Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
psychisch bin ich "im übertragenen Sinne" dem Tod näher als dem Leben.
Bisher habe ich mich ja "rausgeredet", daß die Eltern vor den Kindern gehen.
Dies habe ich auch mit meinen Psychotherapeuten besprochen.
Wenn meine todessehnsucht angesprochen wird, muß ich den Psychotherapeuten/Ärzten "in die Hand" versprechen, daß ich es nicht in die Tat umsetzten werde.
Einerseits finde ich das OK. Wenn ich jedoch meinen Entschluß gefaßt habe, hat das doch mit dem Therapeuten nichts zu tun.
Ich würde ihn ggf. mit einem "Dankesbrief" entlasten.
Hat das rechtliche Hintergründe ?
PS:
Nein, ich will nicht aus dem Leben scheiden
psychisch bin ich "im übertragenen Sinne" dem Tod näher als dem Leben.
Bisher habe ich mich ja "rausgeredet", daß die Eltern vor den Kindern gehen.
Dies habe ich auch mit meinen Psychotherapeuten besprochen.
Wenn meine todessehnsucht angesprochen wird, muß ich den Psychotherapeuten/Ärzten "in die Hand" versprechen, daß ich es nicht in die Tat umsetzten werde.
Einerseits finde ich das OK. Wenn ich jedoch meinen Entschluß gefaßt habe, hat das doch mit dem Therapeuten nichts zu tun.
Ich würde ihn ggf. mit einem "Dankesbrief" entlasten.
Hat das rechtliche Hintergründe ?
PS:
Nein, ich will nicht aus dem Leben scheiden