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Gez Gebühren

Sirius1

Mitglied
natürlich ist es viel Geld. Finde ich ja auch - vor allem für das, was die öffentlich-rechtlichen dafür bieten.
Wie schon Vorredner sagten: GEZ ist reine Abzocke! Dagegen muss man sich wehren, sonst wird das immer so weitergehen!

Vom Auto aus können die nicht sehen, wie viele Fernseher in der Wohnung sind. GEschweige denn, wo die stehen. Die können aber feststellen, ob da gerade ferngesehen wird (ob da Signale übetragen werden)
Das stimmt nicht! Ein Fernsehgerät ist ein EMPFÄNGER!! Ein Empfänger SENDET nichts! (Wohin auch und wozu?) Und ob ein Signal empfangen wird oder nicht können bisher nur Raumschiffe in StarTrek und Co. feststellen.

Falls das jemand bezweifelt: Ich bin Fachmann in diesem Bereich und kann gerne auf fachliche Gegen-Argumente eingehen.

Dennoch dürft ihr hier keine Tipps geben, die gegen das Gesetz verstoßen.
Zu den schon genannten Tipps, z. B. dass du der GEZ nicht die Wahrheit sagen musst, (Strafbar sind unter Umständen falsche Angaben. Lügen selbst ist nicht strafbar.), hier ein Tipp der harten Gangart:

Eine Gebühr für etwas zu verlangen, das man nicht unbedingt erhält/nutzt, sondern zu dem man lediglich in der Lage ist, es zu erhalten, ist meines Erachtens sittenwidrig! Trotzdem ich eine Garage und einen Führerschein habe, kann der Autohändler nicht einfach die Raten für ein Auto verlangen, das ich nie bei ihm gekauft habe. DSL-Gebühren muss man nicht zahlen, nur weil eine Telefonleitung im Haus liegt und man DSL nutzen KÖNNTE.

Es besteht recht große Erfolgsaussicht, wenn man eine entsprechende Klage gegen die GEZ führt. Vor allem, wenn sich viele Betroffene zusammenschließen. Ich vermute jedoch, dass die meisten wie immer einfach nur ihre kleine (scheinbar) heile Welt sehen und denken, dann zahl ich das doch lieber auch noch.

Sirius1
 

mikenull

Urgestein
Ich timme meinem Vorredner zu - man muß der GEZ keine Auskunft geben. Ich würde allerdings bei dem Thema "Fernseher ist kein Sender" meine Zweifel anmelden.
 
N

nolava

Gast
Will nur mal zur "Messung" anmerken, dass man bei Röhrenfernseher die Strahlung der Zeilenendstufe (15625KHz) dedektieren kann (bei 100Hz-Fernsheher die doppelte Frequenz). Je moderner das Gerät, insbesondere je strahlungsärmer es ist, desto geringer ist die Reichweite der Strahlung. Aber in der Regel ist sie auch ausserhalb der Wohnung noch feststellbar (hängt natürlich auch von den örtlichen Bedingungen ab). Das Problem ist nur in Wohnhäusern (bei Einfamilienhäusern ist es leichter) festzustellen, wer gerade "strahlt" - eine koordinierte Dreipunktpeilung wäre notwendig.
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
@ sirius:

es ging mir hier sicher nicht darum, die GEZ zu verteidigen. Würde mir gar nicht einfallen. Habe mich selbst schon oft genug über die geärgert ;)


Dennoch werden in diesem Forum keine Tipps zugelassen, die dazu aufrufen, Gesetze zu brechen. Egal, wie doof man diese Gesetze finden mag.
 

mikenull

Urgestein
Schwarzsehen-oder hören ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit - wir sind ja nicht in England.
Daher auch meine Bemerkung über den "Wissenstandard einer Mod". Die Aufforderung, z.B. bei der GEZ sein TV-Gerät nicht anzumelden entspricht in etwa der Aufforderung: Park mal Dein Auto vor dem Rathaus - das ist zwar verboten - kostet aber nur 10 Euro. Eine Ordnungswidrigkeit eben.
Allerdings könnte das schwarzsehen zu ganz empfindlichen Nachzahlungen führen. Man sollte da - wenn man das unbedingt muß - sehr, sehr vorsichtig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Im Privathaushalt sind mit Anmeldung und Gebührenzahlung für ein Empfangsgerät alle weiteren Geräte desselben Typs, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehegatten zum Empfang bereit gehalten werden, von der Anmelde- und Gebührenpflicht befreit. Bei Personen, die mit einem Rundfunkteilnehmer zusammen wohnen und nicht mit ihm verheiratet sind (also z.B. bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Kindern im Haushalt ihrer Eltern oder Wohngemeinschaften), gilt die Zweitgerätebefreiung nur dann, wenn diese Personen nicht über ein eigenes, den einfachen Sozialhilferegelsatz übersteigendes Einkommen verfügen. Beispielsweise müssen im Haushalt mitlebende Kinder, die über ein eigenes Einkommen verfügen, die in ihren eigenen Zimmern stehenden Empfangsgeräte unabhängig vom elterlichen Haushalt anmelden und dafür Gebühren bezahlen.


Rundfunkgebührenstaatsvertrag ? Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Tja, und was ist wenn diese Kinder keine eigenen Zimmer haben, oder vielleicht ein Zimmer haben, der Fernseher der Eltern aber im Wohnzimmer der Eltern steht und ins eigene kinderzimmer "strahlt"?
Was ist ein "eigenes" Zimmer?
 
D

Deichgräfin

Gast
Tja, und was ist wenn diese Kinder keine eigenen Zimmer haben, oder vielleicht ein Zimmer haben, der Fernseher der Eltern aber im Wohnzimmer der Eltern steht und ins eigene kinderzimmer "strahlt"?
Was ist ein "eigenes" Zimmer?
Vielleicht sollte man sich zu dieser Frage an einen
"Gebührenbeauftragten" wenden.:eek::D

Gebührenbeauftragte verdienen mit ihrer Schnüffelei
eine Wahnsinnskohle.

Gebührenbeauftragte
 

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