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Für Großtiere (Rinder) gilt heute sogar auf den Almen Schlachthofzwang, außer es ist eine Notschlachtung nach Unfall oder Verletzung. Kleintiere wie Schweine und Geflügel dürfen von geübten Personen ggf. unter Zuziehung eines amtlich bestellten Fleischbeschauers in Hofschlachtung geschlachtet werden, allerdings passiert das nicht auf Almen (die dienen nur der Milchwirtschaft), in landwirtschaftlichen Betrieben anderswo durchaus noch.


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