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zwangseinweisung bei volljährigem sohn?

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ich brauche dringend eine antwort, mein sohn, der schon 19 jahre alt ist und seit über einem jahr ausgezogen ist, ist chrytal meth abhängig und konsumiert regelmäßig andere rauschgifte wie gras oder kokain...
das alles habe ich erst kürzlich von meiner tochter erfahren die bis vor kurzen ein gutes verhältniss zu ihm hatte, was sich aber durch eien rapide persönlichkeitsänderung durch den drogen missbrauch geändert hat.

nun frage ich ob ich als mutter meinen sohn in eine entzugsklinik zwangseinweisen kann obwohl er volljährig ist, schließlich denke ich er ist nicht zurechnungfähig durch den drogen konsum.


ich danke im vorraus für eure antworten.
 
ich brauche dringend eine antwort, mein sohn, der schon 19 jahre alt ist und seit über einem jahr ausgezogen ist, ist chrytal meth abhängig und konsumiert regelmäßig andere rauschgifte wie gras oder kokain...
das alles habe ich erst kürzlich von meiner tochter erfahren die bis vor kurzen ein gutes verhältniss zu ihm hatte, was sich aber durch eien rapide persönlichkeitsänderung durch den drogen missbrauch geändert hat.

nun frage ich ob ich als mutter meinen sohn in eine entzugsklinik zwangseinweisen kann obwohl er volljährig ist, schließlich denke ich er ist nicht zurechnungfähig durch den drogen konsum.


ich danke im vorraus für eure antworten.

Hallo Gast,

das wird nicht so einfach sein, denn wenn keine akute Lebensgefahr besteht, ist das kaum möglich und es wird auch kein Platz in einer Klinik zu finden sein.
Eine Nichtzurechnungsfähigkeit wird nicht einfach zu beweisen sein.

An deiner Stelle würde ich mit einer Suchtberatung, noch besser, mit dem zuständigen Amtsarzt ein Gespräch führen, die dich diesbezüglich beraten können.
Viel Glück!
 
Um eine Zwangseinweisung erreichen zu können, muss Gott weiß was passieren (akute Selbst- oder Fremdgefährdung). Da muss dein Sohn quasi schon auf der Brücke stehen und drohen, hinunterzuspringen oder dich hinunterzuwerfen. Ich empfehle ein Gespräch mit der Suchtberatung oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst (beim Gesundheitsamt). Aber versprich dir lieber nicht zu viel davon. Ggf. kannst du auch versuchen, mit anwaltlicher Hilfe eine Betreuung für deinen Sohn zu erwirken. Aber die Gerichte sind auch damit extrem zurückhaltend.
 
Lieber Gast,

eine Zwangseinweisung ist nur bei akuter Selbst- bzw. Fremdgefährdung möglich. Drogenabhängigkeit zählt in diesem Zusammenhang nicht als Selbstgefährdung. Das klingt hart, ist aber so, denn wenn kein Wille da ist, von der Droge wegzukommen, dann nützt auch ein stationärer Aufenthalt nur kurzfristig etwas.

Ich empfehle dir, dich an den Elternkreis für drogenabhängige Jugendliche zu wenden. Dort findest du andere Eltern in ähnlicher Situation, kannst dich aussprechen und Rat und Hilfe bekommen:

Website des BVEK

Alles Gute
Sisandra
 
Wie wärs, wenn du erstmal mit deinem Sohn sprichst statt ihn einfach in ne Klapse stecken zu wollen?
Wenn du das machen würdest, (wenn es möglich wäre, halte ich aber auch für ausgeschlossen) wäre die Beziehung zwischen euch beiden aber mindestens gut angeschlagen.
 
ich würde Dir auch dringends raten eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen, denn die können Dir sicher am ehesten sagen, was das Beste ist und was für Möglichkeiten Du hast.

Dieses Christelzeug macht hochgradig abhängig und die Konsumenten altern innerhalb kurzer Zeit und sehen ganz schrecklich aus, sind überwiegend hoch aggressiv. Auch bekommt man überall offene Wunden und son Kram. Leider ist dieses Teufelszeug wohl sehr billig. Ich würde mir mal einen Film besorgen und diesen deinem Sohn zeigen.

Kenne mich damit persönlich nicht aus aber habe mal so eine Dokumentation gesehen und war echt geschockt, was dieses Zeug aus Menschen macht.

Ich würde aber auch den Versuch starten mein Kind in die Psychatrie einweisen zu lassen. Aber da müsstest Du vor Gericht ja handfeste Beweise - z.B. ein ärztliches Attest - haben, was die Notwendigkeit attestiert. Nur so dahin gehen, wird wohl nicht ausreichen.
 
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