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Zeitarbeitsfirma [...]

B

Brighty

Gast
Hallo,

ich habe ein dickes Problem! Und zwar habe ich vom 9.4.2008 - 30.05.08 bei einer zeitarbeitsfirma [...] gearbeitet. Ich bin in der Zeit zweimal krank gewesen, einmal arbeitsbedingt und einmal hatte ich magen und darm. ich habe immer rechtzeitig in der niederlassung bescheid gesagt und eine AU vorgelegt! 2 mal ist mein auto kaputt gegangen, einmal auf dem weg zur arbeit aber auch da habe ich mich rechtzeitig gemeldet und bescheid gegeben. das andere mal ist es am wochenende kaputt gegangen und ich hab montags bescheid gesagt, da sollte ich sowieso nicht arbeiten! daraufhin hat man mir die Kündigung geschickt weil ich gesagt habe das ich mir eine reparatur nicht leisten kann. nun haben die in die arbeitsbescheinigung geschrieben ich hätte mich vertragswiedrig verhalten und als grund haben sie "gestörtes vertrauensverhältnis" angegeben. nun war ich heute beim arbeitsamt und habe meinen antrag auf arbeitslosengeld abgegeben. ich würde das alg 1 sowieso nur bis zum 1.8. beziehen da ich dann eine ausbildung anfange. mein anspruch beläuft sich noch auf 59 tage. allerdings meinte die nette dame da, das ich wohl eine sperre bekomme und somit gar kein arbeitslosengeld. eben weil ich mich vertragswidrig verhalten haben soll laut arbeitsbescheinigung. nun muss wohl erst geprüft werden und sich noch mit dem arbeitgeber auseinander gesetzt werden. allerdings ist bald juli und das kann sich alles bis zum august hinziehen. woher bekomme ich nun geld für den juli und den august??? wovon soll ich leben? ist das alles rechtens? was kann ich dagegen tun? die dame meinte ich soll widerspruch einlegen wenn das schreiben von der agentur für arbeit kommt. aber was bringt mir das? ich brauche das geld am ersten und nicht erst im august falls es mir doch noch zugesprochen wird.

ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!

danke schonmal im vorraus

jens
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast

Gast
AW: DRINGEND DRINGEND!!!!!!!!!! Arbeitsbescheinung usw.

Wenn die Kündigung offensichtlich rechtswidrig war bzw. die angegebenen Gründe nicht stimmen, warum gehst Du nicht zum Arbeitsgericht?
 
B

Brighty

Gast
AW: DRINGEND DRINGEND!!!!!!!!!! Arbeitsbescheinung usw.

Wenn die Kündigung offensichtlich rechtswidrig war bzw. die angegebenen Gründe nicht stimmen, warum gehst Du nicht zum Arbeitsgericht?
das ist ja das lustige, in der Kündigung sind keine Gründe angegeben. eben nur in der arbeitsbescheinigung. ich will ja gar nicht mehr da arbeiten, weil es absolute ausbeute ist. moderne sklaventreiberei ist das. ich werde jetzt sicherlich erstmal den bescheid von der agentur für arbeit bekommen das mein antrag abgelehtn wurde. den werde ich anfechten und dann wird alles nochmals geprüft.... und dann wird man sehen....
 

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