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Lauter Nachbarn

Anaira

Mitglied
Hallo zusammen,

da ich dieses Problem schon länger habe, hol ich erstmal aus:

Seit Januar 23 wohnt über mir ein junger Mann, der leider abends und nachts laut ist. Persönliche Gespräche haben nicht viel gebracht. Wir vermuten auch, dass er dort nicht alleine lebt und irgendwelche Leute versteckt. Die Vermutung kam auf, weil tagsüber Ruhe war und nachts Lärm war. Ich hatte dann an meinen Vermieter geschrieben, der ein Protokoll mit Unterschriften wollte. Ich hab dann eins angefertigt über mehrere Wochen. In der Zeit hatte ich auch schon die Polizei rufen müssen, da der Lärm über mir zu extrem war (lautstark Musik, Getrampel, Türenknallen bis nach Mitternacht).
Das Protokoll mit Unterschrift hat mein Vermieter bekommen und persönlich mit mir gesprochen. Es war daraufhin drei Wochen Ruhe. Jetzt fängt mein Nachbar schon wieder an, dort Leute wohnen zu lassen. Es zerrt an meinen Nerven, auch meine Nachbarn sind von dem genervt. Allein dass seine Leute die Haustür aushängen, dass nachts Fremde im Haus sind, all das lässt uns nicht mehr sicher fühlen.

Was kann ich noch tun? Mir liegt die Ruhe und Sicherheit in unserem Haus am Herzen, grad für meine älteren und kranken Nachbarn.
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
Das Protokoll mit Unterschrift hat mein Vermieter bekommen und persönlich mit mir gesprochen. Es war daraufhin drei Wochen Ruhe. Jetzt fängt mein Nachbar schon wieder an, dort Leute wohnen zu lassen.
Dann machst du auch wieder dasselbe. Protokoll, Polizei, Vermieter.

In der Zeit hatte ich auch schon die Polizei rufen müssen, da der Lärm über mir zu extrem war (lautstark Musik, Getrampel, Türenknallen bis nach Mitternacht).
Immer wieder, sobald es wirklich zu laut ist.
 

Chlodwig

Mitglied
Protokoll muss sein, soviel ich weiß. Polizei oder Ordnungsdienst nach Notwendigkeit.

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Der Vermieter (Rechtsanwalt mit großem Immobilienbestand) war sehr energisch, mahnte den Krachmacher nach Erhalt meines Protokolls sofort ab. Der zog dann aus, er hätte im Wiederholungsfall aber sicher die Kündigung erhalten.
 
W

Wackelpudding

Gast
Allein dass seine Leute die Haustür aushängen, dass nachts Fremde im Haus sind, all das lässt uns nicht mehr sicher fühlen.
Sobald er das tut, die Polizei rufen.

Es gibt Kulturkreise, da ist es eben üblich, für jeden eine offene (oder eben ausgehängte) Tür zu haben. Das passt nur nicht so ganz zu den Regeln in einem mitteleuropäischen Wohnhaus.

Ich würde das Aushänger der Haustür als Vorbereitung für Einbruchsdelikte werten und dementsprechend die Polizei informieren.
 

CAT

Aktives Mitglied
Was genau bedeutet "Leute wohnen lassen"?

Besuch darf man haben, auch über einen längeren Zeitraum.

siehe Auszug aus dem Internet dazu:
Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, d.h. der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung aufhalten

Wenn er zu laut ist, gehst du genauso vor wie beim letzten Mal.
 

Anaira

Mitglied
Was genau bedeutet "Leute wohnen lassen"?

Besuch darf man haben, auch über einen längeren Zeitraum.

siehe Auszug aus dem Internet dazu:
Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, d.h. der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung aufhalten

Wenn er zu laut ist, gehst du genauso vor wie beim letzten Mal.
Das ist ja ok, aber er lässt die Leute dort mehrere Monate dort wohnen, die kommen mit Koffern und Taschen.
 

Anaira

Mitglied
Protokoll muss sein, soviel ich weiß. Polizei oder Ordnungsdienst nach Notwendigkeit.

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Der Vermieter (Rechtsanwalt mit großem Immobilienbestand) war sehr energisch, mahnte den Krachmacher nach Erhalt meines Protokolls sofort ab. Der zog dann aus, er hätte im Wiederholungsfall aber sicher die Kündigung erhalten.
Ich hab die Vonovia, die tun zwar auch was, aber sind nicht so energisch wie ein Privatvermieter.
 

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