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Berufsschule: Lehrer möchte Note 6 wegen Nichtabholung vom Zeugnis vergeben

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Für weitere Antworten geschlossen.

mucs

Aktives Mitglied
Es ist auch einer Lehrkraft nicht möglich, pauschal einfach mal ne 6 zu verteilen. Für welches Fach denn bitte? Deutsch, Mathe, Sozialkunde? Und ist die 6 dann mündlich oder schriftlich einzuordnen? Und wird sie zusammengerechnet mit den restlichen Noten, dann ergibt sich aber auch keine 6 im Zeugnis? Außerdem gibt es nach den Zeugniskonferenzen so gut wie keine Möglichkeit mehr, eine fixe Zeugnisnote zu ändern...

Klingt entweder nach leerer Drohung eines älteren Lehrers oder nach Übertreibung.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Sollte man dagegen beim Schulamt vorgehen?
Nein.
Ich würde bei der Schule nachfragen, nach welchen Regeln kommuniziert werden soll ?
In welchem Verhältnis steht deine Freundin zu dem Lehrer ?
Wer bestimmt, wer, wann, wo das Zeugnis abzuholen hat ?

Deine Freundin kann die Situation nutzen, z.B.: Wünsche und Vorstellungen auszusprechen, Verhältnisse zu klären und somit für sich einzustehen :)(y)
 

weidebirke

Urgestein
Es ist auch einer Lehrkraft nicht möglich, pauschal einfach mal ne 6 zu verteilen. Für welches Fach denn bitte? Deutsch, Mathe, Sozialkunde? Und ist die 6 dann mündlich oder schriftlich einzuordnen? Und wird sie zusammengerechnet mit den restlichen Noten, dann ergibt sich aber auch keine 6 im Zeugnis? Außerdem gibt es nach den Zeugniskonferenzen so gut wie keine Möglichkeit mehr, eine fixe Zeugnisnote zu ändern...

Klingt entweder nach leerer Drohung eines älteren Lehrers oder nach Übertreibung.
Naja, real kann ich schon aus allem Möglichem eine prüfbare Leistung machen. Wenn sich die Schülerin hier zum Beispiel nicht organsisiert hat, dann wäre das eine Fehlleistung in Arbeitsorganisation. da sie sich in einem BVJ befindet, macht das durchaus Sinn.

Eine 6 bedeutet immer: Mangelleistung gegen null oder selbst verschuldete Nichtabgabe.

Es fällt sehr schwer, einer Lehrkraft nachzuweisen, dass diese Note nicht mit einer klaren und vorab kommunizierten Leistungserwartung vergeben wurde.

Eine 6 als Strafe ist sinnfrei und unpädagogisch, auch wenn die Unterscheidung manchmal schwer fällt. Wichtig ist die dahinter stehende Haltung. Wer sich allerdings als Polizist*in begreift oder Gehorsam verlangt, der tut sich schwer mit der Begründung.

Mir klingt es aber so, wie ich es eben auch oft erlebe. Da wird sich lauthals beschwert und nach der Schulaufsicht gerufen, die Hälfte des Ganzen wird aber weggelassen.
 

mucs

Aktives Mitglied
Naja, real kann ich schon aus allem Möglichem eine prüfbare Leistung machen. Wenn sich die Schülerin hier zum Beispiel nicht organsisiert hat, dann wäre das eine Fehlleistung in Arbeitsorganisation. da sie sich in einem BVJ befindet, macht das durchaus Sinn.

Eine 6 bedeutet immer: Mangelleistung gegen null oder selbst verschuldete Nichtabgabe.

Es fällt sehr schwer, einer Lehrkraft nachzuweisen, dass diese Note nicht mit einer klaren und vorab kommunizierten Leistungserwartung vergeben wurde.

Eine 6 als Strafe ist sinnfrei und unpädagogisch, auch wenn die Unterscheidung manchmal schwer fällt. Wichtig ist die dahinter stehende Haltung. Wer sich allerdings als Polizist*in begreift oder Gehorsam verlangt, der tut sich schwer mit der Begründung.
Du hast prinzipiell recht, aber dann muss das doch wohl 1. als Leistungsüberprüfung im Vorfeld kommuniziert werden und 2. alle anderen ebenfalls eine Note dafür bekommen.

Das alles klingt entweder nach leeren Drohungen oder halt übertriebener Schilderung.
 

weidebirke

Urgestein
Du hast prinzipiell recht, aber dann muss das doch wohl 1. als Leistungsüberprüfung im Vorfeld kommuniziert werden und 2. alle anderen ebenfalls eine Note dafür bekommen.

