S
sadi
Gast
Hallo,
habe im Zusammenhang mit einer eventuell drohenden Zwangsversteigerung Fragen und hoffe, jemand kann mir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben. Aber vorab einige Info`s:
Vor ca. 4 Jahren habe ich ein EFH gekauft, wobei ein Teil des Kaufpreises über den Verkaufserlös einer ETW erbracht werden sollte. Da die ETW aber wider Erwarten nicht rechtzeitig verkauft werden konnte, hat mir eine Bekannte den entsprechenden Betrag geliehen. Als nun später meine ETW verkauft werden konnte reichte der Verkaufserlös leider nicht aus, meiner Bekannten den gesamten mir zur Verfügung gestellten Betrag zurückzuzahlen. (was schon peinlich genug ist!) Mittlerweile habe ich auch noch - bedingt durch meine Selbständigkeit - erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, meine Bekannte will jetzt endlich ihr restliches Geld zurück und hat sich zwischenzeitlich auch in meinem Grundbuch Sicherheiten eintragen lassen, und zwar im Nachrang. Erster und zweiter Rang sind belegt durch finanzierende Bankinstitute.
Im Moment droht sie nun verstärkt mit Zwangsversteigerung, erschwerend kommt noch hinzu, dass sie selbst, wie auch Ihr Lebenspartner, bei einer Bank angestellt sind.
Meine Frage ist nun eigentlich ganz einfach: Müssen bei einer von ihr eingeleiteten ZVS auf jeden Fall zuerst meine Banken bedient werden? Oder kann sie sich als betreibende Gläubigerin sofort bedienen, d.h., meine Banken stehen dann dumm im Regen und haben das Nachsehen?
Ich bin der Meinung, dass der erste und zweite Rang zuerst bedient werden müssen und der Restbetrag - sofern denn noch einer bleibt - dann meiner Bekannten zu Gute kommt.
Dies hatte ich ihr gegenüber auch schon erwähnt, worauf meine Bekannte dann nur meinte, dies wäre ihr egal, sie hätte dann aber zumindest die Genugtuung, dass ich mein Haus verlassen müsse. (eigentlich ziemlich blöd, oder?)
Kann mir hier jemand einen Tipp geben? Wäre schön!!!
Vielen Dank ersteinmal!
habe im Zusammenhang mit einer eventuell drohenden Zwangsversteigerung Fragen und hoffe, jemand kann mir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben. Aber vorab einige Info`s:
Vor ca. 4 Jahren habe ich ein EFH gekauft, wobei ein Teil des Kaufpreises über den Verkaufserlös einer ETW erbracht werden sollte. Da die ETW aber wider Erwarten nicht rechtzeitig verkauft werden konnte, hat mir eine Bekannte den entsprechenden Betrag geliehen. Als nun später meine ETW verkauft werden konnte reichte der Verkaufserlös leider nicht aus, meiner Bekannten den gesamten mir zur Verfügung gestellten Betrag zurückzuzahlen. (was schon peinlich genug ist!) Mittlerweile habe ich auch noch - bedingt durch meine Selbständigkeit - erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, meine Bekannte will jetzt endlich ihr restliches Geld zurück und hat sich zwischenzeitlich auch in meinem Grundbuch Sicherheiten eintragen lassen, und zwar im Nachrang. Erster und zweiter Rang sind belegt durch finanzierende Bankinstitute.
Im Moment droht sie nun verstärkt mit Zwangsversteigerung, erschwerend kommt noch hinzu, dass sie selbst, wie auch Ihr Lebenspartner, bei einer Bank angestellt sind.
Meine Frage ist nun eigentlich ganz einfach: Müssen bei einer von ihr eingeleiteten ZVS auf jeden Fall zuerst meine Banken bedient werden? Oder kann sie sich als betreibende Gläubigerin sofort bedienen, d.h., meine Banken stehen dann dumm im Regen und haben das Nachsehen?
Ich bin der Meinung, dass der erste und zweite Rang zuerst bedient werden müssen und der Restbetrag - sofern denn noch einer bleibt - dann meiner Bekannten zu Gute kommt.
Dies hatte ich ihr gegenüber auch schon erwähnt, worauf meine Bekannte dann nur meinte, dies wäre ihr egal, sie hätte dann aber zumindest die Genugtuung, dass ich mein Haus verlassen müsse. (eigentlich ziemlich blöd, oder?)
Kann mir hier jemand einen Tipp geben? Wäre schön!!!
Vielen Dank ersteinmal!