mikenull
Urgestein
Ich habe heute Mittag wieder ein schönes Highlight erlebt. Und zwar besucht mich seit einigen Wochen ein junger Deutscher, der hier im Dorf mit einer Französin verheiratet ist. Er ist Maurer von Beruf - daher für mich im Sommer zum Neubau meines Balkons sehr brauchbar - ist kürzlich arbeitslos geworden und hat kein Internet.
Er hat sich also bei mir übers Netz arbeitslos gemeldet etc. ( hatte ja schon geschrieben wielange man in France Arbeitslosengeld bekommt )
Heute nun kam er - er hat ab Januar eine neue Stelle - und erzählte mir, das er einen kleinen Hund geschenkt bekommen habe.
Da er in Miete lebt - was hier ganz selten ist - hat wohl sein Nachbar den Hund bei ihm entdeckt - und dies dem Hausbesitzer gemeldet. Der kam postwendend vorbei und hat ihm die Haltung dieses Hundes in der Mietwohnung verboten.
Der clevere Maurer hat sich daraufhin sofort zu mir begeben und hat auf meinem PC begonnen die einschlägigen Gesetze zu wälzen. ( natürlich die französischen Gesetze ) Und tatsächlich: Seit 1970 ist in Frankreich die Haltung aller möglichen Haustiere in Mietwohnungen erlaubt. Selbst wenn man einen anderslautenden Mietvertrag unterschreibt - ist der Passus das Haustiere verboten seien - nichtig.
Weiterhin - es handelt sich wohl um eine Art Kampfhund, der in Frankreich erlaubt aber gemeldet werden muß - hat er sich dann ein Formular heruntergeladen, mit dem dieser Hund beim örtlichen Bürgermeister angemeldet werden muß und - ab diesem Zeitpunkt versichert ist.
Er hat sich also bei mir übers Netz arbeitslos gemeldet etc. ( hatte ja schon geschrieben wielange man in France Arbeitslosengeld bekommt )
Heute nun kam er - er hat ab Januar eine neue Stelle - und erzählte mir, das er einen kleinen Hund geschenkt bekommen habe.
Da er in Miete lebt - was hier ganz selten ist - hat wohl sein Nachbar den Hund bei ihm entdeckt - und dies dem Hausbesitzer gemeldet. Der kam postwendend vorbei und hat ihm die Haltung dieses Hundes in der Mietwohnung verboten.
Der clevere Maurer hat sich daraufhin sofort zu mir begeben und hat auf meinem PC begonnen die einschlägigen Gesetze zu wälzen. ( natürlich die französischen Gesetze ) Und tatsächlich: Seit 1970 ist in Frankreich die Haltung aller möglichen Haustiere in Mietwohnungen erlaubt. Selbst wenn man einen anderslautenden Mietvertrag unterschreibt - ist der Passus das Haustiere verboten seien - nichtig.
Weiterhin - es handelt sich wohl um eine Art Kampfhund, der in Frankreich erlaubt aber gemeldet werden muß - hat er sich dann ein Formular heruntergeladen, mit dem dieser Hund beim örtlichen Bürgermeister angemeldet werden muß und - ab diesem Zeitpunkt versichert ist.