Hallo Sissy73
Ich habe gerade Deinen Artikel über die dubiose Rechnung von Nexnet gelesen, jetzt hat es mich getroffen.
Wie ist denn bei Dir der Stand mit dieser Firma?
Ist das nicht zahlen gut ausgegangen?
Wäre nett wenn Du mir antworten könntest.
mit freundlichen Grüßen
Surfkajo
Hallo Surfkajo,
ich habe die Forderung zwischenzeitlich bezahlt...um mir weiteren Ärger zu ersparen.
Die gegnerischen Anwälte haben mir erklärt, dass die Forderung aufgrund einer gewählten Service-Hotline (0180) zustande gekommen wäre. D. h. im Normalfall wäre die Telekom verpflichtet, den entsprechenden Betrag weiterzuleiten. Allerdings wäre in meinem Fall nichts angewiesen worden an den Servicebetreiber (war bei mir die Telegate) -weil ich die Telekomrechnung verspätet bezahlt habe. D.h. beim Servicebetreiber bin ich somit unter den "offenen Posten" gestanden. Die Telegate wiederum würde ihre Forderungen entsprechend an die Firma Nex-Net abtreten...die dann entsprechend die "Schuldner" anschreibt. Würde nicht reagiert werden-auch keine Zahlung erfolgen- schaltet NexNet automatisch die o.g. Rechtsanwälte zur Beitreibung ein.
Auch wurde mir ein Rechnungsdatum genannt. Zwischenzeitlich hab ich meine Telekom-Rechnungen alle überprüft und festgestellt, dass ich tatsächlich einmal eine Service Hotline gewählt habe. Der angemahnte Betrag stimmte mit dem auf der Telekom -Rechnung auch überein. Jo...und da alles eben dann doch somit nach meiner Beurteilung seine Richtigkeit hatte-hätte ich wenig Chancen gesehen-gegen einen angekündigten Mahnbescheid Rechtsmittel (Widerspruch) einzulegen, da ich ja tatsächlich im Zahlungsverzug war. Und aus diesem Grunde bin ich auch verpflichtet-den Verzugsschaden bzw. die angefallenen Kosten für die Rechtsanwälte zu bezahlen. Hat mich zwar geärgert...aber somit habe ich mit der Zahlung weiter entstehende Kosten vermieden.
In deinem Fall würde ich auch mal entsprechend die Telekomrechnungen überprüfen. Du kannst ja auch mal-wie ich es getan hab-...die beauftragten Rechtsanwälte anschreiben bzw. kontaktieren... Sie werden Dir dann die Rechnungs-Nr. mitteilen bzw. auch -wann der Anspruch entstanden sein soll. Und wenn Du die Daten hast-dann prüfe alles nochmals genau durch.
Kannst Dich ja dann melden-was Deine Prüfung ergeben hat.
LG, Sissy