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Eine Freundin von mir hat eine Frage und die Frage schildere ich mal hier :

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Und zwar hat der Vater von dem Mädel eine Abmahnung vom Vermieter bekommen weil ihr Bruder im Keller schlief für eine Woche und die Nachbarn sich beschwert haben darüber. Nun wollte sie mit ihrem Partner zu ihrem Vater ziehen bzw die wohnen da schon aber der Vermieter weiß noch nicht Bescheid das werden die dem erst mitteilen. Nun dürfte nach denen ihr wissen der Vermieter den Einzug naher Familienangehörige nicht verweigern, die Wohnung ist auch groß genug. Nun sie wussten nichts von der Abmahnung, jetzt fragt sie sich ob wegen dem zweiten Punkt der Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen darf/wird?
Kannst du nicht die Freundin bitten hier zu posten, sonst wird das alles - über Dritte - sehr mühsam :(
 

Marisol

Aktives Mitglied
Ich denke der Vater konnte ihn nicht aufhalten.
Dann herrschen dort seltsame Machtverhältnisse.
Deine Freundin sollte sich mit Mann und Kind eine eigene Bleibe suchen.
Der Vater wurde bereits abgemahnt, der Vermieter wird jedes Mittel nutzen, um ihn loszuwerden.
Das sollte man seinem Vater ersparen.
Kann der Partner der Freundin nicht arbeiten?
Bisschen Kohle für `ne eigene Wohnung ranschaffen?
 

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