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Zwangsversteigerung

K

kuman

Gast
Kann mir jeman weiterhelfen??
Mein Freundin hat mit Ihrem EX zusammen ein altes Bauernhaus gekauft, jeder der beiden ist ins Grundbuch eingetragen. Ihr gehört die hergerichtete Wohnung, in der sie zuletzt auch alleine gewohnt hat. Er hat ein Stock höher mehrere Zimmer für sich ausgebaut aber ist immer noch der meinung im gehört das ganz.
Jetzt ist die Beziehung ziemlich unsanft auseinander gegangen und sie ist ausgezogen und lebt bei mir. Die Wohnung ist seperat abgetrennt könnte also auch allein verkauft werden. Das Problem an der Geschichte ist das er keinen neuen Käufer oder auch mieter zulässt und nur schwierigkeiten macht und das richtige. Meine Freundin würde die Wohung gerne verkaufen, wir haben es jetzt schon mit einem Makler versucht der lehnt aber ab und sagt das diese Wohnung so nicht zu verkaufen ist. Da das Haus noch nicht fertig ist es fehlen noch viele dinge, wie aussenputz, garten anlegen, Stromzähler und wasserzähler trennen usw. dazu noch ein typ der vollkommen abdreht.
Meine Frage ist, ist es möglich eine Zwangsversteigerung einzuleiten zumindest für die Wohnung, wobei der rest des hauses nur noch scheuer und garage ist. Er stimmt keinem verkauf zu, nur mit einer überhöhten summe die momentan oder überhaupt nicht machbar bzw. realistisch ist.
er träumt von 350.000.- euro und der makler sagt das 160.000.-€ im fertig renovierten zustand vielleicht erzielbar sind.
was können wir machen um das wir an geld kommen und die wohung verkaufen können??
 
U

Unreg

Gast
Jeder Teileigentümer kann eine "Zwangsversteigerung zwecks Teilungsauseinandersetzung" beantragen.Sogenannte "Teilungsversteigerung aus dem Eigentum".
Aber:er(der Ex) kann dagegen klagen.Es ist ein hohes Risiko...ob überhaupt ein Interessent kommt(da die Mindestversteigerungssumme oft sehr hoch angesetzt wird vom Gericht und ja Streitigkeiten vorliegen...oder jemand noch was selbst nutzt...oder die Immobilie unfertig ist)...
Im Fall der erfolglosen Versteigerungstermine trägt aber der BEANTRAGER (!)
ALLE KOSTEN ALLEIN!! Schätzkosten,Verfahrenskosten...

Laßt Euch anwaltlich beraten!
Besser sind friedliche Wege.

Ist ÜBERHAUPT eine reale Teilung im Grundbuch eingetragen? (Abgeschlossenheitsbescheinigung/Wohnungsgrundbuch)

Würde es versuchen,zu vermieten.Oder ihm anbieten.
 
K

kuman

Gast
Hallo,
vielen dank für die tolle auskunft.
leider ist ihr ex, um es mal schön aus zu drücken, nicht einfach, mit ihm kann man nicht reden oder er läßt nicht mit sich reden. haben ihm schon die wohnung zum kauf angeboten nur hat er selbst kein geld und von der dank bekommt er nichts mehr...
zum vermieten ist es auch nicht einfach da er noch selbst in dem haus wohnt und zwar über der wohnung und die decke leider nicht so ausgeführt ist das man nin der wohnung darunter nichts hört(trittschall und geräusche).zudem sind der strom und das wasser nicht getrennt an einzelnen zählern. hier würden dann auch nochmals beachtliche kosten auf uns zukommen.
ich denke wir werden vorerst die wohnung leer stehen lassen und mal schauen wie lange er sich das selbst noch leisten kann vielleicht kommt er ja in zuzwang und muss dann selbt verkaufen.
grüße
 
U

Unregistrirt

Gast
Hallo,

also wie du es so schreibst besteht gemeinsames Eigentum am ganzen Haus.

Das ist etwas anderes, als wenn jeder eine Wohnung in einem Haus gekauft hat, unabhängig davon, wie die Räumlichkeiten tatsächlich genutzt werden.

Somit kann auch keine einzelne Wohnung verkauft werden, sondern nur Anteile an dem Haus.

Aber wer kauft schon Anteile an einem Haus, wenn einem Fremden die anderen Anteile gehören. So gehört nämlich nie einem eine Wohnung allein.

Also ist die ganze Sache ein schwieriges Unterfangen. Leider!
 
U

Unreg

Gast
Das kommt auf die Eintragung im Grundbuch an---auf den Kaufvertrag.
50% eigentum kann noch zusätzlich konkretisiert werden durch "Abgeschlossenheitsbescheinigung"...Es wird dann ein "Wohnungsgrundbuch" angelegt und dort werden die Räume EXAKT definiert und dem jeweiligen Eigentümer zugeteilt.
Oder: bei "abgeschlossenen Wohnungen" besteht trotzdem jeweils "Gemeinschaftseigentum" 50%...oder andere Prozentverteilung.Das kann man individuell aushandeln.

Warum bietet Ihr nicht ihm an,seinen Teil abzukaufen(falls Du kreditwürdig bist,wäre das Variante),z.B.mit der Option ,seine Wohnung fertig zu renovieren,alle offenen Arbeiten fertigzustellen...lebenslanges wohnrecht.
Und dann läßt sich Eure Wohnung vermieten ...und Ihr habt beide was davon.
z.B. wäre für ihn die Entlastung vom Kredit gut...und er hätte keine Mietkosten...man kann ja wunderbar die Ansprüche verrechnen...spart auch Steuern...
Fragt mal Euern Steuerberater.
Aus der verfahrenen Situation kann man trotzdem für alle Beteiligten eine Optimallösung basteln.
Krach bringt VERLUST für ALLE. Fast immer.
Sucht Euch einen neutralen Vermittler mit wirtschaftlichem Sachverstand...jeder packt seine Wünsche auf den Tisch..dann wird verhandelt!
Sicher ist er so gefrustet,weil die Beziehung in Bruch ging.
 

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