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Zweite Chance mit Tochter?

G

Gast

Gast
Wie würdet ihr es bewerten!
Ein Jugendamt stellt auf Grund unbewiesener Bedenken oder Tatsachen
einen Antrag auf Entzug der Elterlichen Sorge, weil die Jg. volljährige Mutter
Unsicherheiten aufweist. Sie lebte zuvor allein in einer eigenen Wohnung.´
(während der Schwangerschaft) Der Kindesvater liess sie im 4ten Monat in Stich
und wollte nichts mehr von ihr wissen. Er machte sie aber überall in den Kleinen Dorf
schlecht so das sie Stadtgespräch wurde. Als sie das alles nicht mehr ertrug
und beim Jugendamt Hilfe suchte, das ohnehin schon komisch u. sehr pingelig war
nicht mit offenen Karten spielte, wurde sie zurecht gewiesen.
Als sie sich daraufhin vorm Jugendamt zurückzog und in den nähsten Wochen
einen Antrag des Jugendamtes vom Gericht erhielt floh sie in ein Mutter Kind Heim,
da sie sofort aufnahm-. Sie brachte einen Monat später ihre Tochter kerngesund zur
Welt. Erhielt wohlauf Unterstützung, Erziehungshilfe.
Das Jugendamt das zur Kasse gebeten wurde, war nicht davon begeistert
weigerte sich die Massnahme zu zahlen.
Dann klagte sie beim Verwaltunggericht und bekam Recht:
das Jugendamt wurde per Einstweilige Anordnung dazu verpflichtet
die Massnahme zu zahlen.
Als sich alles wieder etwas eingerengt hatte, hatte sie zunähst keine Bedenken
mehr das das Jugendamt ihr die Kleine wegnehmen wollte.
Das Jugendamt erwies sich in der daraufolgenden Zeit als sehr ,,kompromissbereit"
und überedete sie die Mutter Kind Einrichtung zu wechseln damit sie in der Nähe ihres
Sohnes leben und somit den Konatkt weitesgehends aufrechterhalten könne.
Darauf liess sie sich ein und tappte in eine Falle hinein.
In der Neuen Einrichtung kam sie nicht zurecht wurde von ihren Mitbewohnern
und Betreuern chickaniert. Auch das Konzept passte nicht für sie und ihre Tochter.
In der Ersten Einrichtung erhielt sie intensievere Unterstützung.
Sie überlegte es sich.
Aber das Jugendamt war auchfeinmal nicht mehr bereit sie in die alte Einrichtung
nachdem sie sich zu der Neuen geäüssert hatte, zurückzulassen.
Ihr wurde gleich die Pistole auf die Brust gesetzt:
Entweder Sie kommt in der Neuen Einrichtung klar, oder das Kind ist weg.
Sie ging ohne Einwilligung des Jugendamtes zurück,
war in der Ersten Einrichtung jederzeit herzlich willkommen.
Das war kurz bevor die Sorgerechtsverhandlung war brachte sie ihre Kleine zunähst
in Sicherheit und erschien zur Verhandlung in der nicht beschlossen wurde
das die Kleine in Pflege kommt. Als sie wieder zurück war und sich um ihre Tochter
kümmern wollte erlebte sie eine böse Überraschung:
Ihr wurde mitgeteilt, das Jugendamt sei dagewesen und sie haben das Kind rausgeben
müssen. Sie konnte am Freitag Nachmittag keinen von den behörden erreichen,
schaltete sofort ihren Rechtsanwalt ein und schrieb eine Dienstaufsichtsbeschwerde-
Am Montag bekam sie nur zuhören, ihr Kind werde sie einige Zeit nicht mehr sehen
bis es sich an die Pflegeeltern gewöhnt habe.
 
L

Lilly2007

Gast
Das habe ich danach sofort versucht. Aber es blieb dabei!
Als alles auf die Lange Bahn geschoben wurde, und da es
nach dem wenn eine gewisse Zeit vergangen ist kein Zurück mehr gibt
habe ich es mit Kooperationsberreitschaft aufgegeben.
Ich bin dann gegenüber das Jugendamt hartnäckiger erschienen
weil diese Weichmacherei zu allem Ja und Armen zu sagen letzt endlich
so dargestellt wird, als das man mit mir machen könne was man wolle.
 

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