Das alles klingt entweder nach leeren Drohungen oder halt übertriebener Schilderung.
Ich kann schon auch einzelne Schüler*innen ohne Ankündigung testen wollen. Und dann eine 6 vergeben, wenn sie unentschuldigt fehlen.

Hier sehe ich es wie Du. Da schwingt auch jede Menge Hilflosigkeit mit. Oder Nase gestrichen voll. Denn auf die Idee muss man auch erstmal kommen, jemandem eine 6 geben zu wollen, weil er oder sie das Zeugnis nicht in Empfang nimmt.

Wer weiß, womit man der Freundin des TE schon alles hinterher rennen musste, um auf so eine Idee zu kommen. So grundsätzlich ist mir das Ansinnen nicht fremd, ich habe auch so ein paar Kandidat*innen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es ist auch einer Lehrkraft nicht möglich, pauschal einfach mal ne 6 zu verteilen. Für welches Fach denn bitte? Deutsch, Mathe, Sozialkunde? Und ist die 6 dann mündlich oder schriftlich einzuordnen? Und wird sie zusammengerechnet mit den restlichen Noten, dann ergibt sich aber auch keine 6 im Zeugnis? Außerdem gibt es nach den Zeugniskonferenzen so gut wie keine Möglichkeit mehr, eine fixe Zeugnisnote zu ändern...

Klingt entweder nach leerer Drohung eines älteren Lehrers oder nach Übertreibung.
es ist möglich, da eine 6 zu geben, das hatte ich schon erklärt und @weidebirke hat es ja nohc mal bestätigt.
Dass immer davon augegangen wird, dass Lehrer die Rechte und Pflichten ihres eigenen Berufs nicht kennen,
ist doch absurd. Nur, weil alle mal in der Schule gewesen sind, haben sie immer noch Ahnung vom Beruf des Lehrers.
 

mucs

Aktives Mitglied
es ist möglich, da eine 6 zu geben, das hatte ich schon erklärt und @weidebirke hat es ja nohc mal bestätigt.
Dass immer davon augegangen wird, dass Lehrer die Rechte und Pflichten ihres eigenen Berufs nicht kennen,
ist doch absurd. Nur, weil alle mal in der Schule gewesen sind, haben sie immer noch Ahnung vom Beruf des Lehrers.
Dass Du sowieso alles besser weißt in sämtlichen Lebensbereichen ist uns allen klar. Woher ich meine Informationen habe kannst Du nicht wissen. Aber danke für die Diskussion. Bestätigt mich nur wieder.


In unserer Schule hätte es keine 6 gegeben in so einem Fall, einfach weil eine Zuordnung zu einem Fach ich sage mal schwierig geworden wäre.
Wo gibt es denn die 6? Weidebirkes Vorschlag mit AO wäre evtl. machbar, wäre bei uns nicht umsetzbar gewesen. Das einzige Mittel der Wahl wäre einen Tag unentschuldigtes Fehlen, dafür kann es höchstens eine 6 für jede nicht erbrachte Stunde im jeweiligen Fach geben. Eine 6 auf irgendeinem Zeugnis wäre in diesem Fall auf keinen Fall möglich, und das gilt nicht nur für mein Bundesland. Eine Gesamtnote 6 nur wegen eines unentschuldigten Schultages ist in keinem Bundesland möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
und wie @weidebirke auch sagte: wenn man eine 6 verteilen will, dann geht das. Die Frage ist aber schon , warum man das will.
Die Frage ist was das Verwaltungsgericht dazu sagen würde, denn der Rechtsweg dafür ist eröffnet in so einem Fall. Für eine Einzelnote wird das kaum einer machen, aber für Endjahresnoten mit Versetzungsbezug oder Studienwahl passiert das häufiger.

Eine pauschale 6 für Nichtanwesenheit bei der Zeugnisausgabe wird fast sicher einkassiert meiner Meinung nach. Das beginnt mit den ganzen Konferenzen zu Schuljahrsbeginn, wo geregelt wird, welche Tests in welchem Umfang und in welcher Art erhoben werden; dann die Lehrpläne und das ganze Schulrecht, Schulordnungen usw. Da steht nirgendwo dass eine 6 für Ungehorsam erteilt werden kann; die Zeugnisübergabe ist ja keine Leistungserhebung
 
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