conny123
Aktives Mitglied
Da deine Tochter sich nicht an die Auflagen der ARGE hält,
wird es sich bei der Kürzung des Geldes um Sanktionen handeln.
Dieses ist ihr unter Garantie vorher schriftlich mitgeteilt worden,
aber es war ihr anscheinend egal.
Nach meiner Meinung wurde ihr die Miete ausgezahlt,sie hat
aber davon gelebt.
Das heißt, es gibt kein Geld von der Arge für die Mietrückstände.
Den Widerspruch an den Vermieter kannst du vergessen, er handelt rechtens.
2) Wann wird das Geld gekürzt?
Prinzipiell gilt: kommt man den allgemeinen und persönlich vereinbarten Pflichten nicht nach, werden die Leistungen gekürzt. Näheres dazu finden Sie hier.
Besonders strenge Regelungen gelten für Personen zwischen dem 15. und dem 25. Lebensjahr. Vernachlässigen sie ihre Pflichten, wird das Arbeitslosengeld II sofort in voller Höhe für drei Monate gekürzt. Nur die Wohnung und die Heizkosten werden dann noch bezahlt.
Bei einer wiederholten Pflichtverletzung können sogar die Kosten für die Unterkunft auch komplett gestrichen werden. Eventuell gibt es noch Lebensmittelgutscheine dazu.
JobCenter Landkreis Böblingen - Gesetzliche Grundlagen besondere gesetzliche Regelungen, U25, Sanktionen, Auszug von den Eltern, Eingliederungsvereinbarung, Fördern, Fordern
Hi
Danke das du mir das hier geschrieben hast. Aber ich weiss das sie keine Miete gekriegt hat . Das ist ganz sicher ,ich hab ihr nämlich einiges an Geld gegeben und mein Exfreund auch.
Wie kann die das denn noch grade bügeln ,die zeit läuft ja so schnell weg.
Lg Conny