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Nachbar mit Hund stress

Piepel

Aktives Mitglied
Du weisst also, was in dem Vertrag des Nachbarn steht?
Und die TE auch?

Warum wundert mich das?
Lass gut sein und vergleiche mal mit:
Da antwortet jemand der beruflich Ahnung haben sollte.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Der Grund ist § 535 BGB. Es gibt einen Mietmangel, da sie länger da wohnt als der Hund alt ist. Also kann er bei Abschluss des Mietvertrags nicht dahin gekackt haben und sie hat das Recht, wie vorher da zu stehen.

Der Mietmangel wird dazu durch einen Verursacher mit Vorsatz verübt der demnach Besitzstörer sein müsste. Als Mieterin ist sie (Mit-)Besitzerin des Objekts. Er nicht, weil er nicht da wohnt.
Der Verursacher verübt verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 (1) BGB : Wer den Besitzer ohne dessen Willen (,,,)im Besitz stört, handelt(...) widerrechtlich.

Dagegen ist man nicht mal machtlos:
§ 859 BGB(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 123434

Gast
ähm.. .ja, sie ist aber kein Besitzer des Hofes.

Das Alter des Hundes spielt auch keinerlei Rolle. Und wenn der Hund noch ein Welpe / Junghund ist oder der Hund ist erst eingezogen (die Fragen wurden ja nicht vom TE beantwortet), dann wird der Nachbar auch nicht mehr zu dem am kürzesten erreichbaren Grünstück gehen.
Das erledigt sich dann von ganz alleine

Ich meine eh, dass es eigentlich weder um den Hund noch um den Nachbarn alleine geht.
Sieht mir eher nach was anderem aus.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
Hallo zusammen,

Ich brauche bitte eure Hilfe und bitte keine Vorwürfe wieso hast du den Zettel drüben angehangen und ihn nicht persönlich gebeten. Erstens: ich hatte das erste mal ihn angesprochen, ob er den Hund an die Leine nehmen kann, wollte er nicht und erst beim 3x fragen gemacht. Deshalb habe ich auf Diskussionen keine Zeit und habe ihn mit der Bitte nicht mehr rüberkommen den Zettel im Hausflur angehangen.

Fall: Wir haben zwei Hof Abschnitte und die selben Vermieter, aber dazwischen bei und auf dem Hof gibt es eine Garten-Tür. Die war früher immer abgeschlossen. Der Hausrat wollte sich darum kümmern, dass man die wieder schließt, damit nur die Putzfirma oder der Hausrat Zugang hat. Bisher hat sich noch niemand drum gekümmert. Jedenfalls kommt von drüben immer der Nachbar mit seinem Hund rüber morgens, mittags und abends um sein Geschäft bei uns zu machen. In den ganzen Efeu Blättern steigt der Mann nicht rein um den kot Weg zumachen. Da ich selbst einen Hund habe, habe ich Sorge, dass meine Nachbarn das irgendwann auf meinen Hund schieben könnten. Ihr hättet da genauso Sorge! Der andere Hund läuft ohne Leine und bellt und knurrt mich an, das nervt einfach nur. Im Mietvertrag steht außerdem das ein Hund beim Vermieter gemeldet werden muss und muss erst mit Absprache angeschafft werden und Mieter dürfen nicht gestört werden etc. Er kann doch seinen Hof Abschnitt voll schei**en.
Ich hatte ihn einmal gebeten seinen Hund an die Leine zu nehmen, weil meiner Angst hat und ich vorbei wollte. Das hat er nur widerwillig getan, ich musste ihn echt 2x bitten ihn kurz festzuhalten. Da wusste ich schon, dass er komisch ist, deshalb habe ich abends dann ein Zettel drüben am Flur gemacht und ihn gebeten bitte nicht mehr rüberzulaufen und seinen Hund an die Leine zu halten, da ich es sonst der Hausverwaltung melden muss. Alles freundlich geschrieben.
Nächsten Tag hingen bei uns im vorder und Hinterhaus 3 Zettel wo er uns erstmal mehr oder weniger beleidigt hat wie der Urheber sind ja sie, weil sie sich nicht richtig die Zähne putzen und sie haben einen überdimensionalen Stock im A****, weil sie nicht zu uns kommen und in fremde Hausflure schleichen und wie armselig und traurig unser Leben doch sein muss und Zeitverschwendung das ich so ein Brief verfasse und bla bla. Anstatt das einfach zu respektieren, kommt er trotzdem weiterhin rüber. Seine Zettel habe ich leider schon entsorgt. Vielleicht hätte ich die aufheben sollen. Jedenfalls war dann unsere komplette Klingel Anlage zerstört worden und bei einem Nachbarn, der draußen immer raucht komplett so präpariert, dass seine Klingel nicht aufhört zu klingeln. Später wurde dann noch sein Brief Kasten Schild aggressiv rausgenommen und unser Tür stopper demoliert. Also ich wohne schon 15 Jahre hier und sowas hat noch nie jemand hier gemacht. Natürlich können wir das nicht nachweisen, aber das war hundert pro der Typ. Der denkt jetzt bestimmt, mein Nachbar hat diesen Zettel verfasst, weil der immer draußen raucht und verbindet das mit dem und vielleicht muss er ihn mal beobachtet haben als er zum Treppenhaus ging an sein Briefkasten und wusste so seinen Namen und verbindet ihn mit der Beschwerde. Da sein Zettel ja schon so viel Hass enthalten hat, kann ich mir das gut vorstellen. Nachweisen kann man so Vandalismus leider schlecht! Aber selbst der türstopper wurde aggressiv rausgerissen bei uns und war aus Metall! Und welcher Nachbar von uns soll seine eigene Klingel komplett unten an der Klingel Anlage demolieren? Wäre doch total unlogisch. Also kann es mit hoher Sicherheit nur er sein.

