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  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Eine Freundin von mir hat eine Frage und die Frage schildere ich mal hier :

Leylaaan

Mitglied
Und zwar hat der Vater von dem Mädel eine Abmahnung vom Vermieter bekommen weil ihr Bruder im Keller schlief für eine Woche und die Nachbarn sich beschwert haben darüber. Nun wollte sie mit ihrem Partner zu ihrem Vater ziehen bzw die wohnen da schon aber der Vermieter weiß noch nicht Bescheid das werden die dem erst mitteilen. Nun dürfte nach denen ihr wissen der Vermieter den Einzug naher Familienangehörige nicht verweigern, die Wohnung ist auch groß genug. Nun sie wussten nichts von der Abmahnung, jetzt fragt sie sich ob wegen dem zweiten Punkt der Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen darf/wird?
 

SSSSSSundnocheinS

Aktives Mitglied
Wenn Gäste zu Besuch kommen, ist das kein Grund, eine Abmahnung zu schreiben. Die ist ungültig. Man darf bis zu 6 Wochen am Stück zu Besuch sein, ohne das ein Vermieter eine Abmahnung schreiben kann. Bei dem Punkt, das die beiden vor haben dorthin zu ziehen, sieht es anders aus. Soweit ich weiß, muss der Vermieter informiert werden und in manchen Fällen auch das ok dafür geben. Je nachdem, wie es vertraglich vereinbart worden ist oder ob sonst das BGB zum Einsatz kommt.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Nun dürfte nach denen ihr wissen der Vermieter den Einzug naher Familienangehörige nicht verweigern
dazu gehören Partner und Kinder, aber nicht der Partner eines Kindes.
Auf jeden Fall solltet ihr den Vermieter kontaktieren, auch wegen dem Kellerschlafgast.
Obwohl mir das schon zu denken gibt, um welche Spezies Mensch es sich bei dem Bruder handelt.
 

Salome64

Aktives Mitglied
Wie schon gesagt wurde, die Tochter dürfte der Vater bei genügend großer Wohnung aufnehmen, den Partner aber nicht. Und natürlich muss der Vermieter darüber informiert werden, da sich dann z. B. die Nebenkosten ändern können.
Wahrscheinlich schläft der Bruder schon im Keller, weil ihm das mit Schwester und Partner mit in der Bude zu viel ist.
 

Leylaaan

Mitglied
Was für ein Blödsinn - niemand schläft eine Woche in einem fremden Keller "weil er Lust darauf hat".

Wir der Bruder vielleicht von der Polizei gesucht?
Wieso fremder Keller ? Er wohnt doch in dem selben Gebäude, sein kelleranteil. Er hat es wie es ausgesehen hat freiwillig gemacht, der hat dort sein Trainingsplatz. Und die Nachbarn haben die Polizei gerufen und die haben den nicht festgenommen also denke ich nicht das er unbedingt gesucht worden bist. Trotzdem merkwürdig alles
 

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