Schweigepflicht gab es nie, und gibt es nicht..
Das Gleiche gilt für Datenschutz!
Es ist richtig das Lehrer nicht so in der Schweigepflicht sind wie es Ärzte oder Anwälte sind, das ändert dennoch nichts daran, das er ohne die Einwilligung der betreffenden Person das Thema neu aufgegriffen hat anstatt sie allein bei Seite zu nehmen, gesetzt dem Fall es ist etwas vorgefallen.
Und Datenschutz gibt es sehr wohl. Alle personenbezogene Daten, mit Ausnahme der Adresse unterliegen dem Datenschutz. @Amsel76 falls du der Meinung bist deiner wurde verletzt, sprich mit einem Anwalt oder googel selbst und erzähl nicht so einen Mist!
@rotweißblau:
Auch ich würde mich an deiner Stelle an den Vetrauenslehrer wenden. Vielleicht war es wirklich nicht bös gemeint was der Lehrer getan hat, aber deswegen muss man weder einen Wutsausbruch bekommen noch echofieren, das das Mädchen doch nicht so zimperlich sein soll. Oder geh den direkten Weg zum Rektor. Letztendlich hat dieser Lehrer weder dir noch deiner Tochter geholfen, schließlich gibt es ihr Problem ja nicht von irgendwoher und ich finde es mehr als erbärmlich wenn man es a) nicht unterlassen kann es nochmal aufzugreifen obwohl man
b) mehrfach darauf angesprochen wurde und
c) deine Tochter damit ganz sicher genausowenig einverstanden war/ist wie du.
Deswegen geh in die Spur und bleibe nicht unaktiv.