Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Zusätzlichen, geringfügigen Job ausüben zur Vollzeitstelle - Was beachten?

Ikearoller

Mitglied
Ich kann meinen Vorrednern nur Recht geben.
Ich arbeite Mo bis Fr in meinem Lehrberuf und am Samstag beim Arbeiter-Samariter-Bund als Mtm-Fahrer auf 520 Euro.

Nochmal zusammen gefasst.

- Eine Nebentätigkeit braucht die Zustimmung vom Hauptarbeitgeber, darf nicht deine Haupttätigkeit dort einschränken und darf nicht in einem konkurrierenden Unternehmen stattfinden.

- Die Nebentätigkeit fällt in die Steuerklasse 6, egal in welcher Steuerklasse der Hauptjob ausgeübt wird, es sei denn, dieser ist ebenso ein 520 Euro Job auf Gfb.

- man könnte im Nebenjob in die Rentenkasse einzahlen, sofern man nicht schriftlich bei Einstellung widerspricht.

Das sind die Themen, mit denen ich mich gerade befasst habe. Ich bin aber erst seit kurzem (3 Wochen) dabei.

Weiß jemand, wieviel Entgelt man ausbezahlt bekommt? Vorausgesetzt natürlich, das man seine vereinbarten Stunden erreicht? (Bei mir ist es schwerer, da ich jeden 3. Samstag ausfalle, da ich Nachtschicht im Hauptjob habe)
Ich meine das Bruttogehalt ist ja klar und der Steuersatz auch.

@TE dein Nickname gefällt mir. Hast du diesen eventuell auch in einem anderem Forum benutzt, das es leider nicht mehr gibt? Sagen wir, in einem Forum, dass sich mehr um nicht alltägliche Dinge dreht, um nicht zuviel zu verraten?

LG ikearoller
 

jelenka

Mitglied
Nein es ist genau umgekehrt. Wer der Rentenversicherungspflicht nicht widerspricht bezahlt den Rentenbeitrag.
Ja, stimmt, sorry. Ich hab den Minijob wegen der Erhöhung meiner Wartezeit bei der Rente angenommen, daher hab ich meinen Wunsch nach Zahlung der RV-Beiträge ganz klipp und klar gesagt. Nicht dass die Personalabteilung automatisch irgendeinen Haken rausnimmt, da wahrscheinlich die wenigsten diese Beiträge zahlen.
 

jelenka

Mitglied
Bist du dir sicher, was du da zu den Versicherungszeiten schreibst? Ein zusätzlicher Minijob zählt nicht zusätzlich als Anrechnungszeit.
Ganz sicher sogar, das sagt mir jetzt meine Renteninformation :) Schade, dass ich mich nicht schon früher informiert habe und so spät - erst in 2022 - mit dem Minijob angefangen. Die Minijob-Zeitn werden sehr wohl bei der Wartezeit angerechnet. Sie können einfach mal googeln. Hier ein Zitat von der Minjob-Zentrale:
Voll abgesichert im Minijob: Die Leistungen der Rentenversicherung
Anrechnung auf Rente
Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
Staatliche Förderung für private Altersvorsorge
Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
Anrechnung als Wartezeiten
Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten…“

Und noch ein Zitat von der mainpost .de: „Die Zeit im Minijob wird für die Rente bei der Mindestversicherungszeit angerechnet. Das bezieht sich den Angaben zufolge nicht nur auf die Altersrente, sondern auch auf eine mögliche Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Und bei einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.“

Übrigens kann man die gezahlten RV-Beiträge im Minijob auch in der Steuererklärung angeben, denn die Beiträge für die Altersversorgung, - egal wo eingezahlt - kann man von der Steuer absetzen. Diese RV-Beiträge wurden in meiner Steuererklärung für 2022 voll anerkannt, meine Steuer für 2022 wurde um etwa 100 euro gesenkt.
 

Boone92

Aktives Mitglied
Rentenversicherung beim Minijob lohnt sich eigtl. nur wen man parallel nicht sozialversicherungspflichtig arbieten geht, ansonsten sind das 2,30 die man da einzahlt, das verpufft, aber ist ja nicht viel.

Gibt eigtl. weiter nix zu beachten, achte ein bisschen auf die Stunden, dass es nicht zu viele sind. Du darfst strenggenommen die 520,- nicht überschreiten.
Achte auf den Vertrag, es muss bei der Minijobzentrale angemeldet sein. Mindestlohn ist 12 Euro, manche glauben offenbar immernoch, das gelte für Minijobs nicht.

Ansonsten viel Spaß. Seitdem ich meinen Zweitjob mache (leider Steuerkl. 6, da geringfügig dort nicht geht), bin ich viel augeglichener. Man hat nicht mehr so das Gefühl im Hamsterrrad des Vollzeitjobs zu stecken und keine Alternativen zu haben, hat nochmal ein anderes Umfeld.
 

Larissa

Aktives Mitglied
Ganz sicher sogar, das sagt mir jetzt meine Renteninformation :) Schade, dass ich mich nicht schon früher informiert habe und so spät - erst in 2022 - mit dem Minijob angefangen. Die Minijob-Zeitn werden sehr wohl bei der Wartezeit angerechnet. Sie können einfach mal googeln. Hier ein Zitat von der Minjob-Zentrale:
Voll abgesichert im Minijob: Die Leistungen der Rentenversicherung
Anrechnung auf Rente
Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
Staatliche Förderung für private Altersvorsorge
Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
Anrechnung als Wartezeiten
Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten…“

Und noch ein Zitat von der mainpost .de: „Die Zeit im Minijob wird für die Rente bei der Mindestversicherungszeit angerechnet. Das bezieht sich den Angaben zufolge nicht nur auf die Altersrente, sondern auch auf eine mögliche Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Und bei einem Monatsverdienst von 520 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.“

Übrigens kann man die gezahlten RV-Beiträge im Minijob auch in der Steuererklärung angeben, denn die Beiträge für die Altersversorgung, - egal wo eingezahlt - kann man von der Steuer absetzen. Diese RV-Beiträge wurden in meiner Steuererklärung für 2022 voll anerkannt, meine Steuer für 2022 wurde um etwa 100 euro gesenkt.
Wenn du da so sicher bist, ist ja alles gut. Nur das Kasiopaja und ich eher Fachleute auf diesem Gebiet sind und wissen, was richtig ist. Wir reden ja von Anrechnungszeiten bei Hauptbeschäftigung mit Minijob. Es geht nicht um Beiträge.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
I Seit 9 Monaten kein Job. Beruf 47
S Neuer Job- keine Einarbeitung Beruf 1
F Kein Job in Sicht trotz guter Ausbildung Beruf 41

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben