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Erlaubnisfragen für seine Grundrechte

P

plemer

Gast
Hallo Leute.
Da es im Leben, oft um lesefähige Sprache geht, dürfte ich als Legastheniker eigentlich nicht mithalten.
Dennoch, habe mir da mal ein Problem, mit dem Verfassungsdeutsch unser Verfassungsrichter.
ZB. Die Zustimmung, Dass die Kunstfreiheit auch nicht Schrankenlos gewährt ist. Bedeutet nicht, Dass die Kunstfreiheit nicht mehr zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise gewährt werden muss, oder wat soll der Spruch der Verwaltungspolitiker NRW.
Soll auch Art.5 Abs.3 GG. Damit Umgangen werden? Wenn nur Art.5 Abs.2 GG. von der Schrankenregelung betroffen ist
Wenn Ja, wie komme ich aus dieser Nummer wieder raus? Wenn die Verwaltungspolitiker die Kunstfreiheit Grund Art.5/2 GG. nicht mehrt an jeden Ort gewähren, wollen müssen dürfen.
Was bedeutet die verfassungsrechtliche Einlassung. in der Entscheidung -1-BvR-183-81-: „…die Verwaltungsgerichte haben auch nicht verkannt das bei einer Erlaubnisverweigerung
der hohe Wert der Kunstfreiheitsgarantie zu berücksichtigen ist, Darauf braucht hier aber nicht weiter eingegangen werden, denn der Beschwerdeführer wollte letztlich nichts weiter festgestellt wissen, dass er für die Absicht Kunst in einer Fußgängerzone herzustellen und zu verkaufen, keiner Behördenerlaubnis bedürfe.

Muss ich dieser Enlassung überhaupt nch einer Erlaubnis fragen dürfen müssen?


Plemer
 

Prillan

Mitglied
OK, dann denke ich mal ne Runde...:D
Euch ein Käffchen rüberreich.

Kunstfreiheit ist wahrscheinlich ok, so lange Du sie auf Deinem eigenen Grund und Boden betreibst. Gehört der irgendjemand anderem, muß der natürlich die Erlaubnis dafür erteilen. Im Zweifelsfall kann das eben auch die Stadt sein - Stichwort Fußgängerzone.

Zur Freiheit gehört schließlich auch, dass ich die Kunst eines anderen auf meinem Grund und Boden verbieten kann...:p
 

Landkaffee

Urgestein
Ob ich meiner Kunstfreiheit um Erlaubnis fragen, dürfen muss?

Plemer
Hi Plemer,
ich ahne jetzt höchstens was Du möchtest.
Es ist Dein Anliegen, in Fussgängerzonen künstlerisch tätig zu sein. Richtig?
- Mich hat das mit dem Verfassungsgericht irritiert. -
Plemer, frage doch ´mal beim Ordnungsamt der Stadt nach.
Der Weg ist sicher kürzer als über das Verfassungsgericht. ;):)

LG
Landkaffee
 
P

plemer

Gast
OK, dann denke ich mal ne Runde...:D

Zur Freiheit gehört schließlich auch, dass ich die Kunst eines anderen auf meinem Grund und Boden verbieten kann...:p
Ein Forum voller Denker, Wo aber sind die Versteher
eine Fußgängerzone kein Eigentum der Stadt ist, und im Besonderem dem Kommunikativen Allgemeingebrauch gewidmet ist, nicht dem allgemeingebrauch mit Fahrzeugen aller art.
Kunst ist im zweiten teil der Garantie die Erlaubnisfreie Kommunikation.
Malen und Verkaufen sind eine kommunikative Einheit, oder wat.
soll das Mobben der Kaffeereicher
Plemer
 

Landkaffee

Urgestein
Hallo Plemer,

Du möchtest also auch verkaufen..... . Auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen..... . So ist das nun einmal und zwar für alle und jeden von uns.
Was erwartest Du von einem "Versteher"? ;)
Was schimpfst Du so herum, schreibst von Mobben etc.?

Ich verstehe nicht
wohin Dein Schreiben führen soll.

Sorry.

LG
Landkaffee
 

Prillan

Mitglied
Puhh, habe ich jetzt die zarte Künstlerseele verletzt?:( Das ist doch kein Mobbing *michdagegenmalstarkverwehre*

Meinst Du die Fußgängerzone gehört den Bürgern? Wer reinigt sie denn? Wer räumt dort Schnee und macht Reparaturen? Wer lehrt die allgemein genutzten (oder auch nicht genutzten Mülleimer)? Und wer kassiert die Ladenmieten? Und wofür zahlen die Ladenbesitzer Miete?

Was heißt hier: kommunikativer Allgemeingebrauch? Soll das heißen, dass Deiner werten Meinung nach in einer Fußgängerzone jeder das machen darf, was er möchte? z. B. Graphiti an die Wand? Müllskulpturen? Schlafplätze? Hundespielplatz?

Meiner Meinung nach heißt gerade Allgemeingebrauch, dass jeder sich an Regeln zu halten und Rücksicht auf die anderen zu nehmen hat... - und das ist KEIN Mobbing!
 

Giesy

Sehr aktives Mitglied
Das muß beim Ordungsamt angemeldet werden und dann sagen die Dir wo, in welchem Zeitraum und was Du verkaufen, bzw.malen darfst.

Das ist ganz klar geregelt.
 

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