Nun wollte ich euch fragen, was ich beim Vermieter erreichen kann? In unserem Mietvertrag steht drinnen, dass Hunde an der Leine zu führen sind und könnt ihr mir bitte helfen und einen kleinen Text verfassen an den vermieter. Ich kann mich leider nicht so gut ausdrücken und meine Grammatik ist sehr schlecht. Der Vermieter würde mich sonst nicht ernst nehmen, deshalb bin ich hier angemeldet. Leider kenne ich den Namen des Nachbarn nicht. Nur wie der Hund heißt und das es ein Weibchen ist, welche Hausnummer die drüben wohnen und das die jetzt vor paar Wochen ein Baby bekommen haben. Aber der Vermieter kann doch eine Rund Info an die Bewohner drüben senden. Vielleicht das ihr mir noch im Text erwähnt das ich eine mietminderung möchte, wenn das nicht aufhört weil der Hund mich auch anknurrt und letztens fast angesprungen war. Und das die sich um die gartentür kümmern soll das die geschlossen bleibt, so wäre das Problem erstmal aus der Welt und das man noch seinen Brief erwähnt wie er einen regelrecht beleidigt hat und das man den Verdacht hat das er aus Hass unsere Klingel demoliert hat und den Namensschilder geklaut hat. Die Hausverwaltung soll auch an mich Stellung nehmen wie die jetzt vorgehen werden. Also ich möchte eine Bestätigung bekommen das da jetzt was unternommen wird. Ich bitte euch wirklich vom Herzen mir da einen kleinen Brief fertig zu schreiben für den Vermieter, damit ich das Dienstag früh gleich abschicken kann.

Vielen Dank im Voraus liebe Grüße und schöne Ostern 🐣
Es war ein Fehler, den Zettel im fremden Hausflur aufzuhängen. Ich glaube eher, dass er genau weiß, von wem der kam. Du hast ihn doch darauf angesprochen!

Wenn du Probleme mit Nachbarn hast, sprich das einmal an und dann wende dich an die gemeinsame Hausverwaltung.

Da du keine Beweise hast, wer für den Vandalismus hast und auch die Zettel von ihm schon entsorgt hast, beziehe dich ausschließlich auf den Hundekot und das Schloss am Gartentor.

Sein Verhalten ist asozial. Ich verstehe aber auch nicht, warum du dich nicht mit den Nachbarn aus deinem Haus mehr zusammen tust und gemeinsam einen Brief an die Hausverwaltung schreibst.

Der Brief sollte kurz und prägnant sein. Und vor allem sachlich. Es sollte klar sein,dass es um einen Hundehalter von gegenüber geht,der den Hof betreten darf, aber den Kot des Hundes liegen lässt.

Dass es zu Vandalismus kam, würde ich erst mal nicht schreiben. Du kannst nicht beweisen,dass der das war.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Der Mieter darf nicht nur mitteilen sondern er ist sogar verpflichtet, Schäden anzuzeigen.
Auch die, die ihn nicht direkt betreffen:
(http://anwaltimnetz.de/mietrecht/anzeigepflicht.html#:~:text=Der Mieter muss nach §,durch den schlechten Zustand erleidet).

Geschützte Rechtsgüter des Straftatbestands der "falschen Verdächtigung" sind die innerstaatliche Rechtspflege und der Schutz des Einzelnen vor ungerechtfertigter Verfolgung. Ohne Beweise müssen sich daher Vorwürfe gegen "unbekannt" richten.

Zu
ähm.. .ja, sie ist aber kein Besitzer des Hofes.
Der Vermieter muss vertraglich - auch wenn es nicht extra erwähnt ist, jedem Mieter den Zugang zu seiner Wohnung einräumen, also den Mitbesitz an Verkehrsfläche.
Dass er das tut ergibt sich daraus, dass er für eingeräumte Rechte Gegenleistungen verlangt, nämlich die Übernahme umlagefähige Nebenkosten wie Schneeräumung oder Treppenhaus Putzdienst.
Verlangen kann er dies nur von Mietern, die die Flächen mit gemietet haben.

Mieter können Rechte aus Besitz im vertraglichen Rahmen auf Dritte übertragen.
Sie dürfen Postboten oder Besuch erlauben, die mit gemietete Fläche zu betreten, haben aber auch das Hausrecht. Daher darf nicht mal der Vermieter gegen den Mieterwillen die Mietsache betreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 125706

Gast
Die Klingel des Nachbarn geht mich aber nichts an,das muss der schon selbst tun.

Man ist nicht der Blockwart. Es geht um das Gassigehen. Alles andere hat sich durch miese Kommunikation entwickelt.
 

Daoga

Urgestein
Warum verhinderst Du nicht einfach, daß der Hund in den Hof kackt? Das geht auf eine ebenso einfache wie fiese Weise: verstreu scharfriechende Pulver (Pfeffer, Chili, Ingwer etc.) überall wo der Hund nicht hin soll. Das funktioniert nur bei trockenem Wetter, Nässe bindet die Pulver schnell, dann muß man die Ladung erneuern, aber mit etwas Glück merkt sich der Köter die verbotenen Stellen wo es in seiner Nase unerträglich sticht und geht dort nicht mehr hin. Töpfchen mit der sogenannten Die „Verpiss-Dich-Pflanze“ hält Hunde und Katzen vom Garten fern (myhomebook.de) sollen auch recht effektiv sein.
 
G

Gelöscht 125385

Gast
Der Grund ist § 535 BGB. Es gibt einen Mietmangel, da sie länger da wohnt als der Hund alt ist. Also kann er bei Abschluss des Mietvertrags nicht dahin gekackt haben und sie hat das Recht, wie vorher da zu stehen.

Der Mietmangel wird dazu durch einen Verursacher mit Vorsatz verübt der demnach Besitzstörer sein müsste. Als Mieterin ist sie (Mit-)Besitzerin des Objekts. Er nicht, weil er nicht da wohnt.
Der Verursacher verübt verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 (1) BGB : Wer den Besitzer ohne dessen Willen (,,,)im Besitz stört, handelt(...) widerrechtlich.

Dagegen ist man nicht mal machtlos:
§ 859 BGB(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
klingt gescheit, ist es aber nicht. Nur dem Anschein nach. Der oder die TE hat den Hof nicht gemietet. Nur die Wohnung.
 

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