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Schweigepflicht Lehrer

D

Deichgräfin

Gast
Hallo Karin,

es gibt einen Jungen in ihrer Klasse, der des öfteren die Schule schwänzt. Der Lehrer meinte dann zur Klasse, der Junge habe psychische Probleme, wie sie meine Tochter im letzten Jahr gehabt habe.
Wie kannst du behaupten, dass dieser Junge "schwänzt", wenn der Lehrer sagt, er hätte die gleichen psychischen Probleme wie deine Tochter .
Wie äußerte sich die Angststörung deiner Tochter ?
Hat sie auch die Schule geschwänzt ?


L.G.Karin
 

weidebirke

Urgestein
Lehrer haben keine Schweigepflicht, wie Ärzte oder Anwälte oder so.

Trotzdem ist das mehr als unsensibel, zumal Du ihn ja schon darum gebeten hattest.

"Nicht alles noch schlimmer machen wollen" ist eine verständliche Regung, aber bedenke auch, dass dann niemand mal dem Lehrer nachhaltig steckt, wo seine Grenzen sind und was sich gehört und was nicht.
 
J

Jeanne558

Gast
Schweigepflicht gab es nie, und gibt es nicht..
Das Gleiche gilt für Datenschutz!
Es ist richtig das Lehrer nicht so in der Schweigepflicht sind wie es Ärzte oder Anwälte sind, das ändert dennoch nichts daran, das er ohne die Einwilligung der betreffenden Person das Thema neu aufgegriffen hat anstatt sie allein bei Seite zu nehmen, gesetzt dem Fall es ist etwas vorgefallen.

Und Datenschutz gibt es sehr wohl. Alle personenbezogene Daten, mit Ausnahme der Adresse unterliegen dem Datenschutz. @Amsel76 falls du der Meinung bist deiner wurde verletzt, sprich mit einem Anwalt oder googel selbst und erzähl nicht so einen Mist!

@rotweißblau:
Auch ich würde mich an deiner Stelle an den Vetrauenslehrer wenden. Vielleicht war es wirklich nicht bös gemeint was der Lehrer getan hat, aber deswegen muss man weder einen Wutsausbruch bekommen noch echofieren, das das Mädchen doch nicht so zimperlich sein soll. Oder geh den direkten Weg zum Rektor. Letztendlich hat dieser Lehrer weder dir noch deiner Tochter geholfen, schließlich gibt es ihr Problem ja nicht von irgendwoher und ich finde es mehr als erbärmlich wenn man es a) nicht unterlassen kann es nochmal aufzugreifen obwohl man
b) mehrfach darauf angesprochen wurde und
c) deine Tochter damit ganz sicher genausowenig einverstanden war/ist wie du.
Deswegen geh in die Spur und bleibe nicht unaktiv.
 
A

Amsel76

Gast
Und Datenschutz gibt es sehr wohl. Alle personenbezogene Daten, mit Ausnahme der Adresse unterliegen dem Datenschutz. !
zB. Wenn ich zur einer bekannten gehe die bei der kripo tätig ist..[Klar sie würde es niemals tun.]
Möchte erfahren wo du lebst..vorstrafen etc etc wie weit ist der schutz dann entfernt?
Klar sie würde es niemals tun.

was glaubst Du wieviele Beamten Daten illegal herausgeben?
Das sind einige!!

@Amsel76 falls du der Meinung bist deiner wurde verletzt, sprich mit einem Anwalt oder googel selbst und erzähl nicht so einen Mist!
Von Probleme habe ich nichts geschrieben..
Ev. sollstest du deines aussortieren!
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Wenn ich zur einer bekannten gehe die bei der kripo tätig ist..
Möchte erfahren wo du lebst.. wie weit ist der schutz entfernt?
Das ist OT, aber der Blickwinkel ist falsch.

Wenn Deine Kripobekannte Dir die Daten rausgibt, dann handelt sie kriminell. Es ist ja nicht so, dass sie das dürfte. Wenn man kriminell handeln möchte, dann kann man alles machen. Man sollte sich nur nicht erwischen lassen.

@topic
Es gibt kein Gesetz, der dieses Verhalten des Lehrers regelt. Aber es auf jeden Fall eine rügbare Geschichte.
 

weidebirke

Urgestein
Da bist Du ja der Meinung aller hier Antwortenden. Verbrechen finde ich zu stark, aber gewissenlos ohne Ende. Wir können nur hoffen, dass es der Tochter nicht noch zusätzlich geschadet hat.
 

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