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Zwangsversteigerung, Obdachlosigkeit droht- was nun??

L

Lebensmüde

Gast
Ich bräcuhcte dringend Rat/Tipps für eine Freundin!

Durch eine anstehende Zwangsversteigerung droht ihr nun die Obdachlosigkeit, weil keine Wohnung gefunden wird (Hartz 4 Empfängerin), die Gemeinde fühlt sich nicht für zuständig, Sozialwohnungen gibt es nicht. Über Immobilienmarkler hat man keine Chance, weil man mit den "typischen H4-lern" über einen Kamm geschoren wird und als nicht "zahlungswillig " eingestuft wird.
In knapp 3 Wochen wird das Haus wohl zu 99% verkauft sein-
jedoch weiß Niemand, wohin mit den Möbeln (aus 120 qm), geschweigedenn,
wo sie selber bleiben soll...

Weiß Jemand, wie ich meiner Freundin helfen kann,
an welche Behörden kann man sich wenden?
Was für Möglichkeiten gibt es noch??

Sätze wie, ihren Hausrat einfach verkaufen oder in 1-Zimmer ziehen,
helfen leider nicht weiter...

Vielen Dank für Eure Antworten....
 
Wenn das Haus zwangsversteigert wird, bedeutet es nicht, dass sie direkt aus dem Haus ausziehen müssen. Erst einmal muss der neue Besitzer Eigenbedarf anmelden, eine Eigenbedarfskündigung schicken und dabei die Kündigungsfristen einhalten.
 
Hat sie gegen die ZV noch Einspruchsfristen ?
Hat sie beim AG ihre drohende Obdachlosigkeit angeführt?

Das Sozialamt/Wohnungsamt kann die Wohnung "beschlagnahmen"--> dann würde ggf.an den Ersteigerer der "Wohnkostenbetrag" (der ihr wg.ALG2 sowieso zusteht!) gezahlt.

"Zuständig" ist sie in erster Linie SELBST.

Den Zahlungswillen kann sie beweisen ,indem sie SOFORT VON SICH AUS dem potentiellen Vermieter die "KdU" abtritt --also diesen Wohnkostenanteil des ALG2 gar nicht selbst kassiert sondern DIREKT an den Vermieter zahlen läßt.
Kein vernünftiger Vermieter wird sich auf eine andere Variante einlassen.

Es gibt auch kein wirklich stichhaltiges Gegenargument seitens eines ALG2-Empfängers, dies nicht generell so handzuhaben--MINDESTENS für die Grundmiete.

Solange sie keine Ausgleichswohnung hat,wird sich jeder potentielle Bieter schon erst mal überlegen,ob er wirklich die "Räumungs-/Einlagerungs...kosten" auslegen will/kann aus eigener Tasche. Das sind mehrere Tausende Euronen!

Ist sie eine EINZELPERSON auf 120 qm ? Ist es der erste ZV-Termin?

Solange ihre Möbel nicht AUCH beschlagnahmt sind,würde ich ihr aber auch jetzt ein Teilverkaufen nicht unbedingt benötigter Einrichtungsgegenstände raten --
und eine vorsorgliche Durchsortierung des Hausrates -- damit im Ernstfall die wirklich wichtigen Dinge nicht untergewurstelt werden. Oder der Neu-Besitzer ein "Vermieterpfandrecht" versucht...

Wenn es in diesem Ort keinen Wohnraum gibt,würde ich aber unbedingt großräumig nach Alternativen suchen?


Überlegung:
Es gibt hier den thread von Tramnovi,
die als "Privatmiteigentümerin" keinen Käufer /Mieter für ein etwas unluxeriöses Haus findet--vielleicht wäre DAS ja eine Übergangsvariante-----
eine "Summe X" muß ja Deiner Freundin als "KdU" im Rahmen des ALG2 gezahlt werden--
dort steht ein Haus leer -- und zumindestens hätte T.dann die Unkosten rein ?

Mit "direkter Abtretung der KdU " gäbe es auch kein Miet-Ausfallrisiko--
und lt. Tramnovies Schilderung ist das Haus eh "eine Ruine"--so daß da nix "kaputtmachbar" wäre. Besser als nix--für beide Seiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auch hier verschiedene Möglichkeiten Einsprüche einzulegen bzw. die Sache so sehr in die Länge zu ziehen, dass Jahre vergehen.
Man muss dies nur geschickt anstellen und von einem Immobilienfachmann machen lassen.

