[QUOTE="Unregiert!, post: 72910"]
"...Polizei,Anwalt..."
Polizei??
Wenn ein Auto Deine Einfahrt versperrt...also im ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM stünde...könntest Du evl. den Abschleppwagen rufen.
Im Falle von versperrten Notwegen(Feuerwehrzufahrt/Rettungsweg) wär sicher AUCH Polizei/Feuerwehr angebracht.
Deiner Schilderung zufolge ist die Zufahrt nicht komplett dicht?Oder?
Du hast kein Altersheim dahinter?Du bist nicht völlig abgeschnitten.
Wenn Du z.B. per "einstweiliger Verfügung" einen Sofortabbau erreichen wolltest...würde der Amtsrichter Dich sicher erst mal nach Deinen eigenen Bemühungen fragen( Verhältnismäßigkeit der Mittel...Eigentümer aufsuchen/Gerüstbauer...die Firma steht normalerweise AM GERÜST DRAN!!...anrufen.
Ein Gerüst läßt sich auch noch mal "umbauen"...da lohnt aber der Aufwand nur,wenn Du klar belegst,warum es überhaupt nicht zumutbar ist,paar Tage eingeschränkt zu sein.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten unterhalb bestimmter Streitwerte ist VOR DER GERICHTSAUSEINANDERSETZUNG in vielen Bundesländern das Schlichtungsvefahren vor dem Friedensrichter vorgesehen.
Kannst Du Deinen jetzt schon erlittenen Schaden beziffern?
Ist es nur der verständliche Ärger oder hast Du NACHGEWIESENE Geschäftsschäden?
Selbstjustiz(eigenmächtiges Abbauen)ist eine Straftat.
Wäre auch nur statthaft beim z.B. Abbrennen Deines Hauses und Wegfreiräumen für den Feuerlöschzug.
NATÜRLICH bleibt Dir ein juristischer Weg hier unbenommen(siehe Tip: Jurathek)...jedoch mußt Du immer in Vorleistung gehen(Anwaltskosten)..und hast immer das gleiche Risiko: ein Richter fragt nach DEINEN SCHLICHTUNGSBEMÜHUNGEN.
Zumindest glaubhaft nachweisen mußt Du,ob Du den Hauseigentümer auf das Problem ansprachst und ob Du Dich mit dem Gerüstaufsteller in Verbindung gesetzt hast.
Im dümmsten Fall hast Du Streit mit dem Hauseigentümer,verlierst das Gesicht bei den Mietern des zu sanierenden Hauses,trägst alle Anwalts-u.Gerichtskosten...riskierst wegen nicht belegbarer Schadensbehauptung noch selbst ein Verfahren wg.Betrugs und versuchter Rechtsbeugung...
Bitte,unterstell nicht den Antwortern Unverständnis.
Aber...mit dem Holzhammer wird's eher noch schlimmer.
Du hast nicht dargelegt,ob Du TÄGLICH ENORME MENGEN Material transportieren mußt,ob man nicht doch die Gerüstfirma zum Umbau bringen könnte...es gibt Möglichkeiten,im "Fahrbereich" die Breite des Gerüstes zu vermindern!
Ich würde vorsorglich mal in die Spur gehen zwecks Schlichtungversuchs...mir alle Einschränkungen notieren,belegbare(!!) finanzielle Verluste notieren...für eventuellen späteren Schadensersatzprozeß (wenn Du so extrem geschädigst wurdest)...alles mit unabhängigen Zeugen...
Wie gesagt...ob Deine Aufregung im realen Verhältnis zum Ärger ist...können wir ja nicht abschätzen.
Ein "Notwegerecht" durchzusetzen... kann man sicher auch probieren...vielleicht findest Du ja beim Amtsgericht einen Richter mit Verständnis.
Kannst auch im Bauordnungsamt fragen..ob seine Aufstellgenehmigung i.O.ist...statt Polizei ist sicher zuerst DORT Aktion zu erwarten...
Eine MONATELANGE Verstellung Deiner Einfahrt ist sicher nicht okay.
WAS STEHT DENN IN DEINEM GRUNDBUCH???
Hast Du bei Deinem Kaufvertrag etwas zu dem Wegerecht drin???
Dort muß doch der Nachbar konkret der "Überfahrung"oder halt nur "BEGEHUNG" seines Weges zugestimmt haben?
Wenn Du Pech hast..ist die Verbindung gar kein "befahrbarer Weg"..und Du durftest überhaupt NIE dort mit dem PKW drüber...gab es auch schon!!!
Dann ginge Deine Aktion VOLL nach hinten los...Gerade bei sehr alten Grundstücken ist "Befahrung" wegen drunter liegender Versorgungsleitungen TOTAL ausgeschlossen! Da würde ich erst mal die Akten durchgucken...
Denn...selbst "Gewohnheitsrecht" heißt nicht,daß dieses Zwischenstück auch so gewidmet wurde...
Viel Glück! ....
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