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Zwangsversteigerung und einige Fragen

S

sadi

Gast
Hallo,

habe im Zusammenhang mit einer eventuell drohenden Zwangsversteigerung Fragen und hoffe, jemand kann mir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben. Aber vorab einige Info`s:

Vor ca. 4 Jahren habe ich ein EFH gekauft, wobei ein Teil des Kaufpreises über den Verkaufserlös einer ETW erbracht werden sollte. Da die ETW aber wider Erwarten nicht rechtzeitig verkauft werden konnte, hat mir eine Bekannte den entsprechenden Betrag geliehen. Als nun später meine ETW verkauft werden konnte reichte der Verkaufserlös leider nicht aus, meiner Bekannten den gesamten mir zur Verfügung gestellten Betrag zurückzuzahlen. (was schon peinlich genug ist!) Mittlerweile habe ich auch noch - bedingt durch meine Selbständigkeit - erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, meine Bekannte will jetzt endlich ihr restliches Geld zurück und hat sich zwischenzeitlich auch in meinem Grundbuch Sicherheiten eintragen lassen, und zwar im Nachrang. Erster und zweiter Rang sind belegt durch finanzierende Bankinstitute.
Im Moment droht sie nun verstärkt mit Zwangsversteigerung, erschwerend kommt noch hinzu, dass sie selbst, wie auch Ihr Lebenspartner, bei einer Bank angestellt sind.
Meine Frage ist nun eigentlich ganz einfach: Müssen bei einer von ihr eingeleiteten ZVS auf jeden Fall zuerst meine Banken bedient werden? Oder kann sie sich als betreibende Gläubigerin sofort bedienen, d.h., meine Banken stehen dann dumm im Regen und haben das Nachsehen?
Ich bin der Meinung, dass der erste und zweite Rang zuerst bedient werden müssen und der Restbetrag - sofern denn noch einer bleibt - dann meiner Bekannten zu Gute kommt.
Dies hatte ich ihr gegenüber auch schon erwähnt, worauf meine Bekannte dann nur meinte, dies wäre ihr egal, sie hätte dann aber zumindest die Genugtuung, dass ich mein Haus verlassen müsse. (eigentlich ziemlich blöd, oder?)
Kann mir hier jemand einen Tipp geben? Wäre schön!!!
Vielen Dank ersteinmal!
 
U

Unreg

Gast
Das müßte die Rechsantragstelle des AA wissen...dort werden ja Zwangsversteigerungen gemacht...
Es wird immer ein Gutachten des Hauses gemacht...und DAZU kommen noch die Verbindlichkeiten..
Das heißt. der "erste Mindestbietbetrag" ist um so höher,je mehr Schulden abzugelten sind.
Das führt oft zu mehrfach erfolglosen Versteigerungsversuchen...da der "Mindestpreis" enorm hoch wäre...
Nicht nur Du könntest gegen eine Zwangsversteigerung klagen...sondern auch die im ersten Rang stehenden Banken...da sie ja nur Interesse an Erfüllung Deines Kredites haben!
Ich denke:nicht ohne Grund gibt es die Rangfolge....die Bekannte hat dann nichts außer Kosten!!!!Die trägt sie selbst...denk ich mal!Immer erst Vorleistung des Antragstellers der Zw.Verst.!

Ich würde: zu den Banken gehen...offen die Situation schildern und um UMSCHULDUNG bitten...zur Zeit sind die Zinsen niedrig.
Bitte die Bekannte um Unterstützung dahingehend...das bringt ihr mehr!
Wie ist Dein Kreditvertrag(Zinsbindung,Zinshöhe)?

Versuche,den der Bekannten schuldigen Betrag durch Erhöhung Deines Bankkredites auszuzahlen...!!!
Die Bank steht sowieso schon im ersten Rang...Du zahlst zwar länger an die Bank,bist aber die ärgerliche Privatschuld los!
Du kannst z.B. eine preiswerte Risikolebensversicherung(Hannov.Leben,Cosmos...) als Restschuldversicherung abschließen...und diese als Zusatzsicherung der Bank anbieten( KEINE KAPITALLEBENSVERSICHERUNG!!!).
Möglich wäre auch ein zusätzlicher Bausparvertrag...wenn Du Vorteile als Arbeitnehmer hast.

Bei einem älteren Haus könntest Du unter dem Vorsatz einer "Wärmeschutzreno" einen rel.preiswerten Kredit bei der KfW bekommen(auch über Hausbank)...dort sind Sonderkredite mit SEHR niedrigen Zinsen im Moment möglich...dann evl.kombinieren mit "ein Teil an Bekannte auszahlen" "ein Teil echt für Reno einsetzen"...
Da müßte auch die Hausbank mitmachen...denn Du erhöhst den Wert des als Sicherheit dienenden Objektes.


Und Hol Dir Hilfe bei der Schuldnerberatung!
Eine Zwangsversteigerung bringt nur Kosten...besser ist moderate Umschuldung.
Prüfe die Möglichkeit eines Untermieters...um Zusatzerträge zu bekommen!
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

bei einer Zwangsversteigerung werden zunächst die Kosten und dann die Gläubiger den Rang nach bedient( ist eigentlich etwas komplizierter, soll aber hier erst mal reichen).


Deine Bekannte wird also tatsächlich nichts sehen, es sei denn das Haus bringt soviel.

Wieviel hat sie denn zu bekommen ?
Wieviel hat die Bank noch zu bekommen ?
Und wie hoch ist ungefähr der Verkehrswert der Immo ?

MfG

ThoFa
 

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