DASS eine ermittelnde Staatsanwaltschaft ein Verfahren nicht sofort einstellt, bedeutet IMMER, dass es juristisch gesehen eine Aussicht auf Erfolg hätte. (sonst würden die das nicht machen, es sei denn, es geht um Kapitaldelikte).
DH es war nicht aus der Luft gegriffen und keine komplett haltlose Klage.
So ist der normale und richtige Ablauf in unserem Rechtsstaat.
Es gibt in Deutschland zwei Möglichkeiten weshalb etwas in einem Strafprozess vor ein Gericht geht oder etwas nicht vor Gericht geht.
1.)
Die Staatsanwaltschaft sieht eine Straftat und Verurteilung erscheint überwiegend wahrscheinlich. Dann bringt sie das zur Anklage. Oder nicht. Dann lässt sie es.
2.)
Es ergeht eine dienstliche Anweisung vom jeweiligen Landes-Innenminister etwas vor Gericht zu bringen oder es zu lassen.
Nr. 2 sticht dabei Nr. 1.
D.h. selbst wenn die Staatsanwalt denkt es liegt eine Straftat vor, kann per dienstlicher Anweisung verhindert werden, dass das vor Gericht geht.
Umgekehrt muss die Staatsanwaltschaft aufgrund dienstlicher Anweisung Anklage erheben, selbst wenn sie selbst das für großen Quatsch hält.
Die Öffentlichkeit erfährt natürlich nichts davon.
Wenn man sich anschaut was vor Gericht geht (z.B. vieles was mit AfD zu tun) und was nicht vor Gericht geht (z.B. Ahrtal) kann man sich das allerdings denken.
Und natürlich gibt es dann auch noch soetwas wie vorauseilendes Gehorsam, also etwas vor Gericht zu bringen oder etwas nicht vor Gericht zu bringen von dem klar ist, dass anderenfalls eine dienstliche Anweisung ergehen wird.
Wenn z.B. einen Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung von Baerbock oder Habeck persönlich unterschrieben ist, dann kommt das eben vor Gericht, egal ob es dort einen Freispruch gibt und das eigentlich absehbar war. Auch Staatsanwälte möchten schließlich beruflich noch vorankommen und es macht sich beruflich einfach schlecht sich gegen einen Minister zu stellen, zumal sie, wie bereits dargelegt, ohnehin weisungsgebunden sind.
Aus diesem Grund dürfen deutsche Staatsanwaltschaften auch keine internationalen Haftbefehle ausstellen, da stets das Risiko politischer Einflußnahme besteht. Eigentlich ein No-Go, da eine Trennung zwischen Regierung und Justiz, also zwischen Exekutive und Judikative, fehlt. In Deutschland aber ganz normal und natürlich politisch von den "Musterdemokraten" (CDU, SPD, Grüne) gewollt, ansonsten wäre es nicht so.
Das ist der Zustand der Justiz in Deutschland 2024.
Ne, das ist eigentlich nicht besonders auffällig, passiert nicht besonders häufig und vor allem nicht unbegründet(oder kannste entsprechende Belege dazu beibringen, dass die Grünen besonders oft und besonders oft unbegründet klagen?) , aber WAS häufig passiert ist das hier:
[/URL]
Keine Partei zeigt soviele angebliche Beleidigungen an wie die Grünen (siehe BT-Drucksache 20/10177)
Nun kann man überlegen, ob sie wirklich viel häufiger beleidigt werden als andere, z.B. die AfD, oder ob sie einfach mehr anzeigen, z.B. weil sie von den Grundrechten nichts halten und mit Meinungsfreiheit nichts anfangen können und lieber auf staatliche Einschüchterung setzen.
Wenn man sieht wer bei den Grünen aktiv ist und welches totalitäre Staatsverständnis grüne Protagonisten immer wieder aufblitzen lassen, denke ich die Grünen sind besonders empfindlich und ertragen nicht die Freiheit von anderen.