliche Förderung zustehen. Bis du den Schulabschluss hast, sind die ersten Vorstrafen auch wieder aus dem Führungszeugnis verschwunden und die Arbeitssuche wird leichter. Du kannst ja den Hauptschulabschluss machen und dann z.B. auf den Bau gehen (oder fragen, ob sie dich auch so ausbilden). Da sind immer Leute gesucht. Du solltest halt erklären können, warum du so viel Mist gebaut hast und warum dieser in der Zukunft nicht mehr vorkommen wird, man dich also guten Gewissens einstellen/ausbilden kann.


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