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Zwangsräumung und nun?

M

Miri

Gast
Hallo,
ich bin auf der Suche nach ein paar Antworten .....
Folgende Situation:
Durch ziemlich viel Mist habe ich 3 Monate lang kein Geld gehabt und konnte meine Miete nicht zahlen.Kündigung des Vermieters kam und ich hatte auch bis dahin keine neue Wohnung gefunden.Nun kam der Termin für die Zwangsräumung ..... Inzwischen habe ich aber eine neue Wohnung die ich nicht selbst finanziere sondern es greift mir jemand unter die Arme. Alles was ich an finanziellen Mitteln habe ist Hartz 4.
Nun habe ich versucht die Zwangsräumung abzuwenden aber mein Vermieter sagt ich muss dafür den neuen Mietvertrag vorlegen und wenn ich das tue ist die neue Wohnung weg.
Nun werde ich vor dem Termin der Zwangsräumung ausziehen und die Wohnung übergeben und dann monatlich Raten zahlen um die Mietschulden abzuzahlen.
Die Frage ist nun:
Wenn ich mich willig zeige durch monatliche Raten (so wie es aussieht werden das um die 15 Euro sein ...) die Schuld abzubezahlen kann der Vermieter dann eine eidesstattliche Versicherung forden?Kann der Ex Vermieter dann den neuen Vermieter anrufen und dem sagen das ich Mietschulden habe?
Ich habe schon einen grossteil Schulden abgebaut und steh nun vor diesem Problem .....
Vielleicht weiss jemand Rat?
 
T

Tyra

Gast
Hallo!

Was hat denn dein erster Vermieter mit deinem neuen Vermieter zu tun?
Da du ohnehin vor dem Zwangsräumungstermin die Wohnung geräumt hast, ist die Sache mit dem alten Vermieter doch erledigt. Du brauchst ihm auch keine eidesstattliche Erklärung ausstellen (für was denn?) Hinsichtlich der monatlichen Raten-Abzahlung der Mietschulden reicht doch ein einfacher kleiner Ratenplan-Vertrag, den beide Parteien, also du und dein Ex-Vermieter unterzeichnen. Eine eidesstattliche Versicherung ist hier irgendwie falsch am Platze, die leistet man bei Zeugenaussagen über richtig und falsch einer Behauptung....wer ist denn auf die Idee mit der eidesstattl.Vers. gekommen?

Dein Ex-Vermieter muß nicht und sollte in diesem Fall auch gar nicht wissen, wer dein neuer Vermieter ist. Sein Rechtsstreit mit dir um die Mietschulden gehen nur dich und ihn etwas an und sonst keinen (außer viell. noch die jew. Anwälte). Wenn der Ex-Vermieter die Zwangsräumung veranlaßt hat und dann noch durch Anruf bei dem neuen Vermieter das Zustandekommen des neuen Mietvertrages vereitelt, d.h. bewirkt, dass du quasi obdachlos wirst, dürfte er sich wohl strafbar machen!

Gruß
Tyra
 
U

Unreg

Gast
wegen Zwangsräumungstermin auch mal zum Gericht gehen und fragen(wegen Kosten..Verfahren)...auf jeden Fall dort direkt Bescheid geben!

Der Gläubiger muß nicht der Ratenzahlung zustimmen!

Jedoch wäre er dumm,wenn er Dich pfänden läßt,obwohl Du freiwillig zahlst.
Er kann aber den Gerichtsvollzieher schicken..aus Prinzip...und dann kommt es drauf an---wenn der nett ist und Du Deine Einkommensbeleg vollständig zeigst und freiwillig Raten zahlst(gut kommt immer eine Einzugsermächtigung über die Rate o.Dauerauftrag) brauchst Du sicher keine eidesstattliche Versicherung(über Zahlungsunfähigkeit) abzugeben!

Die Vermieter haben ein "Schwarzbuch der Mietschuldner"...das ist nicht verboten...
Am besten: nach dem Einzug sofort korrekt Kautionssparbuch abgeben,Dauerauftrag für Miete...und dem Vermieter reinen Wein einschenken!
Geldmangel infolge Arbeitslosigkeit o.ä.ist keine Schande...aber Ehrlichkeit wird honoriert...dann hast Du auch gute Karten,wenn Du mal um Stundung bitten mußt ...kann ja immer mal sein...
Viel Glück in der neuen Wohnung!!!!!
 
U

Unreg

Gast
Ergänzung(zum ersten Satz):also ich meine...Du mußt natürlich b.Gericht Bescheid sagen,daß Du freiwillig ausziehst...aber eigentlich ist das ja logo...nur wenn man es vergißt,trägt man mehr Kosten...
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo Miri,

über den Termin der Zwangsräumung wirst du normalerweise vom Gerichtsvollzieher schriftlich informiert. Setze dich mit dem in Verbindung, sag ihm, dass du ausziehst und bereit bist in Raten deine Schulden abzuzahlen. Er wird dir dann erklären, wie es weitergeht, was möglich ist und was du machen musst.
 

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