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Zahlung nicht angegeben-Angst vor den Konsequenzen

Spt457

Aktives Mitglied
Hallo,
Ich melde mich mit einem speziellen Anliegen. Im Januar 2023, als ich noch im urlaubssemester war, bekam ich eine Meldung, dass ich aufgrund einer steuerrückerstattung im Jahr 2022 mir noch Geld überwiesen würde. Ees handelte sich um eine niedrige zweistellige Summe (18 €).
Da ich zu dieser Zeit HARTZ 4 bekam, wollte ich die Zahlung natürlich melden. Das Problem war, dass immer was dazwischen kam.
Kurz nach der Meldung bekam ich Post vom Arbeitsamt, dass ich noch Unterlagen nachzuweisen hätte. Dann verbrachte ich den Januar neben dem Studium damit, Unterlagen einzureichen für Arbeitsamt. Im Februar musste ich mehrere Schreiben erstellen, warum bestimmte Dokumente aufgrund meiner wohnsituation nicht dem jobcenter vorzeigen konnte. Neben meinem Studium natürlich. Im März 2023 musste ich dann noch meinen Job als studentische Hilfskraft aufnehmen. Also war ich dann mit Studium, Job und Entscheidungsfindung mehr als ausgelastet . Im April 2023 hatte ich dann mit der Organisation meines studienalltagas und brauchte dafür den ganzen Monat um ihn richtig zu organisieren.( Die Vorlesungszeit startete übrigens erst u 10. April. ) im Mai 2023 war ich dann mit WG/ -wohnungsuche, Studium und job beschäftigt. Die Wohnungssuche wurd weist jetzt auch beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 126016

Gast
Huhu,

also für einen zweistelligen Betrag landest du nicht im Knast und bist auch nicht vorbestraft.
Melde den Betrag nach.

Das Aufwand ist wahrscheinlich höher als das einfach weiterlaufen zu lassen.
Es ist Wochenende also mach dir jetzt keinen Kopf.
 

Spt457

Aktives Mitglied
Dazu muss ich noch sagen, dass ich ass, adhs und meinen durch einen klinikaufenthalt entstandenen Waschzwängen leide. Dass wirkte sich natürlich auf meine Organisation des Alltags aus.
Ich wollte das Vermögen immer nachweisen. Aber aufgrund der oben genannten Aktionen kam immer was dazwischen. Spätestens im April kam dann noch die Angst dazu, dafür juristischen belangt zu werden. Dies steigerte sich dann noch teilweise und dadurch bekam ich immer mehr Angst, es zu melden. Natürlich weiß ich auch, dass meine oben keine juristischen begründbaren belege sind. Ich habe ea dann immer verdrängt.
Ich wollte mich jetzt melden, um zu fragen was die best- schlimmstmöglichen Konsequenzen wären. Strafzahlungrn und finanzielle Einbußen würde ich hinnehmen. Gravierender wäre für mich eventuelle Strafverfahren, die mit einer eventuellen vorstrafe enden würden.
Ich bitte euch jetzt um eure Meinungen dazu.
 
N

Nur eine Meinung

Gast
Wegen 18€ wird es keine juristischen Konsequenzen geben, da haben die Ämter und Gerichte besseres zu tun. Schlimmstenfalls musst du die 18€ an das Jobcenter zurück überweisen.
 

MissLisa

Mitglied
Seit Anfang des Jahres gibt es eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Also fällt die einmalige Steuerrückerstattung darunter. Müsste man meines Erachtenes gar nicht melden. Aber wenn du willst, kannst du ja es ja melden und sagen, du hast das grade erst gesehen. Da passiert garantiert nichts.

Aus der Seite der Arbeitsagentur rauskopiert: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Bagatellgrenze bei Rückforderungen
Bis zu einer Bagatellgrenze von weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft wird von Rückforderungen abgesehen. Rückforderungen von 50 Euro und mehr sind weiterhin in voller Höhe zurückzuzahlen. Sie sind weiterhin verpflichtet alle Änderungen in Ihren Verhältnissen vollständig und unverzüglich Ihrem Jobcenter mitzuteilen. Die Anwendung der Bagatellgrenze wird durch das Jobcenter geprüft und entsprechend berücksichtigt. Eine Geltendmachung der Bagatellgrenze ist nicht erforderlich.
 

Spt457

Aktives Mitglied
Seit Anfang des Jahres gibt es eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Also fällt die einmalige Steuerrückerstattung darunter. Müsste man meines Erachtenes gar nicht melden. Aber wenn du willst, kannst du ja es ja melden und sagen, du hast das grade erst gesehen. Da passiert garantiert nichts.

Aus der Seite der Arbeitsagentur rauskopiert: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Bagatellgrenze bei Rückforderungen
Bis zu einer Bagatellgrenze von weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft wird von Rückforderungen abgesehen. Rückforderungen von 50 Euro und mehr sind weiterhin in voller Höhe zurückzuzahlen. Sie sind weiterhin verpflichtet alle Änderungen in Ihren Verhältnissen vollständig und unverzüglich Ihrem Jobcenter mitzuteilen. Die Anwendung der Bagatellgrenze wird durch das Jobcenter geprüft und entsprechend berücksichtigt. Eine Geltendmachung der Bagatellgrenze ist nicht erforderlich.
Würden die das nicht prüfen?
 

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