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N

nikke

Gast
eigentlich keinem wirklichen grund wir haben immer die miete bezahlt ausser dreimal da ist sie vier Tage später auf das konto der vermietung gegangen doch nun haben wir die zwangsräumung weil wir unwiedrige mieter sind und uns nicht in die nachbarschaft nicht intigrieren wollen
Das sind keine Gründe für eine fristlose Kündigung, einen Titel bekommt der Vermieter mit diesen Begründungen nicht.

Wenn die Miete verzögert gezahlt wird, ist das zwar unangenehm für den Vermieter, aber kein Kündigungsgrund!
Ihr müsst schon mehr als 2 MM im Rückstand gewesen sein, dass sowas passiert ist. Ausserdem muss der Vermieter euch erst eine Frist setzen, innerhalb der ihr auch noch hättet bezahlen können, ohne dass er euch rauswerfen konnte. Hier kannst du alles genau nachlesen: BGB §543 : BGB - Einzelnorm
 
Das sind keine Gründe für eine fristlose Kündigung, einen Titel bekommt der Vermieter mit diesen Begründungen nicht.

Wenn die Miete verzögert gezahlt wird, ist das zwar unangenehm für den Vermieter, aber kein Kündigungsgrund!
Ihr müsst schon mehr als 2 MM im Rückstand gewesen sein, dass sowas passiert ist. Ausserdem muss der Vermieter euch erst eine Frist setzen, innerhalb der ihr auch noch hättet bezahlen können, ohne dass er euch rauswerfen konnte. Hier kannst du alles genau nachlesen: BGB §543 : BGB - Einzelnorm
Sind wir aber nicht und wir haben auch keine mahnungen bekommen.
den einnzigen grund der uns genannt wurde telefonisch war, das wir für die mietergemeinschaft untragbar sind nur mit den nachbarn aneinander geraten sind. wir sind angeblich für die mietergemeinschaft nicht weiter tragbar.
in meiner letzten schwangerschaft habe ich meine flurwoche nicht gemacht da ich mich nicht mehr wirklich bücken konnte , da ist aber eine andere mieterin für mich hergegangen und hat geputzt zudem haben wir unterschriften gesammelt von den nachbarn das das nur gerüchte und lügen einer mieterin sind.und ein weiter punkt ist das unser kinderwagen im hausflur steht und keiner stört sich daran nur die eine mieterin stellt ihn immer wieder raus.
so und nun müssen wir raus da wir nicht weiter tragbar für den hausfrieden der mietergemeinschaft sind
 

weidebirke

Urgestein
Doch, doch. Fristgemäß darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter wiederholt unpünktlich die Miete zahlt. Und von einer fristlosen Kündigung schrieb die TE nicht. Nur, dass es inzwischen einen termin plus Titel zur Zwangsräumung gibt.

bedeutet: es muss inzwischen viel Wasser den jeweiligen Fluss runtergelaufen sein, denn so schnell geht das echt nicht mit der Zwangsräumung. Und wenn das schon so weit fortgeschritten ist, dann wird es auch nichts mehr zu verhandeln geben.

@TE
Ich befürchte, dass Du jetzt nicht mehr wählerisch sein kannst, dafür warst Du zu lange untätig. Wenn es die Möglichkeit gibt, in eine Sozialwohung zu ziehen, würde ich nicht lange warten. der 15.6. ist in knapp drei Wochen.
 
@weide

aber können die das so ohne weiteres uns in so einen bau zu stecken wo kinderschänder drogendieler und drogenabhänige leben mit zwei kindern wovon eine noch ein säugling ist
vorallem ist ja meine aller größte angst das wenn das passiert das man uns auch noch die kinder weg nimmt und das würde ich definitivv nicht überleben ..... ich liebe meine kinder doch
 
F

Flummi76

Gast
Das Amt darf euch in Wohnungen eingliedern lassen, wo etwas frei ist..
nimmt ihr das angebot nicht an.. sagen die von amt "selbst schuld"
Verweigert ihr solch Angebote und dass Amt bekommt es spitz..wegen eure Kindern..
werden automatsich weiterleitung angestrebt richtung Jugendamt..
dann seid ihr evt. schneller eure kids los..

In übrigen, ohne dich anprangern zu wollen..
aber irgendwas ist doch schwammig.. wer unterschreibt ohne weiteres einen titel?
bzw..irgendetwas läuft da schräg!!!
 

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