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Kündigung aber nicht fristgerecht was nun?

G

Gast

Gast
Hall ihr Lieben,

ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mich gekündigt. In meinem Vertrag steht fristgerchte Kündigung- d.h. doch dann zum Ende des Monats. Er hat die Kündigung zwar am 31.3. geschrieben, aber der Poststempel ist der 01.4. das ist doch dann nicht fristgerecht, oder?
Und außerdem war ich eine Woche krankgeschrieben und er hat mich in der Zeit gekündig. Dieses muss ich doch ebenfalls nicht anerkennen oder?Zumal ich erst seit Februar da bin, aber kein Probezeit habe.

Ich bin auf das Geld angewiesen und weiß nicht was ich machen soll! Zumal mein Freund das nicht gefallen wird und ich mich gar nicht traue ihm das zu erzählen. Ich habe mich auch schon nebenbei immer beworben, aber es waren nur Absagen dabei!

Was kann ich jetzt tun?
 
D

die Maschine

Gast
Moin,

zum Punkt 1: die Kündigung muß Dich fristgerecht erreicht haben. Das gilt bei jeder Kündigung und bei jedem Vertrag. Sonst könnte jeder zurückdatieren, wie es ihm beliebt.

zum Punkt 2: leider irrst Du Dich, eine Kündigung ist auch während der Krankheit wirksam - ja sogar während des Urlaubs kann Dir gekündigt werden. Hintergrund: Sonst würden sich viele-viele Arbeitnehmer um die firmenübliche Kündigungstermine herum halt krank schreiben lassen.

Alles ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin.
 
L

Luiserl

Gast
Wie groß ist Deine Firma? Habt Ihr einen Betriebsrat? Bist Du in einer Gewerkschaft? Hastb Du einen festen Arbeitsvertrag oder befristet? Probezeit oder ausdrücklich nicht?
Es gibt sicherlich im Internet einen Link zu Betriebsverfassungsgesetz oder Kündigung oder Arbeitsrecht.
Es ist leider schon 12 Jahre her, dass ich im Betriebsrat war. Es kommt ganz darauf an, wie Dein Vertrag lautet. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ikch glaube, dass eine Probezeit von 3 Monaten heute Usus ist, ohne dass es direkt im Vertrag stehen muss. Wenn dem so ist, kannst Du in dieser Zeit ohne Angabe vom Gründen, sogar während Krankheit gekündigt werden.
Du müsstest und schon ein wenig mehr erzählen. Aber selbst dann wären wir wohl nicht die richtigen Ansprechpartner. Du siehst ja selbst, obwohl ich mich mit dem Betriebsverfassungsgesetz ziemlich gut auskannte, kann ich Dir auch nichts Genaues mehr sagen.

Versuch Dich mal im Internet durch offizielle Reports an die Frage heranzutasten.

Diese Absage soll Dich aber nicht hindern, Deiner Wut freien Lauf zu lassen und Frust abzulassen. Vielleicht können wir Dir ja ein wenig helfen, dass Dir sowas nicht wieder passiert.

Lieben Gruß
Luiserl
 

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