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Kontopfändung - Problem !!!

Hakuna

Neues Mitglied
Hi,
ich hab ein großes Problem was mir zu schaffen macht. Und zwar habe ich vor einem jahr noch bei meinem Bruder gelebt, und er hat mein Erbe ( 6.000€ ) verwaltet auf unseren Gemeinsamemen Konto.
Jetzt wurden seine Konten gesperrt, wegen Schulden im zweistelligen bereich und so mit auch unser Gemeinsames Konto wo mein Erbe drauf war.
Berufstätig ist er jetzt wieder.

Ich wohne jetzt alleine, und möchte natürlich an mein Geld kommen.
Kann mir jemand verraten ob das Geld von mir noch zu retten ist?
Oder was ich in meiner Situration machen sollte.


Danke schonmal. :(
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hi,
ich hab ein großes Problem was mir zu schaffen macht. Und zwar habe ich vor einem jahr noch bei meinem Bruder gelebt, und er hat mein Erbe ( 6.000€ ) verwaltet auf unseren Gemeinsamemen Konto.
Jetzt wurden seine Konten gesperrt, wegen Schulden im zweistelligen bereich und so mit auch unser Gemeinsames Konto wo mein Erbe drauf war.
Berufstätig ist er jetzt wieder.

Ich wohne jetzt alleine, und möchte natürlich an mein Geld kommen.
Kann mir jemand verraten ob das Geld von mir noch zu retten ist?
Oder was ich in meiner Situration machen sollte.


Danke schonmal. :(
Immer wieder warnt unsere Kanzlei davor endlich die Unsitte der gemeinschaftlichen Konten sein zu lassen und endlich dafür zu sorgen dass jeder sein eigenes Girokonto hat.
Es scheint aber niemand zu hören!

Die Bank ist berechtigt bei einem Gemeinschaftkonto Dein Geld und das Deines Bruders zu pfänden. Sie darf es ja auch an beide auszahlen.
Wenn Euer Konto ein Oder-Konto ist, dann ist die Pfändung rechtens, ist es ein Und-Konto, dann nicht.
Oder-Kto. - jeder darf allein verfügen
Je nach Kontostand sind die Kontoinhaber aus rechtlicher Sicht Gesamtgläubiger oder Gesamtschuldner der Bank. ( § 428, 421 BGB; OLG Düsseldorf WM 88 )
Sollte das Guthaben eines Kontoinhabers durch einen Privatgläubiger gepfändet werden, kann die Bank ihn sofort auszahlen.

Und-Kto. - nur beide gemeinsam dürfen verfügen
.....mindestens zwei Personen über das Konto nur zusammen verfügen können. Auf die Gemeinschaftlich eingegangenen Verbindlichkeiten haften alle Kontoinhaber des Und Kontos gegenüber dem Kreditinstitut gemeinsam.


Zusammenfassung:
a)
Wenn Du mit Deinem Bruder ein Oder Konto hattest (wovon ich ausgehe) dann ist die Pfändung rechtens wenn es ein UND-Konto war dann ist sie nicht rechtens.
b)
Bei einem Oder Konto ist Dein Geld weg.
Unsere Rechtsabteilung hat Dir mal diese Urteile rausgesucht:

OLG Dresden InVo 8/2001 S 295 829 840 766 793 ZPO Pfändung eines Oder-Kontos
Amtlicher Leitsatz OLG Nbg. 5 W 4355.01 in InVo 10/2002 S 433 ferner in ProzRB 2/2003 S44 Der Mitinhaber eines so genannten ODER KONTOS kann gegenüber dem vollstreckenden Gläubiger des anderen Kontomitinhabers im Vollstreckungs- verfahren nicht einwenden, das Guthaben steht ihm im Innenverhältnis alleine zu.

Der Mitinhaber eines so genannten "Oder-Kontos" kann gegenüber dem vollstreckenden Gläubiger des anderen Kontomitinhabers im Vollstreckungsverfahren nicht einwenden, das Guthaben stehe ihm im Innenverhältnis alleine zu.
(Leitsatz des Einsenders)
OLG Nürnberg Beschl. vom 16.01.2002 - 5 W 4355/01
 

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