Ganz sicher sogar, das sagt mir jetzt meine Renteninformation
Schade, dass ich mich nicht schon früher informiert habe und so spät - erst in 2022 - mit dem Minijob angefangen. Die Minijob-Zeitn werden sehr wohl bei der Wartezeit angerechnet. Sie können einfach mal googeln. Hier ein Zitat von der Minjob-Zentrale:
„
Voll abgesichert im Minijob: Die Leistungen der Rentenversicherung
Anrechnung auf Rente
Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
Staatliche Förderung für private Altersvorsorge
Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
Anrechnung als Wartezeiten
Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten…“
Und noch ein Zitat von der mainpost .de: „Die Zeit im Minijob wird für die Rente bei der Mindestversicherungszeit angerechnet. Das bezieht sich den Angaben zufolge nicht nur auf die Altersrente, sondern auch auf eine mögliche
Erwerbsminderungs- oder
Hinterbliebenenrente. Und bei einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.“
Übrigens kann man die gezahlten RV-Beiträge im Minijob auch in der Steuererklärung angeben, denn die Beiträge für die Altersversorgung, - egal wo eingezahlt - kann man von der Steuer absetzen. Diese RV-Beiträge wurden in meiner Steuererklärung für 2022 voll anerkannt, meine Steuer für 2022 wurde um etwa 100 euro gesenkt.