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Zinsberechnung nach Kreditkündigung zu variablen Zinssatz

PaulFrank

Neues Mitglied
Hallo, ich benoetige Hilfe bei der Zinsberechnung eines bereits abgezahlten Hypothekendarlehen.

Jetzt werden einige Leser schmunzeln und fragen, er weis wohl nicht was er bei Kreditaufnahme mit der Bank vereinbart hat oder kann die Kontoauszüge nicht lesen.
Es ist, wie so vieles Leben, eine ganz komplizierte Sache.

Das Darlehen startete 1998 mit einem festen Zinssatz für die nächsten 5 Jahre.
Nun kam aber bereits im Jahr 2000 die Künding des Darlehen von der Bank.
Eine Zwangsversteigerung und Insolvenz konnte ich abwenden.
Nun habe ich es nach fast 20 Jahren geschafft - per gerichtlich angeordneter Zwangsverwaltung - die Forderung komplett zurück zu zahlen.

In diesen Jahren sind natürlich mehrere zehntausend Euro Zinsen angefallen.
Da ich ja ursprünglich nur eine Zinsbindung bis 2003 hatte, stellt sich mir die Frage, ob ich eine Möglichkeit habe, die von der Bank berechneten "variablen" Zinsen auch selber parallel zu berechnen um das Ergebnis zu vergleichen.
Ich glaue, mal gelesen zu haben, dass sich die Banken hierbei immer mal wieder gerne zu ihren Gunsten verrechnen.

Die nächste Frage in diesem Zusammenhang ist, ob die bei der Kreditkündigung erhobene pauschale Gebühr von umgerechnet ca. 10.000 Euro auch mit verzinst werden muss/darf oder ob dieser Betrag einfach bis zur kompletten Rückzahlung des Darlehens und der dafür angefallen Zinsen einfach hinten angestellt wird bzw. wurde und fix ist?

Danke schon mal vorab für zahlreiche Hinweise.
 
K

Kartoffelpü

Gast
Ich kenne es bei Darlehen mit variablem Zinssatz nur so, dass man von der Bank per Kontoauszug über Änderungen des Zinssatzes informiert wird. Sie müssten diese Mitteilungen also alle ansehen und die Zinsen für den Zeitraum, in dem ein bestimmter Zinssatz gegolten hat, jeweils taggenau berechnen. Dabei kommt es dann auch darauf an, in welchem Rhythmus die Zinsen berechnet werden: Oftmals gilt dabei quartalsweiser Zinsberechnung der Kontostand zu Beginn des Quartals als Basis für die Zinsen und Tilgungen im Quartal wirken sich erst mit Beginn des nächsten Quartals aus. Ob das dann wiederum so rechtens ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Ich habe noch nie gesehen, dass Zinsen falsch berechnet wurden - in dem Sinne, dass z.B bei einem Zinssatz von 5 % und einer Schuld von 100.000 für ein Quartal 1400 € statt richtig 1250 € berechnet wurden. Fraglich ist eher, ob Anpassungen des Zinssatzes z.B. nach oben schneller durchgeführt werden als nach unten - da hilft Ihnen aber ja eine Berechnung nicht weiter.
 

PaulFrank

Neues Mitglied
Ja, ich werde sogar eine tagesgenaue Zinsberechnung machen, da ja auch mehrere Tilgungszahungen innerhalb der Jahre bei der Bank eingegangen sind. Nur hat die Bank es in all den Jahren nicht ein Mal für notwändig gehalten, mir den aktuell zugrunde liegenden Zinssatz mitzuteilen. Auch bekam ich die ersten Jahre keinen aktuellen Stand des Darlehens mitgeteilt. Muss dazu aber auch sagen, dass es mich damals auch nicht interessierte, da sowieso alles am seidenen Faden hing. Die letzten Jahre habe ich jährlich wörtlich einen "Kontoauszug" angefordert und jedes Mal lediglich einen Zweizeiler mit dem aktuellen Saldo bekommen - teilweise ohne Aufschlüsselung in Haupt- und Nebenforderung. Da der Betrag lange 6stellig war, kan es mir auch da wieder nicht auf ein paar tausend Euro hin oder her an.

Nun ist die Hauptforderung abgetragen und ich muss nur noch ein paar Monate an der "ominösen" Nebenforderung abzahlen.

Vielleicht erhalte ich auf Anfrage, wenn die Nebenforderung aus Sicht der Bank abgeschlossen ist eine Aufstellung, wie sie überhaupt entstanden ist?