Ich bräcuhcte dringend Rat/Tipps für eine Freundin!

Durch eine anstehende Zwangsversteigerung droht ihr nun die Obdachlosigkeit, weil keine Wohnung gefunden wird (Hartz 4 Empfängerin), die Gemeinde fühlt sich nicht für zuständig, Sozialwohnungen gibt es nicht. Über Immobilienmarkler hat man keine Chance, weil man mit den "typischen H4-lern" über einen Kamm geschoren wird und als nicht "zahlungswillig " eingestuft wird.
In knapp 3 Wochen wird das Haus wohl zu 99% verkauft sein-
jedoch weiß Niemand, wohin mit den Möbeln (aus 120 qm), geschweigedenn,
wo sie selber bleiben soll...

Weiß Jemand, wie ich meiner Freundin helfen kann,
an welche Behörden kann man sich wenden?
Was für Möglichkeiten gibt es noch??

Sätze wie, ihren Hausrat einfach verkaufen oder in 1-Zimmer ziehen,
helfen leider nicht weiter...

Vielen Dank für Eure Antworten....
 
Hallo!
Wenn das Haus tatsächlich zwangsversteigert wird (welcher der 3 mögl.Termine steht bevor?) bleibt sie trotzdem im Haus wohnen. Allerdings hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht, so daß das Haus nach spätestens 6 Monaten geräumt werden muß. Sie sollte direkt zum Amt, zur Gemeinde oder Stadtverwaltung gehen und um Hilfe bei der Wohnungssuche bitten.
Gibt es in Nachbargemeinden sog. Sozialwohnungen? ... oder große Wohnungsgesellschaften mit großem Bestand?
Viel Erfolg, Jack.
 
Allerdings hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht, so daß das Haus nach spätestens 6 Monaten geräumt werden muß.
Theoretisch......
Praktisch sieht es so aus, dass ca. 90% aller Privatleute und sogar über 70% aller Anwälte falsch kündigen 😀
Allerdings weiss es der Gekündigte in der Regel auch nicht besser und kann daraus kein Kapital schlagen.

Wenn diese falsche Kündigung stattfinden würde, dann kann die Frist verfallen und der neue Eigentümer müsste mich rausbomben😀
 
Is ja schick, dass Du alles immer viiiel besser weißt als alle anderen und Dich dabei königlich amüsierst. Solche Zeitgenossen finde ich immer sehr angenehm.

Wie wäre es denn, wennn Du dann auch konkret würdest, damit die TE nicht nur weiß, wie klasse Du bist, sondern auch noch was davon hat?
 
Unglaublich, was hier so erzählt wird, besonders von Helfern aus dem Immobilienbereich.

Fakt ist, mit Versteigerungszuschlag hat der Erwerber gleichzeitig einen Räumungstitel in der Hand. Diesen Zuschlag gibt er dem Gerichtsvollzieher und der räumt die Bude.

Es wäre wirklich ratsam, wenn in einen solchen Form mit solchen Themen, nur Fachleute raten.

Sorry, der eine Fachmann ist ständig am raten, aber er hat nicht richtig geraten. Ist ja kein Ratespiel.

Oder er ist kein Fachmann, aber ein Helfer, aber ein Helfer in einem Fachbereich muss ja nicht unbedingt ein Fachmann sein.
 
Is ja schick, dass Du alles immer viiiel besser weißt als alle anderen und Dich dabei königlich amüsierst. Solche Zeitgenossen finde ich immer sehr angenehm.
Es ist ja logisch, dass ich es besser weiss.
Ein Bäcker weiss ja auch besser als Du wie man Brötchen backt, da er ja ein Bäcker ist und dies sein Beruf ist. Und dies ist eben mein Beruf...wäre schlimm wenn ich es nicht besser wüsste...

Die 90% aller Privatleute und 70% aller Anwälte soll ich schlau machen, damit dann alle umherlaufen, klugschei...en viel Geld verdienen und Müll verbreiten?
Wie dumm hälst Du mich denn?😀😀😀..und naiv...
Das wäre so als würde der Bäcker Dir jeden Morgen die Brötchen schenken...*kopfschüttel*
 

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