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GEZ-Gebühren zahlen?

Yukmaus

Aktives Mitglied
Also mein Freund ist Vollziehungsbeamter und die kommen raus wenn du deinen GEZ-Bescheid nicht zahlst, nicht der Gerichtsvollzieher.
Ja das kann sein, dass es ein Vollziehungsbeamter war, irgendwas Vollziehendes ("Vollstreckendes") auf jeden Fall. Als er kam, konnte ich zumindest nichts mehr gegen die Forderung an sich vorbringen, die GEZ bekommt einfach "Recht", ohne daß vorher eine Verhandlung gewesen wäre oder irgendwas wo ich meine Ansicht hätte darlegen können.
Das wollte ich damit ausdrücken: man wartet und am End zahlt man doch ;) ... in meinem Fall wurde das Geld zu Unrecht eingezogen, aber man kann sich nicht dagegen wehren, weil man gar nicht angehört wird. Und es waren auch 2-3 Jahre bis sie dann kamen...
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
ich habe kein Radio, kein Fernseher aber ein Handy und ein Notebook. Das Handy hat kein Internet/Radioempfang und mein Notebook (ohne Radio/TV-Karte) hat zwar WLAN/Internetempfang, aber ich nutze das Internet bei Verwandten da ich derzeit kein Internetanschluss habe. Muss ich das anmelden, damit ich Gebühren zahlen muss? Wenn ja, wieviel wäre die Gebühr?
Ich würde nicht bezahlen oder nur unter Vorbehalt.
Es gibt hier auch verschiedene Urteile und unsere Kanzlei rät wenn dann unter Vorbehalt zu zahlen und dies (den Vorbehalt auch der GEZ mitzuteilen, schriftlich)

-VG Braunschweig 4 A 149/07 vom 15.07.2008 - GEZ-Gebühren für berufliche PC Nutzung rechtswidrig
VG Münster 7 K 1473/07 vom 26.09.2008, Keine PC-Gebühr für Studen

Keine PC-Gebühren:
VG Wiesbaden 5 K 243/08.WI (V) vom 19.11.2008
VG München M 6a K 08.1072 vom 10.12.2008
VG Frankfurt 11 K 623/08.F vom 27.01.2009
VG Münster 7 K 1971/08 vom 27.03.2009
VG Stuttgart und 3 K 4387/08 vom 29.04.2009

Für beruflich genutze PC sowieso nicht:
VG Stuttgart 3 K 4393/08 vom 29.04.2009
VG Schleswig 14 A 243/08 vom 02.07.2009
 
G

Gast

Gast
Hallo!
Ich würde nicht zahlen und behaupten, dass Dein Notebook garnicht in Deinem Haushalt steht. Post von der GEZ in den Müll werfen (ungelesen). Es kommen diverse Drohbriefe. Der letzte Brief droht mit einer Klage und einer Strafe von 10.000.--€. Wenn dann von Dir keine Reaktion erfolgt ist Ruhe. Die GEZ scheut Klagen vor Gericht, denn sie kann ja verlieren.
Viel Glück, Jack.
 

Drifter

Neues Mitglied
Ich zahle jeden Monat, weil ich einen Laptop habe und zumindest theoretisch damit Radio hören oder Fernseh schauen könnte. Was ich aber nie tue. Folglich ärgere ich mich jeden Monat, aber ich traue mich auch nicht, nicht zu zahlen.
Für jeden, der mehr Mut hat als ich, empfehle ich jedoch, der GEZ kein Geld zu geben. Solange man nicht das nutzt, was eigentlich wirklich bezahlt werden muss, finde ich das moralisch auch nicht verwerflich!
 

Kanja_Ewe

Aktives Mitglied
Solange man nicht das nutzt, was eigentlich wirklich bezahlt werden muss, finde ich das moralisch auch nicht verwerflich!
Der Trick daran ist dass es Gebühren sind und du hier kein Produkt kaufst. Gebühren sind fast das Selbe wie Steuern. Man zahlt dafür dass man theoretisch etwas nutzen könnte, egal ob es wirklich machbar ist oder nicht.
Selbst wenn du ein Radio Zuhause hast, welches ein Sammlerstück ist, dass du niemals aus der Packung nehmen würdest, weil es dann einen gigantischen Wertverfall haben würde, gehen sie davon aus dass du das doch theoretisch tun würdest und darauf zahlst du dann diese Gebühren.

GEZ.de meinte:
Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Solltest du allerdings wirklich nur einen PC Zuhause nutzen, mache dich da mal schlau! Internet-PCs


Ist euch eigentlich auch bewusst dass so gut wie jeder der ein relativ neues Handy hat, eigentlich auch schon in die Gebührenpflicht reinfällt? Denn so gut wie jedes Handy ist heute mit Internet ausgestattet und lt. GEZ-Definition zumindestens ein Radio oder sogar ein PC.


Kanja
 
E

Emely2009

Gast
Zum Thema GEZ mein Freund macht es so das er die ganzen Briefe von denen ungelesen in den Müll schmeißt er hat sich noch nie angemeldet bis jetz kam auch nix mehr.Er hat ja seine 3 Briefe schon alle bekommen.:D

Ich habe mich bis jetzt immer befreien lassen habe letzten Monat pünktlich meine Bescheinigung abgeschickt bekam ich letzte Woche nen Brief mit ich solle die Bescheinigung vom Amt nochmal nachreichen.ähm Hallo?was kann ich dafür das die Post das verschlammt oder die meine Bescheinigung unterm Tisch fallen lassen.Die wollen nun nochmal innerhalb von 4 Wochen ne Bescheinung haben.Hab ehrlich gesagt kein Bock mehr auf den ganzen mist,was meint ihr soll ich eurer Meinung nach jetz tun?


Nich reagieren?
 

Nordfalke

Aktives Mitglied
ich habe kein Radio, kein Fernseher aber ein Handy und ein Notebook. Das Handy hat kein Internet/Radioempfang und mein Notebook (ohne Radio/TV-Karte) hat zwar WLAN/Internetempfang, aber ich nutze das Internet bei Verwandten da ich derzeit kein Internetanschluss habe. Muss ich das anmelden, damit ich Gebühren zahlen muss? Wenn ja, wieviel wäre die Gebühr?
Nein must Du nicht.Die neuartigen Rundfunkgeräte können derzeit noch nicht für GEZ herangezogen werden.. Wenn dein Handy auch ein Radio eingebaut hat wärst Du eventuell Gebührenpflichtig , aber das wird kaum einer prüfen.Außerdem ist es auch eine Frage davon ob Du überhaupt ein eigenes Einkommen hast.
 

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