Bin dann schon gespannt, wieviel Papier da kommt, wenn ich schreibe: "Bitte senden Sie mir einen detailierten Kontoauszug über die Abrechung meines Darlehens Nr. xxxxx für den Zeitraum 01/1998 bis 12/2018."
 

flower55

Aktives Mitglied
Da winkt die Rechtssprechung.
Es liegt an den vereinbarten Kreditbedingungen und wie sie eingehalten wurden.

Wende Dich an einen Anwalt.

alles Liebe
flower55
 

CabMan

Aktives Mitglied
Ich gehöre auch zur Gattung der Hausabzahler. Ich kann dabei online für jedes Darlehen nachverfolgen, wie Zinsen und Tilgung jedes Mal anfallen. Den Zinssatz sehe ich auch. Einmal im Jahr bekomme ich auch eine schriftliche Auflistung der jährlichen Bewegungen auf dem Darlehenskonto. Das ist einfach Standard. Melde Dich mal auf der Seite www.finanz-Forum.de an. Die zoffen sich zwar gerne gegenseitig an, können Dir bestimmt gute Tips geben.
 

PaulFrank

Neues Mitglied
Ja, das kann ich mir gut vorstellen, dass heute alles online nachzuvollziehen geht. Vor 20 Jahren bin ich noch mit Modem mit Minutenabrechnung ins Internet gegangen. Da hatte nicht mal jeder Onlinebanking.

Und wenn die Bank einmal einen Kredit gekuendigt hat, will sie sofort alles Geld auf einmal.
Da ist in den 2000er Jahren von denen keiner auf die Idee gekommen, einen Onlinezugang extra fuer mich einzurichten. Die haben sicher recht wenig Kunden, bei denen sie nicht Versteigern und mal ebend 18 Jahre abwarten.

Ich hatte ja auch irgdenwie Glueck, dass beide Seiten so lange durchgehalten haben.
(Und fuer alle Juristen, die mitlesen: ein Glueck fuer den Zwangsverwalter, der fast 20 Jahre mitverdienen durfte)
 

Greeni

Mitglied
Hallo PaulFrank,

das ist wirklich nicht so einfach, wie bei einem in 2014 abgeschlossenen Autokredit, der nach vier Jahren getilgt ist.

Wie weiter oben bereits erwähnt, brauchst du sämtliche Konditionen, die über die Laufzeit bestanden um einigermaßen rechnen zu können. Zinsen, Rückzahlungsvereinbarungen, wann was an Geld geflossen ist, usw.

Grundsätzlich darf jede von dir nicht beglichene Schuld zusätzlich verzinst werden. Meist wird dem auch fürstlich nachgegangen. Zur "Strafe" dürfen diese Zinsen zudem höher sein, als die im Kreditvertrag vereinbarten.

Ich persönlich glaube, dass du es heute nur mit massivem Aufwand schaffen wirst, dich den Summen anzunähern oder gar auf den Cent genau berechnen zu können.

1998 waren die Kosten für Geld auch noch deutlich höher als heute. Wenn du während der Laufzeit nur wenig bis nichts getilgt hast, so kann sich über die Jahre die Kreditsumme locker verdoppeln.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Profi dazu holen, der dir im Zweifel auch sagen kann, welche Gebühren rechtens waren und welche durch z. B. Gerichtsurteile für hinfällig erklärt worden sind und wie da die Verjährungsfristen sind. Ich gehe davon aus, dass du dich da nicht Ewigkeiten mit beschäftigen willst, um eine Summe zu erfahren, sondern auch wissen willst, ob die sich durch gewisse Fehler bei der Bank reduzieren lässt.

Auch wenn du früher eventuell Briefe ignoriert hast, hoffe ich, dass du sie zumindest noch findest. Denn auch damals sind Kreditverträge regelmäßig mit Saldenbestätigungen versehen worden.

Kleiner Tip am Rande:

Ab Ende Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Damit haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Die Firmen sind da leider noch immer nicht ganz auf dem Stand, arbeiten aber fieberhaft daran. Solltest du bei Einholen deiner benötigten Informationen bei der oder den Banken Schwierigkeiten bekommen, so könntest du diesen Begriff fallen lassen. Ich denke, dass sich damit ein eventueller "Widerstand" der Bank brechen lassen könnte.

Verstöße gegen die neue DSGVO werden mit sehr empfindlichen Bußgeldern belegt, diese Info ist bereits flächendeckend in den Führungsetagen angekommen.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Viele Grüße Greeni
 

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