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Auf Thema antworten

[QUOTE="Gel06, post: 72903"]

Hallo Mario,


wem gehört denn diese schmale Einfahrt? Zu Deinem Grundstück? Zu seinem? Oder ist es ein öffentlicher Weg?

Ist der Weg öffentlich oder gehört er Dir, darf der Nachbar das natürlich nicht. Gehört diese Einfahrt zu seinem Grundstück, steht die Frage im Raum, ob es andere Wege zu Deinem Grundstück gibt. Gibt es diese nicht, tritt das sogenannte Notwegerecht für Dich in Kraft, welches besagt, dass man Dir die Überwegung nicht verweigern oder behindern darf, sofern es keine anderen Zugangsmöglichkeiten gibt.

Ich plädiere aber auch erst mal für ein freundliches Gespräch. Nicht jeder hat gleich die böse Absicht den Nachbarn zu übergehen, wenn er es mal tut. Ball flach halten, klingeln, freundlich bleiben, sehen ob es eine Lösung gibt, mit der beide leben können - wäre nervenschonender und billiger :O)


Gel06

[/QUOTE]

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