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Zahlt die Krankenversicherung?

Ich habe aufgrund einer Zwangserkrankung zum Ende März gekündigt.
Leider habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund zu wenig gearbeiteter Tage.
Ich bin seit Ende Februar krankgeschrieben. Wenn ich jetzt über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werde, übernimmt dann die Krankenkasse die Zahlung des Gehaltes und der Sozialversicherungsbeiträge ab April?
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Kann ich mir nicht vorstellen, bin aber nicht der Fachmann. Warum soll die Krankenkasse (bist du noch Mitglied nach deine Kündigung, zahlst du Beiträge) ein Gehalt zahlen? *rätsel*

Du wirst dich mit dem Sozialamt besprechen müssen, die sind immer auf dem aktuellen Stand und können mit deinen Daten auch was anfangen, die du ihnen vorlegst.

Bist du denn in Behandlung wegen deiner Erkrankung?
 
C

Chris1970

Gast
Nein. Du bist mit Ende Deiner Arbeitszeit nicht mehr gesetzlich versichert, also ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet, zumal Du auch nicht krankgeschrieben bist.

Entweder wirst Du dich selbst freiwillig versichern müssen oder aber Du wirst evt. über irgendein Amt z. B. Arge versichert.

Allerdings bist Du dann einfach über die Notversorgung hinaus versichert. Geld für die Zeit nach der Arbeit gibt es trotzdem nicht.
 

Graf AOKcula

Mitglied
Keine Panik :)

Du hast zum 31.03. gekündigt.

Wenn du selbst kündigst, bekommst du von der ARGE deines Wohnortes, die ja für dich zuständig ist, weil du die Mindestversicherungszeit bei der Arbeitsförderung nicht erfüllst, eine mindestens 3 monatige Sperrzeit aufgebrummt.

Deine gesetzliche Krankenversicherung, die auf deinem Beschäftigungsverhältnis beruht, endet mit Ablauf des 31.03.

Allerdings gibt es einen nachgehenden Leistungsanspruch von einem Monat, also von 1.4. bis 30.4. In dieser Zeit hast du Anspruch auf alle Leistungen außer Krankengeld. Während der Sperrzeit hast du auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dann ist es so, das von Seitens der ARGE die sogenannte "Sperrzeit" - Krankenversicherung greift, du bekommst selbst von der ARGE zwar keine Leistung, aber bist Krankenversichert - Mit allen Ansprüchen, außer Krankengeld.

Die Sperrzeit-KV gilt dann bis zu dem Tag, an dem du deine Leistung ausbezahlt bekommst, und ab dem Tag bist du wieder gesetzliches Mitglied deiner Krankenkasse.
 

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